Winfried Hermann im Rechtsstreit mit Burckhard Bremer auf ganzer Linie bestätigt

Autor: admin  |  Kategorie: Pressemitteilungen, Sport und Bewegung

Im Rechtsstreit Burckhard Bremer, Leistungssportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer, gegen Winfried Hermann MdB, sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat das Kammergericht in Berlin die Berufung einstimmig wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt.

Der Sportdirektor des BDR wollte zunächst durchsetzen, dass Winfried Hermann seine Interviewäußerung in der Süddeutschen Zeitung zurücknimmt, in der er behauptete: „Zum Beispiel, dass in vielen Bereichen noch mit dem alten Personal gearbeitet wird: mit dem Sportdirektor Burckhard Bremer, der schon in heißen Zeiten des Dopings in dieser Funktion war.“ In der ersten Instanz hat das Gericht dieses Ansinnen abgelehnt und auf das Recht zur Meinungsäußerung verwiesen. Das Berufungsgericht geht darüber hinaus: „Der Kläger kann sich demgegenüber nicht nur auf sein Recht zur Meinungsäußerung berufen, sondern darüber hinaus auf ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Hinzu kommt, dass der Kläger als Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Sportausschusses des Bundestages geradezu verpflichtet ist, sich mit einer derartigen Thematik öffentlich auseinander zu setzen. Es handelt sich um eine Äußerung im öffentlichen politischen Meinungskampf…“

(Weitere Details unter: http://www2.eisenberg-koenig.de/entscheidungen/index.php?Target=Medienrecht&Id=153)