Noch keine Entscheidung über Tempolimit-Pilotversuch auf der A 81 und A 96

Autobahn_A8_bei_Holzkirchen20.05.2016 – Rechtliche Grundlagen werden nochmals sorgfältig geprüft – Gesprächsangebot an das Bundesverkehrsministerium erneuert

Über den geplanten Pilotversuch für ein zeitlich begrenztes Tempolimit von 120 km/h auf je einem Abschnitt der Autobahnen 81 und 96 ist noch keine Entscheidung gefallen. Da es zwischen Land und Bund unterschiedliche Auffassungen über den vom Land vorgesehenen wissenschaftlichen Versuch gibt, hat das Verkehrsministerium noch einmal eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen dafür in die Wege geleitet. Das Ergebnis wird voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, den 20. Mai 2016 in Stuttgart mit. „Dann erst werden wir entscheiden,“ fügte er hinzu.

Bis dahin seien die technischen Vorbereitungen für den Versuch ausgesetzt worden. Zugleich wurde von Seiten des Landesministeriums erneut die Bereitschaft bekräftigt, mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich des Versuchs zu sprechen.

Das Ziel ist die genaue Eingrenzung der unfallbegünstigenden Umstände bzw. der Kombinationen unfallbegünstigender Umstände auf einzelnen Autobahnabschnitten. Hierzu gehören z.B. Streckencharakteristik, Verkehrsmenge, Abstandsverhalten, hohe Differenzgeschwindigkeiten und die Tageszeit. Das soll die Grundlage bilden, um künftig differenziert und vorausschauend auf genau bezeichneten Streckenabschnitten eingreifen zu können. Minister Hermann betonte: „Das Ziel lautet mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle. Es geht nicht um Gängelung von Autofahrern, sondern um die Minderung von Risiken im Verkehr.“

Hintergrund:

Für den Pilotversuch wurden zwei Autobahnstrecken in Baden-Württemberg ausgewählt:

  • ein Abschnitt der A 96 von Achberg bis Aitrach (48 km)
  • ein Abschnitt der A 81 von Hegau bis Bad Dürrheim (32 km)

Diese Autobahnabschnitte wurden ausgesucht, weil es sich um längere, zusammenhängende Strecken handelt,

  • auf denen bisher überwiegend keine Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden,
  • auf denen hohe Differenzgeschwindigkeiten zwischen den Fahrzeugen anzunehmen sind,
  • auf denen teilweise illegale Autorennen festgestellt werden,
  • die repräsentativ sind für Autobahnabschnitte außerhalb von Ballungsräumen,
  • die nicht in Ost-West-Richtung verlaufen und deshalb keinen hohen Lkw-Anteil mit stark gestörtem Verkehrsfluss durch häufiges Überholen von Lkw aufweisen,
  • die durch die Festlegung von insgesamt 80 Kilometer langen Autobahnabschnitten als Erprobungsstrecken den statistischen Anforderungen an die notwendige Anzahl von verwertbaren Einzeldaten (269 bis 294 Unfälle im Jahr mit jeweils mehr als 70 Leichtverletzten und 30 Schwerverletzten und bis zu drei Getöteten in einem Jahr) genügen
  • die durch Begrenzung der Gesamtlänge der Erprobungsstrecken auf 80 Kilometer und damit auf 7,7 Prozent der insgesamt 1.039 km Autobahnkilometer in Baden-Württemberg verhältnismäßig sind.

Die Beachtung all dieser Bedingungen ist notwendig und geeignet, das Untersuchungsziel zu erreichen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur