30.09.2014 – Über sechs Millionen Pkw im Land – für alle schlägt jetzt die Stunde der Wahrheit: „In den nächsten Monaten mit den langen Phasen von Dämmerung, Dunkelheit und oft wetterbedingter schlechter Sicht ist eine intakte Beleuchtung am Auto besonders wichtig“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann.
PM: Land für Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BK, BCH und HCH
„Wir werden die Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BK, BCH und HCH beim Bund beantragen“, teilte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Dienstag in Stuttgart mit. Damit werden all jene Kennzeichen beim Bund beantragt, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde dies gewünscht hatte. Eine Abfrage im Land hatte ergeben, dass sich 14 Landratsämter gegen eine Wiedereinführung aussprechen. Fünf Zulassungsbehörden haben sich noch nicht abschließend geäußert. Wenn die jeweilige Zulassungsbehörde Interesse bekundet, ist es nach wie vor möglich, weitere Altkennzeichen zu beantragen.
Bei seiner Entscheidung orientierte sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Haltung im jeweiligen Landkreis. Daher war es dem Land wichtig, dass einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde auch ein eventueller Beschluss des Kreistages beigefügt werde. „Auch wenn dies keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, war uns dieses demokratische Stimmungsbild in der Region wichtig“, so Hermann. „Wo eine breite Mehrheit aller Beteiligten sich das alte Kennzeichen zurückwünscht, haben wir das ermöglicht und werden das auch zukünftig so handhaben.“
Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.
Hintergrund:
Sonderfall BK BK ist derzeit sowohl für den früheren Verwaltungsbezirk Kreis Backnang. als auch als gültiges Unterscheidungszeichen für den Kreis Börde (Sachsen-Anhalt) aufgeführt. Das BMVBS hat bereits gefordert, dass in einem so gelagerten Fall das Verfahren zum Ausschluss einer Doppelvergabe und zur eindeutigen Halterermittlung darzulegen ist. Das MVI beabsichtigt mit dem Ministerium in Sachsen-Anhalt Kontakt aufzunehmen, um etwaige Lösungsmöglichkeiten zu eruieren. Durch die letzte Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Inkrafttreten 1. November 2012) wurde die Möglichkeit eröffnet, bisher auslaufende Unterscheidungszeichen wieder zuzuteilen. Alte Unterscheidungszeichen, die bislang bei neuen Zulassungen nicht mehr zugeteilt wurden, können künftig vom BMVBS wieder festgelegt werden mit der Folge, dass sie dann von der Zulassungsbehörde künftig wieder regulär als weiteres Unterscheidungszeichen zugeteilt werden könnten.
Die Wiedereinführung der Altkennzeichen setzt einen entsprechenden Antrag des Landes (nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt) voraus, über den dann das BMVBS zu entscheiden hat. Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur war es zur Entscheidung über eine etwaige Antragstellung wichtig, die Haltung im jeweiligen Kreis zu kennen. Daher hat sich das Ministerium bei den Zulassungsbehörden darüber erkundigt, welche bislang auslaufenden Unterscheidungszeichen nach deren Auffassung vom Land beim BMVBS beantragt werden sollten. Hierzu wurde gebeten, dass einer entsprechenden Interessensbekundung „ein etwaiger diesbezüglicher Beschluss des Kreistages beigefügt werden“ sollte, auch wenn dies keinen rechtlich zu berücksichtigenden Charakter hat, da es sich um eine zulassungsrechtliche Angelegenheit handelt, die keiner Mitwirkung des Kreistages bedarf.
Gleichwohl haben sich in der Regel auch die Kreistage mit der Thematik befasst mit unterschiedlichem Ergebnis: Teilweise stimmten die Kreistage der Wiedereinführung zu, andere Kreistage lehnten eine Wiedereinführung ab. Entsprechend der Weiterentwicklung der Meinungsbildung vor Ort können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anträge gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg