Schwäbisches Tagblatt: Kolumne vom 21.01.2011
Autor: admin | Kategorie: Schwäbisches Tagblatt, Termine, Wahlkreis TübingenLuft reinhalten
Dioxin in Lebensmitteln finden wir bedrohlich. Zurecht! Lebensmittel dürfen keine krebserregenden Rückstände enthalten. Bei der Luft, die wir einatmen, müssten wir genauso strickt auf Reinheit achten, denn: Rußpartikel (Feinstaub), feinster Art, die vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren und Schornsteinen stammen, verursachen Krebs- und Atemwegerkrankungen. Über 300 000 Menschen sterben europaweit vorzeitig aufgrund von Feinstäuben in der Luft. Ende der 1990er Jahre hat die EU deshalb Grenzwerte für die Luftqualität eingeführt. Seit 2005 gelten diese auch in Deutschland. Die Behörden müssen durch Luftreinhaltepläne dafür sorgen, dass die Luft sauberer wird, insbesondere in den Städten und Ballungsräumen, in denen die Grenzwerte überschritten wurden. BürgerInnen haben erstmals einen Rechtsanspruch auf saubere Luft und können wirksame Maßnahmen einklagen. Deshalb wurden ab 2005 in Tübingen/Reutlingen und in rund 40 Städten in Deutschland Umweltzonen eingerichtet, mit begrenzten Fahrverboten. Die Umweltzone in Tübingen/Reutlingen wurde wie in anderen baden-württembergischen Städten so kleinräumig eingerichtet, dass sie kaum zu Verbesserung der Luftqualität beigetragen hat. Während man dem alten Campingbus, der ab und an bewegt wird, in der Innenstadt mutig ein Fahrverbot auferlegt, wurden die feinstaubproduzierenden Hauptverkehrsachsen B 27 und B 28 komplett ausgenommen. Bis 2012 darf man noch mit einer roten Plakette in die Umweltzone fahren.
Angesichts der miserablen Luftqualität in Tübingen (Grenzwertüberschreitungen in Unterjesingen an 43 Tagen statt 35 Tagen in 2009) sind wirksame Maßnahmen notwendig. Um einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Feinstäube leisten zu können, muss eine großräumige Luftreinhaltezone ausgewiesen werden, in der ab dem 1.7.2011 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. Diese Regelung gilt übrigens in Berlin seit 2010 auf allen Straßen und sie wirkt. Das Landesumweltministerium will Fahrverbote für ältere Fahrzeuge (gelbe und rote Plakette) nicht vorziehen. Damit verhindert es wirksame Maßnahmen und zwingt die Kommunen in kleinliche Einzelmaßnahmen. Gemeinderat, Regierungspräsidium und Landesumweltministerium müssen endlich für saubere Luft sorgen. Feinstaub kann man nicht riechen und nicht schmecken, er ist in der Atemluft aber so gefährlich wie Dioxin in Nahrungsmitteln.
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