Hermann: „Das Land hat sich klar festgelegt, keinen Cent über den vertraglich vereinbarten Betrag hinaus zu zahlen“
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bestätigt, dass es mit Vertretern der Deutschen Bahn am 1. April 2014 ein erstes Sondierungsgespräch auf Arbeitsebene über die Sprechklausel in den Finanzierungsverträgen zu Stuttgart 21 geben wird.
„Zu diesen Gesprächen sind wir dem Vertrag nach verpflichtet“, erklärte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur. „Für uns steht fest, dass das Land keinen Cent über den vertraglich vereinbarten Betrag von maximal 930 Millionen Euro hinaus zahlen wird. Dies hat das Kabinett einstimmig beschlossen und dabei bleibt es. Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss zu einem Infrastrukturprojekt, das nicht zur Zuständigkeit des Landes gehört. Deshalb ist auch jede weitergehende Forderung nach weiteren Zuschüssen des Landes nicht begründbar. Die Kostensteigerung liegt ausschließlich in der Verantwortlichkeit der DB. DB-Vorstand und Aufsichtsrat haben sich in Kenntnis der drastischen Erhöhung der Kosten und der Position des Landes für die Fortsetzung des Projektes entschieden und müssen deshalb auch für die Finanzierung sorgen. Dies hatte auch DB-Infrastrukturvorstand Volker Kefer unmittelbar nach Bekanntwerden der Kostenexplosion so gesehen und zumindest die Übernahme von einer Milliarde Euro Mehrkosten durch die Bahn vorgeschlagen. Angesichts dessen sind wir gespannt, was die Vertreter der DB in die Sondierungsgespräche einbringen werden.“
In dem von der Deutschen Bahn mit Schreiben vom 10. März 2014 erbetenen Sondierungsgespräch geht es um die Frage, wer die Kosten trägt, die bei Stuttgart 21 über den vertraglich vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Mrd. Euro hinausgehen.