Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Die DUH hat ihren Vollstreckungsantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für erledigt erklärt und damit die Erfolge des Landes bei der Luftreinhaltung anerkannt.
Das Land hat daraufhin seine Vollstreckungsabwehrklage beim Verwaltungsgericht zurückgenommen, über die an diesem Mittwoch hätte verhandelt werden sollen.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte dazu am Dienstag: „Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen. Stadt, Region und Land haben massiv den ÖPNV gestärkt, den Fuß- und Radverkehr gefördert, innovative Lösungen wie Luftfiltersäulen umgesetzt, die intelligente Verkehrssteuerung ausgebaut, Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet und Verkehrsverbote für besonders schadstoffträchtige Fahrzeuge umgesetzt. Wir haben die Probleme mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel gelöst. Die Messwerte haben sich positiv entwickelt und die Gutachten belegen, dass wir 2021 erstmals an allen Messstationen in Stuttgart auch den Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid mit 40 µg/m³ einhalten.“
Foto: leon_wallis/pixabay.com
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