Gutachten: Unterbrechung der Gäubahn nicht erlaubt

Gleise Stuttgarter Hauptbahnhof

Das juristische Gutachten von Prof. Urs Kramer von der Universität Passau kommt zum Ergebnis, dass die geplante Unterbrechung der Gäubahn vom bestehenden Planfeststellungsbeschluss nicht gedeckt und der Abbau der Gleise somit nicht zulässig ist. Vielmehr müsse die Planfeststellung aufgrund einer geänderten Sachlage an die Realität angepasst werden.

Mit der Inbetriebnahme von Teilen von „Stuttgart 21“ – geplant für Ende 2025 – ist eine jahrelange Unterbrechung der Verbindung Stuttgart Hauptbahnhof – Zürich (Gäubahn) nötig. Die Unterbrechung würde geschätzt mind. 10 bis 15 Jahre dauern. Wenn die Panoramabahn über 10 bis 15 Jahre nicht befahren würde, käme das einer Stilllegung gleich.

Die baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsverbände BUND, Landesnaturschutzverband, PRO BAHN und VCD hatten bei Prof. Kramer das Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtmäßigkeit dieser Unterbrechung zu prüfen.. Die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich wird als Gäubahn bezeichnet. Die Panoramabahn ist der Abschnitt der Gäubahn, der den Stuttgarter Hauptbahnhof mit dem Stadtteil Vaihingen verbindet. Sie dient auch als Ausweichstrecke für die S-Bahn bei Störungen im S-Bahn-Tunnel.

Am 23. Mai findet eine Veranstaltung für Mitglieder der GRÜNEN im Merlin statt.

>> hier ausführliche Informationen inklusive Streckenkarte!

>> hier das Gutachten als Präsenation!

Hier die >> Pressemitteilung und der >> Antrag der Stuttgarter GRÜNEN im Rathaus!

(Foto: christian-lue-unsplash)

 

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