Barrierefreiheit – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Fri, 15 Apr 2016 13:31:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 U-Bahn Haltestelle Österreichischer Platz barrierefrei https://winnehermann.de/site/u-bahn-haltestelle-oesterreichischer-platz-barrierefrei/ Fri, 15 Apr 2016 13:31:34 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6548 „U-Bahn Haltestelle Österreichischer Platz barrierefrei“ weiterlesen

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2016-04-15_U-Bahn-Haltestelle_OEsterreichischer-Platz15.04.2016 – Endlich ist es soweit! Die U-Bahn Haltestelle Österreichischer Platz wird für beide Bahnsteige barrierefrei.

Minister Winfried Hermann, der sich jahrelang für die Umsetzung dieser Maßnahme eingesetzt hat, wird den barrierefreien Zugang zur Haltestelle und den dazugehörigen Aufzug am 28. April 2016 freigeben. Die Haltestellen Staatsgalerie und Österreichischer Platz sind die letzten Stationen in Stuttgart, die noch nicht barrierefrei sind. Die Station Staatsgalerie wird verlegt und neu gebaut.

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Mehr Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte https://winnehermann.de/site/mehr-oekologie-und-nachhaltigkeit-bei-der-foerderung-kommunaler-verkehrsprojekte/ Thu, 29 Oct 2015 12:09:47 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5742 „Mehr Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte“ weiterlesen

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2015-10-28_landtag-30028.10.2015 – In Baden-Württemberg werden im Öffentlichen Personennahverkehr künftig Barrierefreiheit und neue Technologien stärker gefördert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte im Landtag bei der abschließenden zweiten Lesung der Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG): „Durch die Ausweitung der Fördertatbestände wird es zum Beispiel möglich sein, die Einführung elektronischer Ticket-, Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssysteme sowie moderner Leittechnik ebenso zu unterstützen wie die Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Unmittelbar vor Verabschiedung der LGVFG-Novelle durch den Landtag unterstrich der Minister, dass durch Absenkung der Förderquote das Geld auf mehr und auf kleinere kommunale Verkehrsprojekte gerade auch im ländlichen Raum verteilt werden kann. Und im kommunalen Straßenbau würden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.

2015-10-28_landtag

Minister Hermann bezeichnete die Einführung von Festbeträgen als einen wesentlichen Fortschritt. Sie sorge für mehr Sorgfalt, Kostenklarheit und Wirtschaftlichkeit in der Planung kommunaler Verkehrsprojekte sowie für mehr Sicherheit in der Haushaltsplanung des Landes. Außerdem komme das Land damit einer wiederholten Forderung des Landesrechnungshofes nach.

In der Fahrzeugförderung werde die Beschränkung auf Standard-Omnibusse aufgehoben. Förderfähig werden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sein.

Das LGVFG

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 40 Prozent der LGVFG-Mittel sind für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz nun durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein. Bei den Bund-Länder Finanzgesprächen stehen noch in diesem Jahr hierzu Entscheidungen an. Während die Länder auf eine neue Finanzierungsgrundlage drängen, lehnt der Bundesfinanzminister diese ab.

Zur Pressemitteilung „Abschließende Lesung des LGVFG im Landtag

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Liste für Bundesförderprogramm zur Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe wird erstellt https://winnehermann.de/site/liste-fuer-bundesfoerderprogramm-zur-barrierefreiheit-kleiner-bahnhoefe-wird-erstellt/ Thu, 27 Aug 2015 16:03:28 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5419 „Liste für Bundesförderprogramm zur Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe wird erstellt“ weiterlesen

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2015-08-26_neckarodenwald_0127.08.2015 – Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Landesverkehrsminister Winfried Hermann das Programm des Bundes zur Förderung von Barrierefreiheit für kleinere Bahnhöfe. Allerdings seien die Fördervoraussetzungen zu eng gefasst, so der Minister weiter.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat das Sonderprogramm des Bundes zur Förderung von Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Der Minister erklärte am 27. August in Stuttgart: „Die Beseitigung von Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr ist uns schon lange ein wichtiges Anliegen. Mobilitätseingeschränkte Menschen sollten sich ungehindert und frei mit Bussen und Bahnen bewegen können. Das Land begrüßt daher das Zukunftsinvestitionsprogramm, mit dem der Bund die Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe fördern will. Allerdings können voraussichtlich nur wenige Bahnhalte im Land die Zuschüsse von rund der Hälfte der Baukosten bekommen, da die Kriterien des Programms sehr eng gefasst sind.“

Derzeit wird eine Liste der in Betracht kommenden Bahnhöfe und Haltestellen in Baden-Württemberg erstellt. Dazu gehören Bahnhöfe, bei denen täglich weniger als 1.000 Fahrgäste ein- und aussteigen. Zudem müssten die Umbauarbeiten bis 2018 realisierbar sein. „Auch dies schränkt den Anwendungsbereich des Programms ein“, bemängelte Minister Hermann. Maßnahmen wie Bahnsteigerhöhungen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs werden, sofern keine Vorplanungen vorliegen, in diesem eng gefassten Zeitraum aufgrund aufwändiger Genehmigungsverfahren kaum realisierbar sein. Daher werden wir beim Bund für eine Flexibilisierung der Zeitvorgaben werben. Auch muss die Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent geklärt werden.

Sobald das Landesverkehrsministerium eine Übersicht über die Bahnhalte hat, die den Fördervorgaben entsprechen, wird die Liste mit der Bitte um ergänzende Vorschläge an die Kommunalen Landesverbänden und an den Landesbehindertenbeauftragten geschickt werden. Anträge zum Programm müssen beim Bund bis Ende September eingereicht werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Land legt Förderprogramm „Barrierefreiheit“ auf https://winnehermann.de/site/land-legt-foerderprogramm-barrierefreiheit-auf/ Tue, 26 May 2015 18:21:31 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4968 „Land legt Förderprogramm „Barrierefreiheit“ auf“ weiterlesen

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2013-12-02_sweg26.05.2015 – Minister Hermann: Der barrierefreie Zugang zu Bussen ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Barrieren im ÖPNV

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Bushaltepunkten aufgelegt. Im Fokus stehen dabei solche Haltepunkte, die in besonderem Maße von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Ziel ist es, die bestehenden Bushaltepunkte mit speziellen Bordsteinkanten auszustatten, die ein näheres Heranfahren der niederflurigen Busse an die Haltepunkte ermöglichen, sowie weitere Hilfen für einen barrierefreien Zugang zu installieren. „Die Förderung von Standardlinienbussen, die aufgrund ihrer Bauart die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ nun einen weiteren Beitrag leisten können, damit mobilitätseingeschränkte Menschen den ÖPNV leichter nutzen können.“, so Minister Hermann. Minister Hermann weist darauf hin, dass die Herstellung von Barrierefreiheit außerdem zu einer wachsenden Attraktivität und Qualitätssteigerung des gesamten ÖPNV beitrage. Hermann: „Durch einen barrierefreien Zugang wird allen Fahrgästen ein leichteres Ein- und Aussteigen in die Verkehrsmittel ermöglicht. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist das ein ganz wesentlicher Aspekt für die Attraktivität des ÖPNV insgesamt.“ Die Folge seien zudem bessere Fahrgastwechselzeiten und mithin eine Beschleunigung des ÖPNV sowie eine größere Fahrplanstabilität.

Gegenstand der Förderung ist vor allem die Ausstattung mit speziellen Busborden mit einer angeformten Fahrkante (angeformte Schnittgerinne). Durch die spezielle Formung der Busborde kann der Bus im Anfahrvorgang mit seinen Reifen ohne allzu großen Verschleiß auf den Busbord auflaufen, ohne „aufzuklettern“. So wird ein nahes Heranfahren der niederflurigen Busse, eine engere Positionierung des Fahrzeuges am Randstein und damit ein niveaugleicher Einstieg ermöglicht. Zudem sollen weitere Hilfen (z.B. Blindenleitlinien) installiert werden, die einen barrierfreien Zugang zu den Bussen erleichtern. Minister Hermann abschließend: „Die Herausforderung beim Abbau von Barrieren im ÖPNV sind auch mit Blick auf das gesetzliche Ziel, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen, sehr groß. Wir wollen die kommunale Ebene hierbei nicht alleine lassen. Das vorliegende Programm ist daher ein erster notwendiger Schritt.“

Hintergrund: 

Für das Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ stehen in den Haushaltsjahren 2015/2016 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Umbau eines Haltepunktes ist eine pauschale Bezuschussung im Umfang von 10.000 Euro vorgesehen. Damit können 500 Bushaltepunkte im ganzen Land entsprechend umgebaut werden.

Förderanträge können ab dem 15. Juni 2015 bei den Regierungspräsidien gestellt werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie hier, sowie auf den jeweiligen Seiten der Regierungspräsidien.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>