PM Minister Hermann: Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Erfolg für Lärmschutz in Baden-Württemberg

Foto: KW. Koch

Als großen Erfolg für den Lärmschutz und die Akzeptanz von Schienenprojekten in Baden-Württemberg hat Verkehrsminister Winfried Hermann den Beschluss des Vermittlungsausschusses im Bund für die Abschaffung des Schienenbonus bezeichnet. „Das sorgt bei großen Vorhaben wie dem Ausbau der Rheintalbahn für Klarheit und bedeutet für die betroffenen Anwohner einen deutlichen Gewinn in Sachen Lärmschutz“, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 24. April in Stuttgart.

Am Dienstagabend hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einem Kompromiss zugestimmt, wonach der Schienenbonus zum 1. Januar 2015 wegfallen soll. Das bedeutet, dass bei den Lärmschutzvorschriften das Privileg für Schienenlärm von zusätzlich 5 Dezibel (dB (A)) gegenüber dem übrigen Verkehrslärm wegfällt. Für Stadt- und Straßenbahnen soll eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2019 gelten.

Der Kompromiss geht damit über das vom Bundestag beschlossene Gesetz hinaus. Es sah den Wegfall der Sonderregelung ohne konkreten Stichtag vor. Baden-Württemberg hatte sich auf Bundesebene schon frühzeitig für eine möglichst frühe Abschaffung des Schienenbonus eingesetzt. Die jetzt vereinbarte Regelung be-deutet, dass der Schienenbonus vom 1. Januar 2015 an für diejenigen Vorhaben nicht mehr zum Zug kommt, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde.

Minister Hermann erklärte: „Schienenverkehrslärm hat sich zu einem zentralen Um-weltproblem entwickelt. Viele Hauptachsen führen durch dicht besiedelte Gebiete, wie beispielsweise am Mittelrhein oder am Oberrhein. Die Lärmbelastung der direkt an der Schienentrasse wohnenden Menschen ist sehr hoch. Der Güterverkehr trägt in hohem Maße zu dieser Belastung bei. Wenn zukünftig ein noch größerer Teil des Güterverkehrs von der Straße auf die grundsätzlich umweltfreundlichere Schiene verlagert werden soll, so müssen Lösungen für die Lärmbelastungen gefunden werden. Die Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Schritt zum Schutz der Menschen an Schienenstrecken. Mein jahrelanger persönlicher Einsatz auf Bundesebene hat sich gelohnt. Denn es gibt keinen guten Lärm.“

Zusatzinformation:

Der Schienenbonus (§ 3 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung) besagt, dass rechnerisch 5 dB(A) von den Lärmbelastungen der Schiene abgezogen werden. Mit den gesetzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen an neu zu bauenden oder bei wesentlichen Änderungen von Schienenwegen ist es damit um 5 dB(A) lauter als bei entsprechenden Straßenbauvorhaben. Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Bestandstrecken nach dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes wird der Schienenbonus berücksichtigt.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM Bundesrat: Vermittlungsausschuss wird zur Abschaffung des Schienenbonus angerufen

Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 zum Gesetz des Bundestages zur Abschaffung des Schienenbonus den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel den Schienenbonus zum 1. Januar 2015, also deutlich früher als vom Bundestag vorgesehen, abzuschaffen. Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung: „Das vom Bundestag vorgelegte Gesetz griff zu kurz. Das Gesetz der Koalition verschiebt die Abschaffung in eine ferne, nicht terminierte Zukunft. Die ungerechtfertigte Privilegierung des Schienenlärms muss so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören. Ziel muss sein, dass der Schienenbonus so schnell wie möglich wegfällt.“

Ein entsprechender Antrag Baden-Württembergs, der eine Abschaffung des Schienenbonus bei allen Vorhaben vorsieht, bei denen die Auslegung des Plans im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch nicht begonnen hat, fand keine Mehrheit. Im Vermittlungsausschuss wird es nun darum gehen, das beste Ergebnis für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. „Die Abschaffung des Schienenbonus kann nur ein Anfang sein. Es sind dringend Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle erforderlich“, so Hermann weiter. Denn die positiven Wirkungen von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzfenstern am Ausbreitungsweg blieben lokal begrenzt. Ein hohes Lärmminderungspotential läge hingegen in der technischen Ausstattung der Güterwagen. Schallemissionen lassen sich um rund 10 dB(A) reduzieren, wenn die Güterzüge mit anderen Bremsen ausgestattet werden, auch lärmabhängige Trassenpreise können eine Lenkungsfunktion haben.

Minister Hermann betonte in seiner Rede im Bundesrat, dass er durch seine Besuche an der Rheintalbahn am Oberrhein aus eigener Anschauung sehr gut wisse, dass die Lärmbelastung für die Menschen dort sehr hoch sei, insbesondere wenn Güterwagen an der Haustüre vorbeifahre. Alle Eisenbahngroßprojekte stünden vor ähnlichen Problemen. „Wir erleben in Baden-Württemberg hautnah, etwa beim Ausbau der Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel, dass sich der Widerstand der Bevölkerung am Thema Lärm entzündet. Auch die Lärmbelastung im Mittelrhein ist dramatisch und ein Problem für jede Politik, die langfristig mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen möchte. Unsere Aufgabe muss es sein, die Lärmprobleme in den Griff zu bekommen und so die in der Bevölkerung grundsätzlich vorhandene hohe Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene weiter zu steigern. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Lärmbelastung von Bürgerinnen und Bürger verringert wird“, so Verkehrsminister Hermann.

Erklärung Schienenbonus
Der sogenannte „Schienenbonus“ führt dazu, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Für Schienenlärm gibt es also im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einen Bonus in Bezug auf zulässigen Lärm. Das Gesetz aus dem Bundestag sieht vor, dass der Schienenbonus ab dem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wegfallen soll. Vor 2016 kann auf den Schienenbonus verzichtet werden, wenn der Vorhabenträger oder Dritte die Kosten tragen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Weitere Informationen: Lärmschutz