Hermann: „Wir brauchen dringend eine verlässliche, überjährige und auskömmliche Finanzierung von Infrastruktur!“

Gemeinsamer Vorstoß von Baden-Württemberg, Bremen und Hessen auf der Verkehrsministerkonferenz 02./03.04.2014

Angesichts des riesigen Sanierungsstaus bei Straßen, Schienen und Wasserwegen wollen Baden-Württemberg, Bremen und Hessen auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) einen neuen Vorstoß unternehmen, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch den Bund zu verbessern. „Wir brauchen dringend eine verlässliche und transparente Finanzierung sowie mehr Geld für den Erhalt und die Sanierung aller Verkehrsträger“, erklärte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 01.04.2014 in Stuttgart. Die VMK wird an diesem Mittwoch und Donnerstag in Leipzig über diese Themen sowie über zahlreiche andere Fragen wie die künftige Entwicklung der Elektromobilität beraten. In ihrem gemeinsamen Beschlussantrag erinnern die drei Länder, dass die Kommissionen „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (Daehre-Kommission) und „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (Bodewig-Kommission) deutlich mehr Nachholbedarf gesehen haben. Die Kommissionen hatten über 15 Jahre hinweg den jährlichen Mehrbedarf für eine nachholende Sanierung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsträger und auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden) auf 7,2 Milliarden Euro beziffert. Insofern werden die Ankündigungen des Bundes als nicht ausreichend eingestuft.

Minister Hermann warnt in diesem Zusammenhang vor einem Rückgang der Mittel aus der Lkw-Maut. „Das ist das einzige Instrument das wir in Deutschland bisher haben, mit dem Nutzer die Kosten ihrer Straßen auch finanzieren.“ Ein neues Gutachten zu den „Wegekosten“, also den Kosten, die auf mautpflichte Lkw umgelegt werden können, legt der Bundesregierung nahe, die Lkw-Maut zu senken. „Das geht in die falsche Richtung“, warnt Hermann. „Wir brauchen nicht weniger sondern mehr Geld in der Infrastruktur.“ Das Gutachten selber zeige dazu Wege auf. Die Bundesregierung müsse unter anderem die Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz schneller vorantreiben. „Das Gutachten belegt, dass die Bundesregierung so zwei Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich erlösen könnte.“

Ferner wollen die Antragsteller, dass die VMK ihren am 2. Oktober 2013 bei einer Sonder-VMK beschlossenen Grundsatz „Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau“ bekräftigt. Außerdem soll beschlossen werden, dass parallel zum Bundesverkehrswegeplan jeweils ein Infrastrukturzustandsbericht erstellt wird. Dazu sagte Verkehrsminister Hermann: „Die Herausforderungen beim Erhalt unseres Verkehrsnetzes sind riesig. Deshalb ist es wichtig, dass wir regelmäßig einen Bericht über den Zustand von Schienen, Straßen und Wasserwegen in Deutschland bekommen. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg alle vier Jahre eine Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) der Straßen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Daten hat die Landesregierung angesichts der begrenzten Haushaltsmittel die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht.“

Baden-Württemberg, Bremen und Hessen stellen sich auch hinter das Vorhaben der Bundesregierung, nicht verbrauchte Investitionsmittel für den Verkehrsbereich in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, ohne den Verkehrsetat des Folgejahres zu belasten. Dies wird als erster Schritt zu einer überjährigen Bewirtschaftung von Investitionsmitteln für die Verkehrsinfrastruktur angesehen. Ferner wird die Forderung vom 2. Oktober 2013 bekräftigt, zur Abarbeitung des dringlichen Nachholbedarfs im Bestandsnetz ein „Sondervermögen Nachholende Sanierung“ zu schaffen, in dem Haushaltsmittel für diesen Zweck überjährig und zweckgebunden gesichert werden. Angestrebt wird überdies eine stärkere Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut.

Um dringend notwendige kommunale Verkehrsprojekte auch weiterhin verlässlich finanzieren zu können, wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich Nachfolgeregelungen für das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und für die sogenannten Entflechtungsmittel zu schaffen – beide enden 2019. „Ich warne davor, dieses Thema weiter auf die lange Bank zu schieben, schon heute stocken Investitionsvorhaben wegen der ungesicherten Finanzierung“, betonte Minister Hermann.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur