Minister Hermann: LGVFG-Förderung muss weitergehen

Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann25.03.2015 – Neubewilligungen 2015 im kommunalen Straßenbau. Mit rund 66 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg auch im Jahr 2015 den kommunalen Straßenbau. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen. Hinzu kommen neue Projekte, die 2015 bewilligt und begonnen werden können.

„Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie beispielsweise die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen und die Anlage von Kreisverkehren“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Ebenso werden klassische Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus und Neubauvorhaben finanziell gefördert.

Die Gelder stammen aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes und kommen den kommunalen Straßenbauprojekten über Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) zu Gute. Jetzt zur Bewilligung neu freigegeben werden 34 Vorhaben mit Gesamtkosten von etwa 50 Millionen Euro. Für diese Vorhaben werden Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro gewährt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte und der Schwerpunktsetzung durch die Kommunen, wurde im Unterschied zum Bundesfernstraßenbau und zum Landesstraßenbau keine landesweit einheitliche Priorisierung vorgenommen.

Minister Hermann appellierte erneut an den Bund, auch weiterhin entsprechende Mittel für kommunale Verkehrsprojekte zur Verfügung zu stellen: „Ein Ende der LGVFG-Förderung träfe den Straßenbau, aber auch den Öffentlichen Personennahverkehr, sehr hart. Wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte, gerade auch im ländlichen Bereich, könnten nicht mehr realisiert werden.“ Hintergrund ist der Beschluss der Föderalismusreformkommission, die Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen.

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett, weist ergänzend darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in kommunaler Baulast förderfähig sind. „Ich appelliere an die Kommunen, diese Fördermöglichkeit im Sinne der lärmbetroffenen AnwohnerInnen zu nutzen. Entsprechende Anträge sind auch für 2015 noch möglich.“

Weitere Informationen

Liste zur Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben – Neubewilligungen 2015

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur