Durchbruch zur Förderung der Elektro-Mobilität

2015-07-10_bundesrat-300px10.07.2015 – Länderkammer sendet klares Signal an den Bund.

Der Bundesrat hat sich für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen ausgesprochen. Eine klare Mehrheit der Länderkammer hat für die Initiativen zur Förderung der Elektromobilität gestimmt.

Auf der Tagesordnung des Bundesrates standen heute (10. Juli 2015) ein Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität aus Hessen, dessen Aufsetzung Baden-Württemberg unterstützt sowie ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg und Niedersachsen zur Förderung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Beide Anträge haben die Mehrheit von den Ländern bekommen. „Damit senden die Länder geschlossen ein wichtiges Signal an den Bund. Mit dem Gesetzesentwurf machen wir einen Vorschlag, wie steuerliche Anreize durch Sonderabschreibungen mitgetragen werden können. Der Bund ist jetzt aufgefordert zu handeln“, so Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nach der Sitzung in Berlin.

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Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung aufgefordert, eine gestaffelte Sonderabschreibung für neue Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen sowie eine Steuerbefreiung für das kostenlose oder verbilligte Aufladen privater Elektro-Autos von Arbeitnehmern im betrieblichen Bereich einzuführen. Bisher hat Deutschland den Sprung von der Marktvorbereitung zum Markthochlauf oder gar Massenmarkt noch nicht geschafft. Dies belegte der Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität NPE 2014: 34.000 Elektrofahrzeuge (kumulierte Neuzulassungen Anfang 2009-April 2015), 5.500 öffentliche Normalladepunkte, 100 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte so das Ergebnis des NPE. Minister Hermann dazu in seiner Rede vor dem Bundesrat: „Die Mobilität der Zukunft muss mittelfristig emissionsarm und langfristig emissionsfrei sein. Selbst die Kanzlerin betonte das in ihrer Rede zur Elektromobilitätskonferenz im Juni. Es ist offenkundig, dass nur mit zusätzlichen Maßnahmen das Ziel der Bundesregierung bis 2020 eine Millionen E-Fahrzeuge auf der Straße zu haben, nur erreicht werden kann, wenn wir die Rahmenbedingungen für den Markthochlauf anpassen und weitere Fördermaßnahmen auf den Weg bringen.“

Nach der Mehrheit für den Gesetzesentwurf im Bundesrat ist jetzt der Bund gefragt zu handeln. Der Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg und Niedersachsen unterstreicht das Anliegen zur Förderung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen und bittet den Bund darüber hinaus weitere Maßnahmen zu prüfen, wenn die Wachstumsziele der Elektro-Flotte weiterhin nicht zufriedenstellend erfüllt werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur