PM: Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm verfassungswidrig

Autor: admin  |  Kategorie: Bahn, Pressemitteilungen

Zum heute veröffentlichen Rechtsgutachten „Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter Bahnhofskonfliktes“ von Professor Hans Meyer erklärt Winfried Hermann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zur Finanzierung des Doppelprojektes Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen – Ulm bestätigt juristisch die Bedenken, die wir schon lange hatten.

Die Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg bei Bahnprojekten des Bundes ist verfassungswidrig und der Finanzierungsvertrag damit nichtig!*

Der Fall der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm belegt beispielhaft, wie eine Entscheidung des Bundes massiv zu Gunsten eines einzelnen Bundeslandes beeinflusst werden kann. Dies geht zu Lasten von Projekten, die aus gesamtstaatlicher Sicht weitaus dringlicher sind. Faktisch wird mit Landesmitteln das Vorziehen einer nachrangigen Strecke erkauft und eine Entscheidung des Bundes beide Projekte zu finanzieren mit Milliarden Euro beeinflusst.

Es ist daher nicht die Frage, ob das Land aus der jetzigen Finanzierungsvereinbarung aussteigen kann, sondern ob es aus verfassungsrechtlichen Gründen aussteigen muss. Wir meinen mit Professor Meyer: Ja, es muss!

*Zitat aus dem Gutachten „Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter Bahnhofskonfliktes“: „Die Konsequenzen sind die Nichtigkeit des Finanzierungsvertrages, das Verbot weiterer Zahlungen und die Geltendmachung der geleisteten Zahlungen.“

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