Bund muss sich für Schutz der Menschen in Südbaden vor Fluglärm einsetzen

DSC_5317_xs30.10.2014 – Verkehrsminister Hermann erklärte am Donnerstag (30.10.14), dass er den Appell der Abgeordneten Guido Wolf und Felix Schreiner an die Bundesregierung, die Änderung der Durchführungsverordnung abzulehnen, nur unterstützen könne. „Die Landesregierung ist ebenso unzufrieden mit der bisherigen Arbeit des zuständigen Bundesverkehrsministers Dobrindt in dieser Angelegenheit wie der gesamte Verkehrsausschuss des Landtags Baden-Württemberg. Sowohl der Ministerpräsident als auch ich haben im Rahmen unserer Zuständigkeiten alles getan, um den zuständigen Bundesministern klar zu machen, dass sie sich für den Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm in Südbaden einsetzen müssen. Aber weder Bundesminister Ramsauer noch Bundesminister Dobrindt haben sich der Sache bisher mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angenommen. Vor allem wurde die Landesregierung in den Verhandlungen mit der Schweiz nicht oder nur unzulänglich einbezogen“, erklärte Hermann. Das Fluglärm-Thema müsse endlich Chef-Sache werden, und zwar beim dafür verantwortlichen Bundesverkehrsminister. „Sein Vorgänger hatte zumindest mal angekündigt, in die Region zu kommen, mit den Menschen zu reden und sich ihren drängendsten und berechtigten Fragen zu stellen – von Bundesminister Dobrindt  habe ich noch gar nichts zu dieser Frage gehört.“

Das Engagement der Landesregierung in Sachen Fluglärm Zürich sei vielfältig, erklärte Hermann weiter. Seit seinem Amtsantritt  habe es bereits neun Schreiben aus seinem Ministerium an die Verantwortlichen im Bundesverkehrsministerium gegeben und bei der Flugsicherung sowie  in zahlreichen Gesprächen habe man sich nachdrücklich für die Interessen der Bewohner Südbadens eingesetzt. „Mehr als bitten, fordern und appellieren kann das Land nicht – handeln muss der Bund. Und da hapert es ganz gewaltig“, so Hermann.

Von dem neuen Schweizer Ostanflugkonzept hat die Landesregierung bis zum heutigen Tag vom zuständigen deutschen Bundesverkehrsminister keinerlei Informationen erhalten. Vielmehr war es die Schweiz, die erstmals informiert hat. In einer Informationsveranstaltung am 9. Oktober 2014 in Zürich hat sie im Beisein von Vertretern des Landesverkehrsministeriums ihre Vorstellungen präsentiert. Dabei wurde auch bekannt, dass dem deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein entsprechender Schweizer Antrag zur Änderung der deutschen Anflugreglung seit Mai 2014 vorliegen soll. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH soll zu den Vorstellungen der Schweiz sogar ein Gutachten erstellt haben.

Die Landesregierung teile die Sorgen am Hochrhein, dass mit dem neuen Ostanflugkonzept die Fluglärmbelastung noch weiter zunehmen wird, erklärte der Minister. Auch die Fraktionen hätten jüngst einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem klargestellt wird, dass der Landtag weitere Belastungen der Menschen in Südbaden durch das neue Ostanflugkonzept ablehnt. Der Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg stünden geschlossen hinter den Forderungen der Stuttgarter Erklärung, so Hermann.