Förderprogramm – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Mon, 28 Sep 2015 13:50:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Minister Hermann legt kommunales Förderprogramm für Neubürgermarketing auf https://winnehermann.de/site/minister-hermann-legt-kommunales-foerderprogramm-fuer-neubuergermarketing-auf/ Mon, 28 Sep 2015 08:47:18 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5582 „Minister Hermann legt kommunales Förderprogramm für Neubürgermarketing auf“ weiterlesen

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neue-mobilitaet2a25.09.2015 – Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur fördert den Umstieg von NeubürgerInnen nach ihrem Umzug auf alternative Verkehrsangebote. Minister Hermann: „Appelle an das Umweltgewissen verhallen im Alltag oft ungehört. Wer aber kürzlich hinzugezogen ist, orientiert sich am neuen Wohnort auch bei der Mobilität neu.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu sogenannten Umbruchphasen zeigen, dass hier mit wenig Geld ein großer Effekt zu erzielen ist.“ Daher unterstützt das MVI Kommunen und die Verkehrsverbünde beim Neubürgermarketing.

Bei Wohnortswechsel sind Menschen grundsätzlich offener, neue Mobilitätsangebote auszuprobieren und umzusteigen. Auch baden-württembergische Kommunen haben das zum Teil bereits erkannt und empfangen neue Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Informationsmappen, die auch die Nahverkehrsangebote beinhalten. Informationen zum Rad- und Fußverkehr, Schnupperangebote oder Freifahrkarten für den Umweltverbund sind allerdings noch sehr selten. Um solche Ansätze zu intensivieren und im ganzen Land Kommunen und Verkehrsverbünde von einem systematischen Neubürgermarketing zu überzeugen, fördert das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Anstrengungen. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Ministerium dabei auf eine telefonische Mobilitätsberatung. „Die Erfahrung zeigt, dass Menschen nach einen persönlichen Gespräch die bestehenden Angebote häufiger nutzen. Solche Mobilitätsberatung kostet aber Zeit und damit Geld. Hier brauchen Kommunen und Verkehrsverbünde unsere Hilfe besonders“, betont Minister Hermann.
Das Neubürgermarketing hat nachweisbare Effekte auf das Verhalten der neu hinzu gezogenen Bürgerinnen und Bürger, die mit relativ geringem Kostenaufwand erreicht werden. Die Maßnahme ergänzt damit andere Förderinstrumente für den Umweltverbund wie den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur preisgünstig und verhilft ihnen zu größerer Wirksamkeit.

Bis zu zwei Millionen Euro stellt das MVI dabei für zwei Förderrunden in 2015 und 2016 bereit. Finanziell unterstützt werden verschiedene Förderschwerpunkte, die zum Ziel haben, die Kommunen bei der Information von NeubürgerInnen zu Mobilitätsangeboten vor Ort zu stärken. Als Antragsteller können sich baden-württembergische Städte, Gemeinden und Landkreise in Kooperation mit kommunalen Akteuren bewerben. Konzeption, Information und Beratung – als Start oder Weiterentwicklung von bestehenden Neubürgermarkting-Konzepten – stehen entsprechend der Bedürfnisse des Antragstellers im Fokus des Programms.

Mehr Informationen

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Fußverkehrs-Checks: Land unterstützt zehn Modellkommunen https://winnehermann.de/site/fussverkehrs-checks-land-unterstuetzt-zehn-modellkommunen/ Tue, 02 Jun 2015 12:45:45 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4995 „Fußverkehrs-Checks: Land unterstützt zehn Modellkommunen“ weiterlesen

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Stuttgart Foto: Ralf Henze02.06.2015 – Verkehrsminister Hermann gibt Startschuss für erste landesweite Maßnahme zur Fußverkehrsförderung.

Ab dem 1. Juni 2015 können sich Städte und Gemeinden beim Land um die Teilnahme an der ersten landesweiten Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs bewerben.

Stichtag für die Bewerbungen ist der 10. Juli 2015. Das Land Baden-Württemberg sucht mindestens zehn Modellkommunen, in denen jeweils Fußverkehrs-Checks durchgeführt werden. „Die Maßnahme bietet den teilnehmenden Kommunen die Chance, die Förderung des Fußverkehrs auf lokaler Ebene entscheidend voranzubringen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, den 1. Juni 2015 zum Startschuss der Ausschreibung.

Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten mit Unterstützung des vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Fachbüros Planersocietät Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Gesucht werden Kommunen mit unterschiedlichen Ausgangssituationen. „Der Fußverkehrs-Check trägt mit dazu bei, die Ansprüche der Fußgänger stärker in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung zu rücken und gemeinsam mit den Menschen eine neue Geh-Kultur im Land zu entwickeln“, so der Minister.

Bis Ende Juli sollen die zehn Modellkommunen mit Hilfe einer Jury ausgewählt werden. Am 28. Juli werden die teilnehmenden Kommunen öffentlich auf einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums bekannt gegeben. Die ausgewählten Kommunen werden über die gesamte Dauer der Maßnahme von dem vom Land beauftragten Fachbüro professionell begleitet. Im Herbst sollen die kommunalen Workshops und Begehungen durchgeführt und bis zum Winter erste Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Anschließend werden die Erfahrungen zusammenfassend ausgewertet. Neben der Unterstützung der Kommunen bei der Förderung des Fußverkehrs möchte das Ministerium aus den Erkenntnissen der kommunalen Fußverkehrs-Checks Schlussfolgerungen für die weitere Förderung des Fußverkehrs durch das Land ziehen.

Etwa ein Viertel der Wege in Baden-Württemberg wird bereits zu Fuß zurückgelegt. Obwohl der Fußverkehr damit schon heute eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen einnimmt, wurde er lange Zeit verkehrspolitisch zu wenig beachtet. Land und Kommunen können viel dafür tun, die Bedingungen für das Zufußgehen deutlich zu verbessern – insbesondere für Kinder und die immer größer werdende Gruppe der älteren sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen. Das Land Baden-Württemberg engagiert sich daher als erstes Flächenland systematisch in der Fußverkehrsförderung. „Wir möchten die Kommunen dabei unterstützen, eine sichere und attraktive Mobilität zu Fuß für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Ein sicherer Fußverkehr ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Ein hoher Fußverkehrsanteil ist ein Indikator für eine hohe Lebensqualität“, betont Minister Hermann.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise gibt es hier.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Förderprogramm „Regiobuslinien“ des Landes geht an den Start https://winnehermann.de/site/foerderprogramm-regiobuslinien-des-landes-geht-an-den-start/ Wed, 27 May 2015 18:25:52 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4970 „Förderprogramm „Regiobuslinien“ des Landes geht an den Start“ weiterlesen

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2014-04-11_i-mobility_1327.05.2015 – Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat zum 22. Mai 2015 das Förderprogramm „Regiobuslinien“ ausgeschrieben.

Förderanträge können von den für den Busverkehr zuständigen Stadt-, und Landkreisen sowie dem Verband Region Stuttgart ab sofort gestellt werden. Das Land übernimmt jeweils die Hälfte des entstehenden Betriebskostendefizits für Neueinrichtung oder Ausbau der Buslinien. „Die Regiobuslinien schließen Lücken im Netz des öffentlichen Personennahverkehrs genau dort, wo es nötig ist: im ländlichen Raum und im Übergang vom ländlichen in den städtischen Raum“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Hochwertige Regiobusse, die mit Klimatisierung und W-LAN ausgerüstet sein werden, verkehren zukünftig im Stundentakt und verknüpfen Bus und Bahn. Die Betriebszeiten der Regiobuslinien orientieren sich dabei sowohl unter der Woche, als auch am Wochenende an denen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Fährt der erste Zug vor 6 Uhr morgens oder nach 23 Uhr abends, so stellt der Regiobus die Anbindung an diesen sicher. „Wichtig ist mir, dass Pendler, die früh morgens ihren Arbeitsplatz erreichen müssen oder spät abends erst nach Hause kommen, eine echte Alternative zum Pkw haben. Nur so kann sich Mobilitätsverhalten wandeln“, so Minister Hermann. „Zudem bietet ein kostenloser W-LAN-Zugang den Fahrgästen neue Möglichkeiten, ihren Aufenthalt im Regiobus zu nutzen und beispielsweise mit Smartphones im Internet zu surfen“ ergänzte der Minister.

