Als eines der ersten großen Vorhaben für die aktuelle Legislatur, haben sich die beiden Regierungsfraktionen aus Grüne und CDU darauf geeinigt, das Wahlrecht in Baden-Württemberg umfassend zu ändern. Wir wollen das Wahlalter auf 16 Jahre senken, Zweitstimmenwahlrecht einführen und noch weitere Änderungen vornehmen. So steht es im Koalitionsvertrag, wo die entsprechenden Passagen auf Seite 94 zu finden sind.
Die SPD im Landtag spielt wieder eines ihrer altbekannten Spiele
Obwohl Sie genau weiß, dass interfraktionelle Zusammenarbeit bei diesem Thema angeboten wurde und Grün-Schwarz im Herbst die angekündigte und umfassende Wahlrechtsreform verabschieden wird, die sowohl das Wahlalter auf 16 senkt, als auch das Zweitstimmenwahlrecht einführt, um mehr Frauen, junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung in den Landtag zu bekommen, bringt die SPD einen Gesetzesentwurf ein, der diesen Vorgang konterkariert. Mit ihrem Gesetzentwurf, den sie in den Landtag einbrachte, um das Wahlalter zu senken, versuchte sie zu suggerieren, dass CDU und Grüne gegen die Senkung des Wahlalters seien.
Wir haben mit der CDU vereinbart, das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl auf 16 Jahre abzusenken. Das werden wir auch tun. Denn politische Entscheidungen sind Weichenstellungen für die Zukunft – wie wir wirtschaften, zusammenleben oder die Klimakrise lösen wollen. Deshalb wollen und müssen junge Menschen die Möglichkeit haben, ihre Zukunft mitzubestimmen und mitzugestalten. Wir wollen gleichzeitig die Einführung eines 2-Stimmen-Wahlrechts – damit unser Parlament jünger, weiblicher und insgesamt vielfältiger wird.
Dieses Gesamtpaket wollen wir – wie es guter demokratischer Brauch ist – gemeinsam mit SPD und FDP noch in diesem Jahr erreichen. Wir haben die interfraktionelle Zusammenarbeit bereits angeboten und jetzt noch einmal mit >> diesem Brief bestärkt!
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