Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag entschieden, dass das Land beim Projekt Stuttgart 21 nicht zur Beteiligung an der Finanzierung weiterer Kostensteigerungen verpflichtet ist. Damit sieht sich das Landesverkehrsministerium in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: „Die Landesregierung hatte bereits 2011 beschlossen, dass sich das Land nicht an Mehrkosten beteiligt, die den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro übersteigen und dies der Bahn mitgeteilt. Das Land hat im seit Ende 2016 andauernden gerichtlichen Verfahren überzeugend dargelegt, dass die Bahn für das Projekt Stuttgart 21 die alleinige Finanzierungsverantwortung trägt und das Land nicht zur Erhöhung seiner Zuschüsse verpflichtet ist. Heute wurde gerichtlich bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin für die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 alleine verantwortlich. Die Sprechklausel ist keine Zahlungsklausel.
Dazu auch Stellungnahmen:
- vom bahnpolitische Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE, Michael Joukov: „Das Gericht hat heute noch einmal bestätigt: Stuttgart 21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn. Denn grundsätzlich gilt: Der Bau und die Finanzierung von Schienenwegen sind Aufgabe des Bundes, nicht des Landes. Baden-Württemberg muss sich an den entstandenen Mehrkosten über den freiwillig geleisteten Zuschuss in Höhe von 931 Millionen Euro nicht beteiligen. Das ist ein guter Tag für das Land.
Spätestens Ende 2013 war klar: Mit einer Kostenprognose von rund sechs¬ Milliarden Euro rechnet sich das Projekt für die Bahn nicht. Ein Ausstieg war zu dem Zeitpunkt problemlos möglich. Dennoch ist die Bahn sehenden Auges in die Mehrkostenfalle gerannt – nun muss sie die Verantwortung dafür übernehmen!
Nach Klärung der Kosten geht es nun darum, aus dem angeblich ‚bestgeplanten Bahnprojekt aller Zeiten‘ einen Bahnhof zu machen, der tatsächlich von Zügen angefahren werden kann. Zentral für uns Grüne und die Fahrgäste ist ein leistungsfähiger und zuverlässiger Bahnbetrieb – so ist es mit der Bahn vereinbart und dafür hat sie zu sorgen! Nur so kann sie verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen.“ - vom BUND Baden-Württemberg: Hocherfreut zeigt sich der BUND Baden-Württemberg von der heutigen Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, dass sich das Land nicht an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen muss. „Das Verwaltungsgericht hat völlig folgerichtig entschieden. Schon im September 2011 hat die damalige grün-rote Landesregierung beschlossen und gegenüber der Deutschen Bahn deutlich gemacht, dass sich das Land Baden-Württemberg nicht an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen wird. Einem Zeitpunkt also, als sich schon erhebliche Mehrkosten bei dem Prestigeprojekt abzeichneten. Spätestens da hätte die Bahn die Reißleine ziehen müssen. Die DB aber hat alle Alarmzeichen ignoriert, unbeirrt an Stuttgart 21 festgehalten und immer nur scheibchenweise immense Kostensteigerungen eingeräumt – nun muss sie folgerichtig auch die Konsequenzen tragen“, erklärt Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND. Die Verwaltungsgerichts-Entscheidung ist ein positives Zeichen für den weiteren Instanzenweg. >> weiter!
(Foto: Markus Winkler/unsplash.com)
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