Zusätzlicher Verflechtungsstreifen auf A 8 soll Verkehrsfluss verbessern

2016-01-11_a8_1-30011.01.2016 – Mit dem feierlichen Spatenstich hat Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, den 11. Januar 2016 gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle, MdB, den Startschuss zum Bau des Verflechtungsstreifens zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg/Ost im Zuge der Bundesautobahn A 8 gegeben.

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Verkehrsminister Hermann: „Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL können künftig wieder vergeben werden.“

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Bund übermittelt positiven Bescheid

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL stattgegeben hat“, teilte Winfried Herman, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 25.03.2014 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte den Bescheid heute erhalten und umgehend an die Regierungspräsidien weitergeleitet.

Die Vergabe der Altkennzeichen kann beginnen, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit in Baden-Württemberg folgende Altkennzeichen wieder eingeführt:

LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen); GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang; Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis), BH (Bühl; Landkreis Rastatt), CR (Crailsheim; Landkreis Schwäbisch Hall), KEL (Kehl; Ortenaukreis), LR (Lahr; Ortenaukreis) und WOL (Wolfach; Ortenaukreis).

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Streckenbeeinflussungsanlage auf der A 81 nördlich des Leonberger Dreiecks in Betrieb

Verkehrsminister Hermann: Bessere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur durch intelligente Steuerung

Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, hat am 24.03.2014 gemeinsam mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Streckenbeeinflussungsanlage für die A 81 zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und der Anschlussstelle Mundelsheim (beide Fahrtrichtungen) in Betrieb genommen. Mit dieser Anlage wird der Verkehr ab sofort auf insgesamt gut 54 Autobahnkilometern durch Wechselverkehrszeichen in Abhängigkeit von der Verkehrssituation geregelt. Dadurch werden der Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit verbessert und im Ergebnis Staus reduziert. „Es ist mir ein großes Anliegen, die vorhandene Infrastruktur durch solche intelligenten Verkehrssteuerungen besser zu nutzen und damit zur Verkehrsentlastung beizutragen“, sagte Verkehrsminister Hermann.

„Ich freue mich sehr, dass dieses Projekt ebenso zügig und stringent realisiert werden konnte, wie die Streckenbeeinflussungsanlage auf der A 8“, so Hermann weiter. Die relativ kurze Realisierungsdauer sei ein großer Vorteil solcher Maßnahmen gegenüber dem konventionellen Ausbau von hochbelasteten Streckenabschnitten. Er sei froh, dass der Bund diese Maßnahme finanziert habe. Im Rahmen des „Projektplans Straßenverkehrstelematik 2015“ des Bundes sollen in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen im Bereich der intelligenten Verkehrssteuerung in Baden-Württemberg finanzieren werden. Bei der Anlage auf der A 81 sind bislang rund 14 Millionen Euro Bundesmittel eingesetzt worden. Diese Kosten machten sich innerhalb kurzer Zeit bezahlt, weil der volkswirtschaftliche Nutzen der Anlage durch Stauvermeidung, weniger Unfälle, weniger Kraftstoffverbrauch und Reduzierung der Schadstoffemissionen viel höher sei.

Ein wichtiger Aspekt der Streckenbeeinflussungsanlage ist die Einbindung des Engelbergbasistunnels in die Steuerung. So kann der Verkehr auch bei Ereignissen im Tunnel entsprechend gesteuert werden. Zudem ist beabsichtigt,  über neuartige Textanzeigen an den Anzeigequerschnitten der Streckenbeeinflussungsanlage dem Verkehrsteilnehmer Informationen und Hinweise für die Fahrt auf dem betreffenden Streckenabschnitt zu geben.. Zur weiteren Entlastung der Strecke ist zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg-Nord in beide Fahrtrichtungen die temporäre Freigabe des Seitenstreifens vorgesehen. Diese kann, nach dem notwendigen Umbau der Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd, nach derzeitigem Stand voraussichtlich 2016 in Betrieb genommen werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verkehrsminister Hermann: Altkennzeichen HOR, MGH und BH können künftig wieder vergeben werden.

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen HOR, MGH und BH stattgegeben hat“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am Freitag, 29. November 2013 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte vor wenigen Wochen die entsprechenden Anträge beim Bund gestellt und den positiven Bescheid dieser Tage erhalten. Die Altkennzeichen können daher wieder vergeben werden, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit die Anträge zur Wiedereinführung folgender Altkennzeichen in Baden-Württemberg vom Bund positiv beschieden: LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen), GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang, Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis) und BH (Bühl; Landkreis Rastatt).

Hintergrund:

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahinge-hend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.

Baden-Württemberg beantragt all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies gewünscht hat. Auch eine Umfrage bei den anderen Bundesländern hat ergeben, dass 11 von 13 betroffenen Bundesländern eine Antragstellung beim Bund von der Interessenbekundung der Zulassungsbehörden bzw. des Landkreises abhängig machen. Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Antragstellung in Baden-Württemberg nicht von denen anderer Bundesländer.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur