LGVFG – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Thu, 29 Oct 2015 12:12:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Mehr Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte https://winnehermann.de/site/mehr-oekologie-und-nachhaltigkeit-bei-der-foerderung-kommunaler-verkehrsprojekte/ Thu, 29 Oct 2015 12:09:47 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5742 „Mehr Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte“ weiterlesen

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2015-10-28_landtag-30028.10.2015 – In Baden-Württemberg werden im Öffentlichen Personennahverkehr künftig Barrierefreiheit und neue Technologien stärker gefördert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte im Landtag bei der abschließenden zweiten Lesung der Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG): „Durch die Ausweitung der Fördertatbestände wird es zum Beispiel möglich sein, die Einführung elektronischer Ticket-, Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssysteme sowie moderner Leittechnik ebenso zu unterstützen wie die Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Unmittelbar vor Verabschiedung der LGVFG-Novelle durch den Landtag unterstrich der Minister, dass durch Absenkung der Förderquote das Geld auf mehr und auf kleinere kommunale Verkehrsprojekte gerade auch im ländlichen Raum verteilt werden kann. Und im kommunalen Straßenbau würden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.

2015-10-28_landtag

Minister Hermann bezeichnete die Einführung von Festbeträgen als einen wesentlichen Fortschritt. Sie sorge für mehr Sorgfalt, Kostenklarheit und Wirtschaftlichkeit in der Planung kommunaler Verkehrsprojekte sowie für mehr Sicherheit in der Haushaltsplanung des Landes. Außerdem komme das Land damit einer wiederholten Forderung des Landesrechnungshofes nach.

In der Fahrzeugförderung werde die Beschränkung auf Standard-Omnibusse aufgehoben. Förderfähig werden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sein.

Das LGVFG

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 40 Prozent der LGVFG-Mittel sind für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz nun durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein. Bei den Bund-Länder Finanzgesprächen stehen noch in diesem Jahr hierzu Entscheidungen an. Während die Länder auf eine neue Finanzierungsgrundlage drängen, lehnt der Bundesfinanzminister diese ab.

Zur Pressemitteilung „Abschließende Lesung des LGVFG im Landtag

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Bundesmittel für kommunale Infrastruktur im Land bisher nicht gesichert https://winnehermann.de/site/bundesmittel-fuer-kommunale-infrastruktur-im-land-bisher-nicht-gesichert/ Tue, 13 Oct 2015 15:02:39 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5660 „Bundesmittel für kommunale Infrastruktur im Land bisher nicht gesichert“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann13.10.2015 (Pressemitteilung) – Verkehrsminister Hermann setzt sich für ausreichende Finanzausstattung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ein

Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) hat der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann den Bund aufgefordert, nun auch rasch für eine Fortsetzung der Entflechtungsmittel zu sorgen. Er wies am Dienstag, 13.Oktober darauf hin, dass eine Einigung des Bundes mit den Ländern bezüglich der Entflechtungsmittel noch aussteht. Nach derzeitigem Stand sollen diese Mittelzuweisungen des Bundes 2019 auslaufen. Sie sind bisher Grundlage für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen. Das Land setzt die Mittel zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur ein und ist damit bereits einer wichtigen Forderung des Bundes nachgekommen.

Gefördert werden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ÖPNV-Infrastruktur und Busse, Straßen und Radverkehrsanlagen. Minister Hermann unterstrich: „Mit der Novellierung des LGVFG hat das Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig mehr Projekte von einer Förderung profitieren können. Barrierefreiheit im ÖPNV, E-Ticketing oder Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau können nun als eigenständige Maßnahmen gefördert werden. Was nach diesem nachhaltigen und ökologischen Umbau nun noch für die Zukunft fehlt, ist die finanzielle Absicherung durch den Bund.“ Dies sei im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugesagt worden.

Ergänzende Informationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es ist auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ausgerichtet. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an für den Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das Landes-GVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden.

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr Vorhaben und kleinere Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden. Zudem wird eine Verpflichtung eingeführt, wonach nur gefördert wird, wenn das Projekt binnen eines Jahres begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass Fördermittel über Zusagen jahrelang blockiert, aber nicht abgerufen werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Minister Hermann: LGVFG-Förderung muss weitergehen https://winnehermann.de/site/minister-hermann-lgvfg-foerderung-muss-weitergehen/ Wed, 25 Mar 2015 15:28:19 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4561 „Minister Hermann: LGVFG-Förderung muss weitergehen“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann25.03.2015 – Neubewilligungen 2015 im kommunalen Straßenbau. Mit rund 66 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg auch im Jahr 2015 den kommunalen Straßenbau. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen. Hinzu kommen neue Projekte, die 2015 bewilligt und begonnen werden können.

„Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie beispielsweise die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen und die Anlage von Kreisverkehren“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Ebenso werden klassische Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus und Neubauvorhaben finanziell gefördert.

Die Gelder stammen aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes und kommen den kommunalen Straßenbauprojekten über Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) zu Gute. Jetzt zur Bewilligung neu freigegeben werden 34 Vorhaben mit Gesamtkosten von etwa 50 Millionen Euro. Für diese Vorhaben werden Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro gewährt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte und der Schwerpunktsetzung durch die Kommunen, wurde im Unterschied zum Bundesfernstraßenbau und zum Landesstraßenbau keine landesweit einheitliche Priorisierung vorgenommen.

Minister Hermann appellierte erneut an den Bund, auch weiterhin entsprechende Mittel für kommunale Verkehrsprojekte zur Verfügung zu stellen: „Ein Ende der LGVFG-Förderung träfe den Straßenbau, aber auch den Öffentlichen Personennahverkehr, sehr hart. Wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte, gerade auch im ländlichen Bereich, könnten nicht mehr realisiert werden.“ Hintergrund ist der Beschluss der Föderalismusreformkommission, die Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen.

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett, weist ergänzend darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in kommunaler Baulast förderfähig sind. „Ich appelliere an die Kommunen, diese Fördermöglichkeit im Sinne der lärmbetroffenen AnwohnerInnen zu nutzen. Entsprechende Anträge sind auch für 2015 noch möglich.“

Weitere Informationen

Liste zur Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben – Neubewilligungen 2015

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>