Das Ziel ist klar: „Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisherigen Klimaschutzziele des Landes auf das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2040 nachjustiert werden“, so steht es in der Gesetzesnovelle zum Klimaschutz. Oder um es kurz und knackig zu schreiben:
Wir wollen bis 2040 treibhausneutral werden!
Aus der Novelle des Klimaschutzgesetzes, die wir gemeinsam mit der CDU einbringen, ergeben sich fünf wesentliche Neuerungen:
- Bis 2040 soll Baden-Württemberg netto-treibhausgasneutral sein (bisher 90 Prozent bis 2050). Zwischenschritt bis 2030: mindestens 65 Prozent Treibhausgas-Abnahme (bisher 42 Prozent)
- Das Land geht voran: Bis 2030 soll die Landesverwaltung netto-treibhausgasneutral organisiert sein (bisher minus 80 Prozent Treibhausgase bis 2040)
- Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude (bisher nur Nicht-Wohngebäude) ab 1. Mai 2022
sowie PV-Plicht bei grundlegenden Dachsanierungen (neu)
sowie PV-Pflicht für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen (bisher 75 Stellplätze) - Zwei-Prozent-Flächenziel im Land für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Einsetzung eines Klimasachverständigenrates mit renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Mit diesen Zielen senken wir die Treibhausgasemissionen massiv, während wir die Erneuerbaren Energien deutlich ausbauen. Somit wird Baden-Württemberg künftig das fortschrittlichste und modernste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland haben.
Mit dem neuen Gesetz wollen wir zeigen, was ein High-Tech- und Industriestandort wie Baden-Württemberg leisten kann und, dass unser Modell für den Klimaschutz auch auf andere Wirtschaftsregionen übertragbar ist. Als erstes Bundesland haben wir künftig eine Photovoltaik-Pflicht, die neben dem massiven Ausbau der Erneuerbaren gleichzeitig ein Investitionsprogramm für Mittelstand und Handwerk ist. Denn überall im Land werden PV-Anlagen sowohl gebaut, installiert und gewartet werden müssen.
Hier geht`s für Sie zur Gesetzesnovelle zum Klimaschutzgesetz (PDF)
Artikel kommentieren