Regionalisierungsmittel – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Mon, 19 Oct 2015 15:02:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Minister Hermann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr https://winnehermann.de/site/minister-hermann-begruesst-beschluss-des-bundesrates-zur-erhoehung-der-regionalisierungsmittel-fuer-den-schienenpersonennahverkehr/ Sat, 17 Oct 2015 15:00:10 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5694 „Minister Hermann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr“ weiterlesen

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2015-07-04_seehas_01_300px16.10.2015 – Trassen- und Stationspreisbremse soll Planungssicherheit ermöglichen

Die zwischen Bund und Ländern am 24. September 2015 erreichte Verständigung über die Anhebung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde am Freitag, 16. Oktober formal vom Bundesrat beschlossen, nachdem der Bund bereits am Vortag die Einigung in Form des neuen Regionalisierungsgesetzes vorgelegt hatte. Damit ist die Erhöhung der Mittel im Jahr 2016 auf 8 Mrd. Euro sowie die jährliche Erhöhung um 1,8 Prozent vom Jahr 2017 an unter Dach und Fach. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit diesem Gesetz als Grundlage können wir nun wieder langfristig planen und unserer Aufgabe als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs nachkommen.“

Der Bund hat zudem zugesagt, im noch zu beschließenden Eisenbahnregulierungsgesetz eine Bremse für den Anstieg der Trassen- und Stationspreise zu verankern, um die in den vergangenen Jahren enormen Steigerungen künftig auf 1,8 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Die Änderung des Verteilungsschlüssels der Regionalisierungsmittel unter den Ländern bleibt einer Rechtsverordnung des Bundes vorbehalten, der der Bundestag noch bis zum Ende dieses Jahres zustimmen muss. Nach der Einigung vom September soll der Anteil des Landes auf Basis des „Kieler Schlüssels“ von bislang 10,44 Prozent auf 12,37 Prozent anwachsen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an https://winnehermann.de/site/keine-einigung-ueber-regionalisierungsgesetz-bundesrat-ruft-vermittlungsausschuss-an/ Fri, 27 Mar 2015 14:06:20 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4571 „Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an“ weiterlesen

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Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

27.03.2015 – Länder und Gewerkschaften fordern vom Bund eine auskömmliche und verlässliche Finanzausstattung für den Schienenpersonennahverkehr. Im Beratungsverfahren wurde kein Konsens zum Gesetzesentwurf gefunden. Die Länderkammer wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit den Vermittlungsausschuss anrufen.

Gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften fordern die Bundesländer einstimmig eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Vertreter aus Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di forderten am Freitag, 27. März auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin von der Bundesregierung eine rasche Entscheidung und eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Bereits in diesem Jahr muss Baden-Württemberg rund 100 Mio. Euro drauflegen, damit es nicht zu Streichungen von Nahverkehrszügen im Land kommt. Besonders belastend sind die ständig steigenden Trassengebühren, die an die DB Netz zu entrichten sind.  Angesichts zu geringer Mittel und langlaufender Verträge mit Verkehrsunternehmen ist es eine Zumutung, dass der Bundesfinanzminister seit Jahren eine Novellierung des Regionalisierungsgesetzes verhindert. Seit Jahren ist klar, dass die in Artikel 106 a des Grundgesetzes abgesicherte Finanzierungsregelung für die Jahre 2015 folgende erneuert werden muss. Mit dem verspäteten Gesetzesentwurf des Bundes wird die überfällige Entscheidung lediglich um ein Jahr geschoben zu Lasten der Nahverkehrskunden in die Bund-Länder-Finanzverhandlungen. Die Verträge und die Ausschreibungen über 10-15 Jahre laufen aber jetzt.“

Den einstimmig verabschiedeten Gesetzesentwurf der Länder zur Finanzierung des SPNV (Drucksache 18/3563) hatte der Bund abgelehnt und einen eigenen Gesetzentwurf (Drucksache 18/3785) beschlossen. Trotz großer Einigkeit über den höheren Mittelbedarf in den Ländern und weitgehender Zustimmung der Experten zum Gesetzent-wurf der Länder hält der Bund an seinem Entwurf fest. Im Beratungsverfahren zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates und der Bundesregierung wurde der Dissens zwischen Bund und Ländern über das zustimmungspflichtige Gesetz nicht aufgelöst. Die Länderkammer ruft daher am 27. März 2015 voraussichtlich mit großer Mehrheit den Vermittlungsausschuss an. Damit wird zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode die Schlichtungsstelle zwischen Bund und Ländern angerufen.

