Hermann: „Wir brauchen dringend eine verlässliche, überjährige und auskömmliche Finanzierung von Infrastruktur!“

Gemeinsamer Vorstoß von Baden-Württemberg, Bremen und Hessen auf der Verkehrsministerkonferenz 02./03.04.2014

Angesichts des riesigen Sanierungsstaus bei Straßen, Schienen und Wasserwegen wollen Baden-Württemberg, Bremen und Hessen auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) einen neuen Vorstoß unternehmen, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch den Bund zu verbessern. „Wir brauchen dringend eine verlässliche und transparente Finanzierung sowie mehr Geld für den Erhalt und die Sanierung aller Verkehrsträger“, erklärte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 01.04.2014 in Stuttgart. Die VMK wird an diesem Mittwoch und Donnerstag in Leipzig über diese Themen sowie über zahlreiche andere Fragen wie die künftige Entwicklung der Elektromobilität beraten. In ihrem gemeinsamen Beschlussantrag erinnern die drei Länder, dass die Kommissionen „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (Daehre-Kommission) und „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (Bodewig-Kommission) deutlich mehr Nachholbedarf gesehen haben. Die Kommissionen hatten über 15 Jahre hinweg den jährlichen Mehrbedarf für eine nachholende Sanierung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsträger und auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden) auf 7,2 Milliarden Euro beziffert. Insofern werden die Ankündigungen des Bundes als nicht ausreichend eingestuft.

Minister Hermann warnt in diesem Zusammenhang vor einem Rückgang der Mittel aus der Lkw-Maut. „Das ist das einzige Instrument das wir in Deutschland bisher haben, mit dem Nutzer die Kosten ihrer Straßen auch finanzieren.“ Ein neues Gutachten zu den „Wegekosten“, also den Kosten, die auf mautpflichte Lkw umgelegt werden können, legt der Bundesregierung nahe, die Lkw-Maut zu senken. „Das geht in die falsche Richtung“, warnt Hermann. „Wir brauchen nicht weniger sondern mehr Geld in der Infrastruktur.“ Das Gutachten selber zeige dazu Wege auf. Die Bundesregierung müsse unter anderem die Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz schneller vorantreiben. „Das Gutachten belegt, dass die Bundesregierung so zwei Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich erlösen könnte.“

Ferner wollen die Antragsteller, dass die VMK ihren am 2. Oktober 2013 bei einer Sonder-VMK beschlossenen Grundsatz „Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau“ bekräftigt. Außerdem soll beschlossen werden, dass parallel zum Bundesverkehrswegeplan jeweils ein Infrastrukturzustandsbericht erstellt wird. Dazu sagte Verkehrsminister Hermann: „Die Herausforderungen beim Erhalt unseres Verkehrsnetzes sind riesig. Deshalb ist es wichtig, dass wir regelmäßig einen Bericht über den Zustand von Schienen, Straßen und Wasserwegen in Deutschland bekommen. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg alle vier Jahre eine Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) der Straßen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Daten hat die Landesregierung angesichts der begrenzten Haushaltsmittel die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht.“

Baden-Württemberg, Bremen und Hessen stellen sich auch hinter das Vorhaben der Bundesregierung, nicht verbrauchte Investitionsmittel für den Verkehrsbereich in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, ohne den Verkehrsetat des Folgejahres zu belasten. Dies wird als erster Schritt zu einer überjährigen Bewirtschaftung von Investitionsmitteln für die Verkehrsinfrastruktur angesehen. Ferner wird die Forderung vom 2. Oktober 2013 bekräftigt, zur Abarbeitung des dringlichen Nachholbedarfs im Bestandsnetz ein „Sondervermögen Nachholende Sanierung“ zu schaffen, in dem Haushaltsmittel für diesen Zweck überjährig und zweckgebunden gesichert werden. Angestrebt wird überdies eine stärkere Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut.