Entsprechend ambitioniert sind die Förderkriterien für Regiobuslinien definiert. Sie lassen jedoch den Stadt- und Landkreisen genügend Handlungs- und Planungsspielräume, welche und wie sie die Lücken vor Ort im Detail schließen wollen.

Für die Jahre 2015/2016 stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Die ersten verbesserten Buslinien sollen nach Zielvorstellung des Ministeriums bereits Ende des Jahres zum Fahrplanwechsel in Betrieb gehen. Dem erklärten Ziel eines flächendeckenden Nahverkehrsangebotes im Stundentakt mit Bahn, Bus und Anrufsammeltaxi in Baden- Württemberg kommt das Land mit dem Förderprogramm „Regiobuslinien“ einen guten Schritt näher. Zumal geplant ist, das Programm so bald wie möglich auf die stündliche Anbindung von Unterzentren an den SPNV auszuweiten.

Weitere Informationen finden Sie unter Förderprogramm „Regiobuslinien“

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Land legt Förderprogramm „Barrierefreiheit“ auf https://winnehermann.de/site/land-legt-foerderprogramm-barrierefreiheit-auf/ Tue, 26 May 2015 18:21:31 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4968 „Land legt Förderprogramm „Barrierefreiheit“ auf“ weiterlesen

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2013-12-02_sweg26.05.2015 – Minister Hermann: Der barrierefreie Zugang zu Bussen ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Barrieren im ÖPNV

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Bushaltepunkten aufgelegt. Im Fokus stehen dabei solche Haltepunkte, die in besonderem Maße von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Ziel ist es, die bestehenden Bushaltepunkte mit speziellen Bordsteinkanten auszustatten, die ein näheres Heranfahren der niederflurigen Busse an die Haltepunkte ermöglichen, sowie weitere Hilfen für einen barrierefreien Zugang zu installieren. „Die Förderung von Standardlinienbussen, die aufgrund ihrer Bauart die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ nun einen weiteren Beitrag leisten können, damit mobilitätseingeschränkte Menschen den ÖPNV leichter nutzen können.“, so Minister Hermann. Minister Hermann weist darauf hin, dass die Herstellung von Barrierefreiheit außerdem zu einer wachsenden Attraktivität und Qualitätssteigerung des gesamten ÖPNV beitrage. Hermann: „Durch einen barrierefreien Zugang wird allen Fahrgästen ein leichteres Ein- und Aussteigen in die Verkehrsmittel ermöglicht. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist das ein ganz wesentlicher Aspekt für die Attraktivität des ÖPNV insgesamt.“ Die Folge seien zudem bessere Fahrgastwechselzeiten und mithin eine Beschleunigung des ÖPNV sowie eine größere Fahrplanstabilität.