Der Entwurf des Bundes sieht lediglich die Verlängerung des Gesetzes um ein Jahr auf dem nicht auskömmlichen Mittel-Niveau von 2014 und eine mit 1,5 Prozent unzureichende Dynamisierung vor. Wie danach der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Dabei benötigen die Länder dringend Planungssicherheit, um langjährige Verträge mit den Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr abschließen zu können. Ansonsten drohen im großen Umfang Abbestellungen von Zügen und eine Ausdünnung im SPNV.

Minister Hermann betonte: „Ein weiterer Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene wird durch die Haltung des Bundes derzeit verhindert. Auch sind die Mittel schon lange nicht mehr auskömmlich und müssen dringend entsprechend den gestiegenen Kosten angepasst werden.“

Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele mahnte den Bund ebenfalls zur Eile: „Keines der Länder kann sich erlauben, dieses Problem auf die lange Bank zu schieben. Deshalb war und ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses der einzige verbleibende Weg, doch noch rasch eine Einigung herbeizuführen.“

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, der wegen des Flugzeugabsturzes seine Teilnahme in Berlin absagen musste, übermittelte: „Tagtäglich erleben wir, dass unsere Regional- und Nahverkehrszüge in der Rushhour ihre Kapazitätsgrenzen weit über-schreiten. Die Zahl der Berufspendler wächst stetig. Alle Bundesländer sind sich einig: Wir müssen und wollen dieser Realität Rechnung tragen. Der Bund muss sich einen Ruck geben und deutlich mehr Mittel bereitstellen. Die Fahrgäste dürfen nicht zur Geisel der Bund-Länder-Finanzverhandlungen werden. Die Aufgabenträger brauchen jetzt eine Perspektive, damit sie ein bedarfsgerechtes, leistungsfähiges Verkehrsangebot auf der Schiene sicherstellen können.“

Der Verkehrsminister Niedersachsens Olaf Lies führte aus: „Wir brauchen jetzt eine angemessene und langfristige Ausstattung für den Nahverkehr. Nur so können die Länder der vom Bund ihnen übertragenen Aufgabe für die Daseinsvorsorge nachkommen. Insofern hilft es niemandem, wenn irgendwann einmal eine Lösung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gefunden werden sollte. Dann wird es mit Sicherheit in einigen Ländern bereits die ersten Abbestellungen im SPNV gegeben haben. Der Bund muss daher die Dringlichkeit endlich erkennen und entsprechend handeln. Der Bedarf ist jedenfalls gutachterlich klar nachgewiesen worden.“

Frank Bsirske sagte: „Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verschärft sich die Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Wir befürchten, dass die aktuelle finanzielle Unsicherheit zu einer massiven Einschränkung der Verkehrsangebote in Kürze führen wird und damit Arbeitsplätze gefährdet sind. Die 500.000 Beschäftigten des ÖPNV erwarten von der Bundesregierung eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel gegenüber den bisherigen Vorschlägen und eine langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung für die Finanzierung der Gemeindeverkehre in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr. Es muss jetzt gehandelt werden. Daher unterstützen wir den Bundesrat in seiner Forderung.“

Hintergrund:

Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert.

Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates ist auf 15 Jahre angelegt und sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen, nicht kompensierten Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie damit der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder zukunftsfest finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist provoziert der Bund mit seinem Gegenentwurf ein Vermittlungsverfahren.

Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel (ca.1,3 Mrd. Euro) und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (ca. 333 Mio. Euro), die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht.

Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunter-nehmen um das Mehrfache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt. Die unentschiedene Finanzierung führt bereits zum Sanierungs- und Modernisierungsstau.

dpa-Meldung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr https://winnehermann.de/site/bundesrat-fordert-mehr-regionalisierungsmittel-fuer-den-schienenpersonennahverkehr/ Mon, 01 Dec 2014 14:11:17 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3983 „Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr“ weiterlesen

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DB-Zug-im-neuen-Landesdesign-0228.11.2014 – Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs müssen einem Beschluss des Bundesrats zufolge deutlich angehoben und stärker an die Preissteigerungen angepasst werden. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einstimmig einen Antrag aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,  Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der den Bund auffordert, durch eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel den Ländern den weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs zu ermöglichen.

Der Beschluss hat zum Ziel, im Zeitraum 2015 bis 2030 eine auskömmliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu sichern. Außerdem soll die Verteilung der Mittel unter den Ländern neu geregelt werden. Hier ist eine progressive Aufstockung des Anteils Baden-Württembergs von derzeit etwa 10,4 Prozent auf rund 12 Prozent bis 2030 vorgesehen. Das Regionalisierungsgesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann mahnte in seiner Rede vor dem Bundesrat, der Erfolg des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene dürfe nicht durch die Pläne des Bundes aufs Spiel gesetzt werden, die Mittel auf dem Niveau von diesem Jahr einzufrieren und damit faktisch zu kürzen. „Die Weigerung von Bundesfinanzminister Schäuble, das Regionalisierungsmittelgesetz rechtzeitig zu novellieren, bringt die Länder in eine prekäre Situation“, kritisierte Minister Hermann. Schließlich müssten die Länder ihre SPNV-Verträgen erfüllen und zudem weitere Verkehre für die kommenden Jahre ausschreiben. Dazu bräuchten sie dringend Planungssicherheit. Bei einer Kürzung der Mittel müssten die Länder das Angebot im Schienenpersonennahverkehr erheblich einschränken.

Minister Hermann wies auf einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur künftigen Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs hin. Er sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Milliarden Euro auf rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt werden und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Hintergrund
Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Baden-Württemberg erhält derzeit einen festen Anteil von 10,4 Prozent der Regionalisierungsmittel, dies ist 2014 von der Gesamtsumme von rund 7,3 Milliarden Euro ein Betrag von circa  762 Millionen Euro.

Der SPNV in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Regionalisierung im Jahr 1996 wurde die Zahl der vom Land bestellten Zugkilometer um rund 30 Prozent, die Fahrgastzahlen sogar um 60 Prozent gesteigert. Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs steht jedoch aktuell vor großen Herausforderungen. Der zukünftig steigende Bedarf an SPNV macht eine Leistungsausweitung erforderlich, die zusätzlich finanziert werden muss. Das Land hat im Juni das Zielkonzept 2025 vorgestellt, das zur Deckung dieses Bedarfs eine Angebotsmehrung in Zugkilometern von über 20 Prozent gegenüber dem Status quo vorsieht.

Von 2009 bis 2013 sind die Ausgaben des Landes allein für Stations- und Trassenpreise um fast 30 Prozent gestiegen, während die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nur um gut 6 Prozent gestiegen sind. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen. Dies führte dazu, dass Baden-Württemberg im Jahr 2014 rund 84 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zuschießen muss.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Regionalisierungsmittel Bund blockiert neuen Metropol-Expressverkehr https://winnehermann.de/site/regionalisierungsmittel-bund-blockiert-neuen-metropol-expressverkehr/ Mon, 24 Nov 2014 19:39:03 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3965 Foto-KW.-KochStuttgarter Nachrichten am 24.11.2014 – Dieses Jahr erhält das Land 760 Millionen Euro Regionalisierungsmittel vom Bund für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Die Zuständigkeit des Landes wurde 1994 als Teil der Bahnreform vereinbart.

der gesamte Artikel in den Stuttgarter Nachrichten…

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Verkehrsminister Hermann erleichtert über Einigung der Länder auf Finanzierungsmodell für SPNV https://winnehermann.de/site/verkehrsminister-hermann-erleichtert-ueber-einigung-der-laender-auf-finanzierungsmodell-fuer-spnv/ Thu, 02 Oct 2014 14:52:05 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3649 „Verkehrsminister Hermann erleichtert über Einigung der Länder auf Finanzierungsmodell für SPNV“ weiterlesen

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jr_120404_268602.10.2014 – Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann ist froh über den zwischen den Länderverkehrsministern erzielten Kompromiss über die zukünftige Verteilung der Regionalisierungsmittel.

„Wir haben uns verständigt auf einen Schlüssel, der den deutlichen Mehrbedarf der westlichen Länder wie Baden-Württemberg anerkennt und den östlichen Ländern eine Perspektive ohne Zugabbestellungen ermöglicht“, sagte Minister Hermann am Donnerstag nach Abschluss der Verhandlungen bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel.

Demnach werde der Anteil Baden-Württemberg an den Regionalisierungsmitteln von bisher 10,44 Prozent auf 12,37 im Jahr 2030 steigen. Der Verteilungskompromiss funktioniere allerdings nur, wenn die berechtigten und gutachterlich belegten Forderungen von 8,5 Mrd. Euro pro Jahr zwischen Bund und Land vereinbart werden. „Ohne diese Erhöhung wird es zu Abbestellungen von Zügen vor allem in den östlichen Ländern kommen. Das müssen Bundesfinanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel wissen“, mahnte Minister Hermann.

Der gefundene Kompromiss basiert auf einem Vermittlungsvorschlag des Vorsitzlandes Schleswig-Holstein und basiert auf einem Rechenmodus, in den zu je 50 Prozent die Einwohnerzahl und die aktuell gefahrenen Zugkilometer eingehen. Baden-Württembergs Anteil an den Regionalisierungsmitteln steigt damit von 10,44 auf 12,37 Prozent.

Hermann weiter: „Mit dieser Einstimmigkeit der Länder ist nun die nächste Hürde zu nehmen, nämlich die Erhöhung der Mittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro pro Jahr auf ein auskömmliches Niveau von 8,5 Mrd. Euro – das war die Prämisse für die Einigung. Hier muss sich der Bund dem von den Ländern nachgewiesenen Bedarf stellen. Wenn wir den Ausbau der Bahn und nachhaltige Mobilität wollen, dann führt daran kein Weg vorbei. Dazu muss sich nun der Bund bekennen.“

Hintergrund:

Seitdem die Länder mit der Bahnreform in den 1990er Jahren die Zuständigkeit für die Bestellung des Personennahverkehrs auf der Schiene (SPNV) zuständig sind, erhalten sie vom Bund die hierfür notwendigen Mittel. Allerdings gilt für Baden-Württemberg wie auch für andere Bundesländer, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr der Kostenentwicklung entsprechen. Dies liegt an drei Faktoren: die Kosten insbesondere der Infrastruktur wuchsen in den vergangenen Jahren deutlich stärker als die mit nur 1,5 Prozent dynamisierten Mittel, der Bund nahm globale Mittelkürzungen vor („Koch/Steinbrück“) und der verkehrliche Bedarf an SPNV-Leistungen stieg in Baden-Württemberg erheblich.

Die bisherige Mittelverteilung zwischen den Ländern orientierte sich im Wesentlichen am Umfang der Verkehrsleistungen und der Bevölkerungszahl Mitte der 90er Jahre. Anders als insbesondere die ostdeutschen Bundesländer hat Baden-Württemberg in beiden Bereichen seither einen Zuwachs erfahren, aber dafür nicht mehr Mittel bekommen. Die Mittelverteilung an die tatsächliche Entwicklung anzugleichen war daher die Herausforderung, der sich die Länder in den gemeinsamen Verhandlungen stellen mussten

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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