Um dringend notwendige kommunale Verkehrsprojekte auch weiterhin verlässlich finanzieren zu können, wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich Nachfolgeregelungen für das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und für die sogenannten Entflechtungsmittel zu schaffen – beide enden 2019. „Ich warne davor, dieses Thema weiter auf die lange Bank zu schieben, schon heute stocken Investitionsvorhaben wegen der ungesicherten Finanzierung“, betonte Minister Hermann.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

Verkehrsminister Winfried Hermann: “Straßen- und Autobahnmeistereien für den Winter gerüstet“

„Die Betriebsdienste haben sich für den Winterdienst gut gerüstet“, so beschreibt der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart die Vorbereitungen auf die kalte Jahreszeit. Nachdem der Winter in den Höhenlagen des Schwarzwaldes und der Alb bereits im Oktober ein kurzes Intermezzo gegeben hatte, sagen die Wetterdienste nun erste Nachtfröste und teilweise Schneefälle bis in die Niederungen voraus.

So wie die Betriebsdienste müssten sich auch die Autofahrer auf den Winter einstellen, betont der Verkehrsminister. „Ich appelliere daher an alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge unbedingt wintertauglich auszurüsten und ihr Fahrverhalten der jeweiligen Situation anzupassen.“ Hermann weist damit auf die Winterreifenpflicht bei entsprechenden Wetterlagen hin. In Hochlagen sollte jetzt auch das Mitführen von Schneeketten eine Selbstverständlichkeit sein. Besondere Vorsicht sei auf Brücken und in schattigen Waldstrecken geboten. Auch Kuppen, Kurven und Gefällstrecken verlangten im Winter eine höhere Aufmerksamkeit und eine der Glättegefahr angepasste Fahrweise. „Nutzen Sie auch das Angebot des öffentlichen Personenverkehrs oder verschieben Sie bei widrigen Wetterverhältnissen Fahrten, die nicht unbedingt notwendig sind. Fahren Sie auf Nummer sicher und helfen Sie bei extremen Schneefällen oder Eisregen durch Verzicht auf Autofahrten mit, ein Verkehrschaos zu vermeiden“, sagt Hermann.

Auf dem über 1.040 km langen Autobahnnetz biete die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg einen Winterdienstservice rund um die Uhr an. Die Autobahnmeistereien ordneten bei winterlichen Verhältnissen nachts Arbeitsbereit-schaften an, um sicherzustellen, dass die Autobahnen rund um die Uhr befahrbar bleiben.

Im nachgeordneten, über 26.000 km langen Netz der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von den Landratsämtern durchgeführt. Innerorts liege die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bei den Städten und Gemeinden, die von den Straßenmeistereien der Landratsämter nach besten Kräften unterstützt werden. Die Salzhallen und Silos der Meistereien seien gut gefüllt.

Trotz einer großen Zahl an Winterdienstfahrzeugen könne bei flächendeckender Schnee- und Eisglätte allerdings nicht immer und überall gleichzeitig geräumt und gestreut werden. Dies wirke sich vor allem während der Hauptverkehrszeiten oder auf der Fahrt in die Naherholungs- und Wintersportgebiete aus. Selbst auf hochbelasteten Verkehrsachsen wie den Autobahnen, deren Leistungsfähigkeit bei winterlichen Verhältnissen erheblich zurückgehe, seien bei starkem Schneefall zeitweise Verkehrsbehinderungen nicht immer zu vermeiden. Oft würden bereits einzelne liegengebliebene Fahrzeuge den gesamten Verkehr zum Stillstand bringen. Wichtig sei daher, unbedingt Fahrgassen für die Räumfahrzeuge freizuhalten, damit diese rasch räumen und streuen könnten. „Die Mitarbeiter im Winterdienst sind hoch motiviert und tun alles, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Unmögliches kann aber nicht geleistet werden – dafür bitte ich alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Damit auch der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleibt, kommt modernste Streutechnik zum Einsatz und es gilt die Devise: Nur so viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich“, betont Hermann.

Ein sparsamer Umgang mit dem Streusalz sei aber auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Vermehrt werden daher für das vorbeugende Streuen im Winterdienst auf einzelnen Strecken auch sogenannte Solestreuer eingesetzt. Das als Salzlösung (Sole) ausbrachte Salz verbleibt deutlich länger auf den Fahrbahnen, als das üblicherweise verwendete Feuchtsalz. Man erhoffe sich eine weitere Reduzierung des Salzverbrauchs und bessere Ergebnisse bei der Wirkungsdauer vorbeugender Streueinsätze.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur