17
Mai
Grüne Position zur geplanten Neuregelung von Flugbetriebszeiten in der Nacht
Autor: admin | Kategorie: LuftSchutz der Nachtruhe geht vor Nachtflug
Zur geplanten Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Ruhiger Schlaf in der Nacht ist erholsam, fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Seit Jahren nimmt die Zahl der Flugbewegungen an den großen Verkehrsflughäfen am Tag und vielerorts auch in der Nacht drastisch zu. Jüngere Studien zeigen deutlich erhebliche Belästigungen bis zu gesundheitlichen Auswirkungen durch nächtlichen Fluglärm. Der Schutz der Nachtruhe vor Lärm ist eine der zentralen Aufgaben der Lärmschutzpolitik. Gerade an großen Verkehrsflughäfen mit Nachtflugbetrieb sind die Anwohner durch Fluglärm in der Nacht sehr belastet. An vielen Standorten kommt es daher zu Auseinandersetzungen um die in der Nacht zulässigen Flugbewegungen. Dabei geraten Wirtschaftlichkeitsinteressen nach möglichst ununterbrochener Nutzung von Infrastruktur und Fluggerät mit den Bedürfnissen der Anwohner nach angemessener Ruhe während der Nachtzeit in Konflikt. In der Regel haben Richter bisher diesen Konflikt entschieden und dabei oft Kompromisse gefunden. Auch die Novelle des Fluglärmgesetzes mit der passiver Schallschutz an Flughäfen neu geregelt worden ist, hat diesen Umstand nicht wirklich geändert.