Land reicht Klage gegen Verordnung für Lang-LKW ein

Pressemitteilung

Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt. Sie wehren sich damit gegen die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die es so genannten Lang-LKW (auch Gigaliner genannt) ermöglicht, ausgewählte Strecken der Bundesländer, auch ohne deren Zustimmung, probeweise zu befahren. Die grün-rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich an dem Modellversuch für Lang-LKW der Bundesregierung nicht zu beteiligen. Verkehrsminister Winfried Hermann spricht sich klar gegen Lang-LKW auf deutschen Straßen aus: „Die sogenannten Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“.

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