Fußverkehrs-Checks Baden-Württemberg: Ergebnisse aus 15 Kommunen vorgestellt

160201_MIN_Fußverkehrs-Checks_Ergebnisse__11__700x36001.02.2015 – Minister Hermann: Fehlende Zebrastreifen und falsch parkende Fahrzeuge sind großes Sicherheitsrisiko für Fußgänger

Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Politik und Verwaltungen der Kommunen wurden im letzten Jahr in 15 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geförderten Fußverkehrs-Checks wurden am 1. Februar im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs vorgestellt. „In den 15 Kommunen haben über 500 Menschen an den Begehungen teilgenommen und dabei mehr als 300 konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Fußverkehrs vor Ort aufgezeigt und diskutiert“, stellte Verkehrsminister Winfried Hermann zum Abschluss der ersten Runde der Fußverkehrs-Checks erfreut fest.

Bei den Fußverkehrs-Checks haben Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik in Workshops und bei Begehungen die Situation für den Fußverkehr vor Ort analysiert und diskutiert. Mit Unterstützung des Fachbüros Planersocietät wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs erarbeitet. „Dass unsere Fußverkehrs-Checks auf so große und positive Resonanz gestoßen sind, zeigt uns, dass wir mit dem Fußverkehr ein wichtiges Thema aufgegriffen haben“, betonte Minister Winfried Hermann. „Die Maßnahme hat dazu beigetragen, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein der Menschen zu rücken und hat den Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung angeregt“, so Hermann weiter.

Die teilnehmenden Kommunen unterscheiden sich in ihrer Größe und bei den bisherigen Aktivitäten zur Förderung des Fußverkehrs deutlich voneinander. Dennoch gibt es typische Schwachstellen, die bei den Begehungen vor Ort immer wieder aufgetaucht sind. Die aufgedeckten Defizite reduzieren die Aufenthaltsqualität und machen das Zu-Fuß-gehen unattraktiv. Insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind bei der eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr eingeschränkt. Einige Mängel sind zudem hochgradig sicherheitsrelevant: Fehlende sichere Querungsmöglichkeiten und falsch parkende Fahrzeuge verhindern, dass Fußgänger rechtzeitig gesehen werden oder den Gehweg nutzen können – und vergrößern damit das Unfallrisiko.

In den Kommunen der ersten Runde der Fußverkehrs-Checks hat sich gezeigt, dass die vergleichsweise kleine Förder-Maßnahme zu einer deutlichen Sensibilisierung und einem besseren Verständnis für die Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger geführt hat. Teilweise wurden in den Städten und Gemeinden bereits erste kleine Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs umgesetzt und wichtige Ansätze zu einer Förderung des Fußverkehrs neu angestoßen. „Mit den Fußverkehrs-Checks wurde eine gute Grundlage für die systematische Fußverkehrsförderung in den Kommunen gelegt. Nun ist es Aufgabe der Städte und Gemeinden, den angestoßenen Prozess dauerhaft weiter zu gestalten und die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger ernst zu nehmen. Das Land wird die Kommunen auch dabei unterstützen und die Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks in die weitere Planung der systematischen Fußverkehrsförderung des Landes einfließen lassen“, so Minister Hermann.

Über 60 Kommunen hatten sich im Frühjahr 2015 für die Teilnahme an den Fußver-kehrs-Checks beworben. 15 Kommunen konnten von einer Fachjury ausgewählt werden: Bad Krozingen, Bretten, Crailsheim, Fellbach, Filderstadt, Göppingen, Hüfingen, Karlsruhe, Kehl, Königsfeld im Schwarzwald, Mannheim, Ochsenhausen, Reutlingen, Schwetzingen und Stuttgart. Aufgrund des großen Interesses der Kommunen und des Erfolgs der Maßnahme sollen im Jahr 2016 Kommunen erneut die Möglichkeit zur Teilnahme an den professionell begleiteten Fußverkehrs-Checks bekommen. Im Frühjahr 2016 wird dafür ein erneuter Bewerbungsaufruf für Kommunen erfolgen. Zudem wird soll ein Handlungsleitfaden herausgegeben werden, der darstellt, wie Kommunen auch eigenständig Fußverkehrs-Checks durchführen können.

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Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur