Als großen Erfolg für den Lärmschutz und die Akzeptanz von Schienenprojekten in Baden-Württemberg hat Verkehrsminister Winfried Hermann den Beschluss des Vermittlungsausschusses im Bund für die Abschaffung des Schienenbonus bezeichnet. „Das sorgt bei großen Vorhaben wie dem Ausbau der Rheintalbahn für Klarheit und bedeutet für die betroffenen Anwohner einen deutlichen Gewinn in Sachen Lärmschutz“, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 24. April in Stuttgart.
Am Dienstagabend hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einem Kompromiss zugestimmt, wonach der Schienenbonus zum 1. Januar 2015 wegfallen soll. Das bedeutet, dass bei den Lärmschutzvorschriften das Privileg für Schienenlärm von zusätzlich 5 Dezibel (dB (A)) gegenüber dem übrigen Verkehrslärm wegfällt. Für Stadt- und Straßenbahnen soll eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2019 gelten.
Der Kompromiss geht damit über das vom Bundestag beschlossene Gesetz hinaus. Es sah den Wegfall der Sonderregelung ohne konkreten Stichtag vor. Baden-Württemberg hatte sich auf Bundesebene schon frühzeitig für eine möglichst frühe Abschaffung des Schienenbonus eingesetzt. Die jetzt vereinbarte Regelung be-deutet, dass der Schienenbonus vom 1. Januar 2015 an für diejenigen Vorhaben nicht mehr zum Zug kommt, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde.
Minister Hermann erklärte: „Schienenverkehrslärm hat sich zu einem zentralen Um-weltproblem entwickelt. Viele Hauptachsen führen durch dicht besiedelte Gebiete, wie beispielsweise am Mittelrhein oder am Oberrhein. Die Lärmbelastung der direkt an der Schienentrasse wohnenden Menschen ist sehr hoch. Der Güterverkehr trägt in hohem Maße zu dieser Belastung bei. Wenn zukünftig ein noch größerer Teil des Güterverkehrs von der Straße auf die grundsätzlich umweltfreundlichere Schiene verlagert werden soll, so müssen Lösungen für die Lärmbelastungen gefunden werden. Die Abschaffung des Schienenbonus ist ein großer Schritt zum Schutz der Menschen an Schienenstrecken. Mein jahrelanger persönlicher Einsatz auf Bundesebene hat sich gelohnt. Denn es gibt keinen guten Lärm.“
Zusatzinformation:
Der Schienenbonus (§ 3 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung) besagt, dass rechnerisch 5 dB(A) von den Lärmbelastungen der Schiene abgezogen werden. Mit den gesetzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen an neu zu bauenden oder bei wesentlichen Änderungen von Schienenwegen ist es damit um 5 dB(A) lauter als bei entsprechenden Straßenbauvorhaben. Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Bestandstrecken nach dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes wird der Schienenbonus berücksichtigt.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg