Fußverkehrs-Checks 2016: Weiter geht’s mit acht Kommunen!

Fussgänger01.06.2105 – Nach der erfolgreichen Durchführung der Fußverkehrs-Checks im Jahr 2015 geht die landesweite Maßnahme in ihre zweite Runde. Ab Mittwoch, den 01. Juni 2016 können sich die Städte und Gemeinden des Landes wieder um eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks bewerben.

„Auch in diesem Jahr können wir wieder mit den Fußverkehrs-Checks Städte und Gemeinden dabei unterstützen, zusammen mit der Bevölkerung, Politik, Verwaltung sowie weiteren Akteuren Schwachstellen im Fußverkehr aufzudecken und konkrete Lösungen für ein attraktives und sicheres Zufußgehen zu entwickeln“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich des Bewerbungsaufrufs in Stuttgart.

Bewerbungsstichtag ist der 01. Juli 2016. Das Verkehrsministerium fördert die Fußverkehrs-Checks in diesem Jahr in acht Kommunen. Bis Ende Juli werden die acht teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt. Am 26. Juli werden diese Kommunen bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums offiziell bekannt gegeben. Sie werden dann über die gesamte Dauer der Maßnahme von einem Fachbüro professionell begleitet. Im Herbst sollen die kommunalen Workshops und Begehungen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung durchgeführt werden. Bis zum Winter sollen dann erste Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Anschließend werden die Erfahrungen zusammenfassend ausgewertet.

„Durch die gemeinsame Beschäftigung mit dem Fußverkehr können wichtige Impulse für eine neue Geh-Kultur in den Kommunen gesetzt werden. Bei den Fußverkehrs-Checks 2015 nahmen in den 15 beteiligten Kommunen über 500 Menschen an den Begehungen teil. Mehr als 300 konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Fußverkehrs vor Ort wurden gemeinsam entwickelt. Es ist uns erfolgreich gelungen, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein der Menschen zu rücken und den Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung anzuregen. Teilweise wurden in den Städten und Gemeinden bereits erste Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs umgesetzt“, so der Minister weiter.

Baden-Württemberg engagiert sich als erstes Flächenland systematisch in der Fußver-kehrsförderung. „Der große Erfolg der ersten Fußverkehrs-Checks im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass die vergleichsweise kleine Maßnahme den teilnehmenden Kommunen die Chance bietet, die Förderung des Fußverkehrs auf lokaler Ebene entscheidend voranzubringen“, so Hermann. Im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung ist verankert, dass Baden-Württemberg fußgängerfreundlicher werden soll. Gerade mit Blick auf ältere Personen sowie auf Menschen mit Behinderungen und Kinder ist es das Ziel des Landes, das Zufußgehen und die Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen und Plätzen sicher und attraktiv zu machen. Bis 2030 soll der landesweite Fußverkehrsanteil auf 30 Prozent gesteigert werden. „Wir wollen Baden-Württemberg fußgängerfreundlicher machen. Deshalb unterstützen wir die Kommunen dabei, eine sichere und attraktive Mobilität zu Fuß für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Ein sicherer Fußverkehr ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Ein hoher Fußverkehrsanteil ist ein Indikator für eine hohe Lebensqualität“, betonte Minister Hermann.

Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise:

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur