01.04.2015 – Am Freitag, 27. März, ging die Richtlinie zum Förderprogramm „Regiobuslinien“ zur Anhörung an die Landesverbände, Handelskammer und Verkehrsverbände. Diese können jetzt bestehende und neue Buslinien dem MVI melden. Die Förderrichtlinie zur Anhörung ist am Ende dieser Meldung einsehbar.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hatte in der Kabinettssitzung am 24. Februar den Entwurf seines Förderprogramms „Regiobuslinien“ vorgestellt. „Wir wollen Bahnen und Busse im ganzen Land voranbringen. Unser Ziel ist es, schrittweise möglichst flächendeckend einen ganztägigen Stundentakt mit Zügen, Bussen oder Sammeltaxis zu erreichen“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann. „Das neue Programm zur Förderung von Regiobuslinien ist dabei ein wichtiger Baustein. Damit sollen größere Lücken im Schienennetz mit hochwertigen, vertakteten Buslinien geschlossen werden.“
Nicht alle Mittel- und Unterzentren in Baden-Württemberg sind heute an das Schienennetz im Land angebunden. Ein Neubau würde hohe Investitionen erfordern und ist mittelfristig nicht realisierbar. Ein landesweites Grundnetz von Regiobuslinien soll deshalb als kostengünstige Alternative mittelfristig alle zentralen Orte des Landes (Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren sowie die Verkehrsflughäfen) mindestens stündlich anbinden. „Die Regiobuslinien sind ein Baustein aktiver Infrastrukturpolitik, insbesondere für den ländlichen Raum mit seinem weniger dichten Schienennetz. Sie fördern gleichzeitig eine mittelstandsfreundliche Politik, die den Verkehrsunternehmen im ländlichen Raum Chancen eröffnet, sich am Markt zu profilieren“, so Hermann.
Für 2015/2016 hat der Landtag 4,5 Millionen Euro für das Projekt bereitgestellt. Damit kann das MVI die ersten Regiobuslinien fördern. In einer ersten Umsetzungsstufe soll sich die Förderung auf die Anbindung aller Mittelzentren an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch Regiobusse sowie Lückenschlüsse zwischen Mittelzentren konzentrieren.
Da Busverkehre nach dem baden-württembergischen ÖPNV-Gesetz in der Trägerschaft der Stadt- und Landkreise liegen, wird das Land die Buslinien nicht selbst organisieren. Es wird aber eine Förderung in Höhe der Hälfte des (ggf. zusätzlich) entstehenden Betriebskostendefizits bereitstellen, wenn die zuständigen Aufgabenträger solche Linien umsetzen und dabei bestimmte Mindestkriterien (u.a. ganztägige Vertaktung, zügige Streckenführung und attraktive Reisenzeiten) erfüllen.
Das Ministerium hat den Ministerrat über das geplante Förderprogramm sowie über das mögliche Netz förderfähiger Linien informiert und wird dazu nun eine Verbändeanhörung durchführen. Das Förderprogramm soll zu Beginn des zweiten Quartals in Kraft treten, so dass die zuständigen Aufgabenträger noch im ersten Halbjahr 2015 entsprechende Förderanträge stellen können. Ziel des Ministerium ist es, dass bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die ersten verbesserten Regiobuslinien in Betrieb gehen.
Weitere Informationen:
3 Fragen an Minister Hermann – aktiv für einen besseren ÖPNV