Videoclip zu Tempo 30 Initiative

Stuttgarter Gemeinderat votiert für Beitritt zur „Städteinitiative Tempo 30“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat am Donnerstag, 3. Februar 2022, mehrheitlich beschlossen, dass sich Stuttgart der „Städteinitiative Tempo 30“ anschließt. Dem fraktionsübergreifenden Antrag auf Beitritt zur Initiative wurde mit einer Mehrheit von 32 zu 21 Stimmen zugestimmt. Zudem wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Landeshauptstadt sich als Modellkommune für die Ziele der Initiative zur Verfügung stellt, sofern das Bundesverkehrsministerium ein entsprechendes Programm anbietet.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat sich in der Debatte gegen einen Beitritt zur Initiative ausgesprochen: „Ein Mehr an kommunaler Autonomie kann man durchaus gutheißen. Aber den Schritt hin zur Regelgeschwindigkeit auf allen innerörtlichen Straßen halte ich für einen Irrweg, weil er flächendeckendes Tempo 30 durch die Hintertür bedeutet“, betonte der OB. „Meines Erachtens wäre der Beitritt zur ‚Städteinitiative Tempo 30‘ der Einstieg zum flächendeckenden Tempo 30. Ich wende mich gegen Ideologie in der Verkehrspolitik. Es gibt keine Erkenntnisse und keine sachlichen Gründe, die für ein flächendeckendes Tempo 30 sprechen. Ich plädiere deshalb für Differenzierung und abgewogene Einzelfallentscheidungen. Ich plädiere gegen eine Anti‐Auto‐Symbolpolitik und für verkehrspolitischen Pragmatismus“, unterstrich der Oberbürgermeister.
Stadtgeschwindigkeitskonzept

Zudem stimmte der Gemeinderat mit vier Gegenstimmen einem Antrag zu, bis Ostern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik über die Eckpunkte eines Stadtgeschwindigkeitskonzeptes zu berichten und dieses zur Abstimmung zu stellen. Damit stellte sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderates hinter das von der Stadtverwaltung erarbeitete Konzept, welches eine saubere, sachliche und faktenorientierte Prüfung der Geschwindigkeitsbeschränkungen vorsieht. Der Oberbürgermeister hatte für diesen eigenen Stuttgarter Weg plädiert, bei dem ein Konzept für die einzelnen vorberechtigten Straßen mit jeweils angepassten Höchstgeschwindigkeiten erarbeitet werden soll.

(Foto: catalin_serban/pixabay.com)

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