Veraltetes Lärmprivileg „Schienenbonus“ abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eines der wichtigsten verkehrspolitischen Ziele ist die Verlagerung transportierter Güter von der Straße auf die Schiene. Der Transport auf der Schiene ist im Gegensatz zum Güterverkehr auf der Straße umweltfreundlicher, klima schonender, flächensparender und sicherer. Doch mehr Schienengüterverkehr, zumal auf den Hauptstrecken, wird von den Anwohnern nur dann akzeptiert werden, wenn vorhandene Lärmminderungspotentiale ausgeschöpft werden. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zufolge fühlen sich drei Viertel der Bevölkerung von Verkehrslärm beeinträchtigt. 20 Prozent der Bevölkerung sind besonders vom Schienenlärm betroffen, etwa ein Viertel davon auf einer Skala von „mittelmäßig“ bis „sehr stark“. Wie die aktuelle Lärmkartierung des Eisen bahn-Bundesamtes (EBA) zeigt, ist die Lärmbelastung an viel befahrenen Bahnstrecken inzwischen so hoch, dass sie nicht nur als Belästigung empfunden wird, sondern auch zu Gesundheitsgefährdungen der Anwohner führt.
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