Gegenstand der Förderung ist vor allem die Ausstattung mit speziellen Busborden mit einer angeformten Fahrkante (angeformte Schnittgerinne). Durch die spezielle Formung der Busborde kann der Bus im Anfahrvorgang mit seinen Reifen ohne allzu großen Verschleiß auf den Busbord auflaufen, ohne „aufzuklettern“. So wird ein nahes Heranfahren der niederflurigen Busse, eine engere Positionierung des Fahrzeuges am Randstein und damit ein niveaugleicher Einstieg ermöglicht. Zudem sollen weitere Hilfen (z.B. Blindenleitlinien) installiert werden, die einen barrierfreien Zugang zu den Bussen erleichtern. Minister Hermann abschließend: „Die Herausforderung beim Abbau von Barrieren im ÖPNV sind auch mit Blick auf das gesetzliche Ziel, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen, sehr groß. Wir wollen die kommunale Ebene hierbei nicht alleine lassen. Das vorliegende Programm ist daher ein erster notwendiger Schritt.“

Hintergrund: 

Für das Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ stehen in den Haushaltsjahren 2015/2016 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Umbau eines Haltepunktes ist eine pauschale Bezuschussung im Umfang von 10.000 Euro vorgesehen. Damit können 500 Bushaltepunkte im ganzen Land entsprechend umgebaut werden.

Förderanträge können ab dem 15. Juni 2015 bei den Regierungspräsidien gestellt werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie hier, sowie auf den jeweiligen Seiten der Regierungspräsidien.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
PM: Bundesrat für Verlängerung des Förderprogramms für große kommunale Nahverkehrsprojekte https://winnehermann.de/site/bundesrat-fuer-verlaengerung-des-foerderprogramms-fuer-grosse-kommunale-nahverkehrsprojekte/ Fri, 03 May 2013 13:47:45 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=1150 „PM: Bundesrat für Verlängerung des Förderprogramms für große kommunale Nahverkehrsprojekte“ weiterlesen

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Minister Hermann: Wichtige Voraussetzung für Ausbau umweltfreundlicher Mobilität

[See image gallery at winnehermann.de] Der Bundesrat hat eine Verlängerung des Förderprogramms des Bundes für große kommunale Nahverkehrsprojekte mit mehr als 50 Mio. Euro Investitionsvolumen über das Jahr 2019 hinaus verlangt. Ein entsprechender Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes-GFVG) wurde von der Länderkammer am 3. Mai mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte in der Sitzung des Bundesrates: „Es gibt einen riesigen Bedarf zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Ohne eine Fortschreibung des GVFG wird es aber keinen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs geben – weder einer Stadtbahn, einer S-Bahn oder einer U-Bahn. Nach dem klaren überparteilichen Votum des Bundesrates liegt es nun in der Verantwortung des Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.“

Zudem bräuchten die Kommunen auch Sicherheit für die Planung großer Projekte. Schon jetzt habe die bisherige Befristung des Bundes-GFVG bis 2019 zu einem faktischen Investitionsstopp für neue große ÖPNV- und SPNV-Infrastrukturvorhaben geführt und dies bereits deutlich vor Auslaufen des Programms. Bundesweit umfasst der derzeitige Antragsstau ein Investitionsvolumen von rund 9 Mrd. Euro. Viele Projekte können nicht verwirklicht werden, weil das GVFG-Bundesprogramm in Folge der Föderalismusreform I zum Jahr 2019 ausläuft.

Minister Hermann unterstrich: „Nur wer eine verlässliche Perspektive über 2019 hinaus hat, kann auch sinnvoll planen. Dies gilt insbesondere für Großprojekte, die aufgrund umfangreicher Planungs-, Genehmigungs- und politischer Entscheidungsverfahren sowie einer langen Ausschreibungs- und Realisierungsphase einen längeren Vorlauf brauchen.“

Der Beschluss des Bundesrates hat das Ziel, die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Der Gesetzentwurf für Fortführung des Bundes-GVFG bis zum Jahr 2039 soll noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden.

Hintergrund

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei-tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bisher nicht geregelt, da das GVFG in Folge der Förderalismusreform im Jahr 2019 ausläuft.

Mit dem nun vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Ausstattung des Programms aus dem Bundes-haushalt mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro vom Jahr 2020 an. Für Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in ver-schiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste. Sie hätten große Chancen auf eine Förderung, falls der Bundestag das Gesetz zur Fortführung des GVFG verabschiedet.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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