Antrag: Transparenz in Public Private Partnerships im Verkehrswesen
Autor: admin | Kategorie: Anträge, StraßeDer Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Als Public Private Partnership (PPP) gelten Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern. PPP-Projekte werden in den unterschiedlichsten Bereichen durchgeführt. Ein Schwerpunkt ist das Verkehrswesen, wo PPP-Modelle dazu genutzt werden, größere Infrastrukturprojekte umsetzen. Derzeit werden in Deutschland vier Autobahnabschnitte im Rahmen von PPP-Modellen von Privatunternehmen betrieben (A 8 in Bayern, Abschnitt Augsburg-West–München-Allach; A 4 in Thüringen, Abschnitt Landesgrenze Hessen–Thüringen–Gotha; A 5 in Baden-Württemberg, Abschnitt Malsch–Offenburg und A 1 in Niedersachsen, Abschnitt Bremer Kreuz– Buchholz). Derzeit sind weitere sieben Autobahnabschnitte geplant. Die Verträge sehen vor, dass die privaten Partner den Neubau der Strecken übernehmen und für einen Zeitraum von 30 Jahren bewirtschaften. Für Betrieb und Instandhaltung erhält der Betreiber einen Teil der auf diesen Strecken erwirtschafteten Lkw-Maut.
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