Verkehrsminister Hermann: „Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL können künftig wieder vergeben werden.“

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Bund übermittelt positiven Bescheid

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL stattgegeben hat“, teilte Winfried Herman, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 25.03.2014 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte den Bescheid heute erhalten und umgehend an die Regierungspräsidien weitergeleitet.

Die Vergabe der Altkennzeichen kann beginnen, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit in Baden-Württemberg folgende Altkennzeichen wieder eingeführt:

LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen); GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang; Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis), BH (Bühl; Landkreis Rastatt), CR (Crailsheim; Landkreis Schwäbisch Hall), KEL (Kehl; Ortenaukreis), LR (Lahr; Ortenaukreis) und WOL (Wolfach; Ortenaukreis).

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verkehrsminister Hermann: Altkennzeichen HOR, MGH und BH können künftig wieder vergeben werden.

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen HOR, MGH und BH stattgegeben hat“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am Freitag, 29. November 2013 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte vor wenigen Wochen die entsprechenden Anträge beim Bund gestellt und den positiven Bescheid dieser Tage erhalten. Die Altkennzeichen können daher wieder vergeben werden, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit die Anträge zur Wiedereinführung folgender Altkennzeichen in Baden-Württemberg vom Bund positiv beschieden: LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen), GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang, Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis) und BH (Bühl; Landkreis Rastatt).

Hintergrund:

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahinge-hend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.

Baden-Württemberg beantragt all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies gewünscht hat. Auch eine Umfrage bei den anderen Bundesländern hat ergeben, dass 11 von 13 betroffenen Bundesländern eine Antragstellung beim Bund von der Interessenbekundung der Zulassungsbehörden bzw. des Landkreises abhängig machen. Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Antragstellung in Baden-Württemberg nicht von denen anderer Bundesländer.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur