Lang-LKW – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Thu, 23 Jul 2015 10:59:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Lang-Lkw dürfen in Baden-Württemberg nur auf bestimmten Strecken fahren https://winnehermann.de/site/lang-lkw-duerfen-in-baden-wuerttemberg-nur-auf-bestimmten-strecken-fahren/ Thu, 23 Jul 2015 10:59:30 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5333 „Lang-Lkw dürfen in Baden-Württemberg nur auf bestimmten Strecken fahren“ weiterlesen

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Verkehrsminister Winfried Hermann22.07.2015 – Minister Hermann: Unsere begleitende CO2-Bilanzierung wird eine bessere Wissensgrundlage zu Klimaeffekten schaffen. – Ab sofort dürfen auch in Baden-Württemberg Lang-Lkw (sogenannte Gigaliner) auf bestimmten Strecken fahren.

Zum freigegebenen Streckennetz in Baden- Württemberg gehören die Autobahnabschnitte der A 8 zwischen Ulm-Ost und Autobahndreieck Karlsruhe, der A 81 zwischen Landesgrenze Bayern/BW und Herrenberg sowie der kürzere Abschnitt der A 5 zwischen Karlsruhe-Mitte und Rastatt-Nord. Die baden-württembergischen Abschnitte der A 7 und der A 96 waren schon bisher befahrbar, da diese beiden Autobahnen jeweils wechselweise zum Teil in Baden-Württemberg und in Bayern verlaufen und Bayern schon von Beginn an am Feldversuch des Bundes teilnimmt. „Für uns kommt es jetzt darauf an, dass wir mit unserer Studie gesicherte Ergebnisse bekommen,  ob Gigaliner das Klima wirklich schonen. Und ebenso wie viel Verkehr eingespart werden kann. Denn unser Ziel, den Straßenverkehr zu reduzieren und mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu bekommen, bleibt weiterhin bestehen“ so Verkehrsminister Hermann nach der heutigen (22. Juli 2015) Bekanntgabe der Stecken durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI).

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich zur Teilnahme an dem bis Ende 2016 laufenden Bundes-Feldversuch mit Lang-Lkw bewusst nur mit einem begrenzten Streckennetz entschieden. Dabei führt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) in Kooperation mit dem Autohersteller Daimler auf ausgewählten Strecken eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen des Einsatzes von Lang-Lkw im Hinblick auf den Klimaschutz durch. „Wir haben die Möglichkeit gesehen, durch den gemeinsamen Schritt mit Daimler eine bessere Wissensgrundlage zu schaffen. Die Klimawirksamkeit von Lang-LKW wurde bisher nicht untersucht. Wir wollen eine vollständige Bilanzierung der Klimawirkungen von Lang-Lkw-durchführen, bei der auch indirekte Effekte wie die zu befürchtende Verlagerung von Bahntransporten auf Lang-Lkw und induzierter Verkehr berücksichtigt werden“, so Hermann. Die Vorbereitung dieser Studie läuft auf Hochtouren und wird parallel zu den jetzt beginnenden Lang-Lkw-Fahrten erfolgen. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2016 vorliegen.

Zusätzlich zu diesen Autobahnabschnitten sind einige Vor- und Nachlaufstrecken, insbesondere zu den Daimler-Werken in Rastatt und Sindelfingen in die sogenannte „Positivliste“ der Ausnahmeverordnung des Bundes aufgenommen worden. Rechtsgrundlage für den Bundes-Feldversuch mit Lang-Lkw ist die „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)“ des Bundes vom 19. Dezember 2011. Die Autobahnstrecken sowie das nachgeordnete Straßennetz in Baden-Württemberg können auf der Internetseite des BMVI unter folgendem Link eingesehen werden: www.bmvi.de

Hintergrundinformation:
Nach den Regeln für den Bundes-Feldversuch müssen sich teilnehmende Unternehmen, die auf dem freigegebenen  Streckennetz mit Lang-Lkw fahren wollen, bei der Bundesanstalt für Straßenwesen registrieren lassen. Die Lang-Lkw müssen gegenüber normalen Lkw erhöhte technische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel ein elektronisch gesteuertes Bremssystem, automatische Achslastüberwachung, elektronische Fahrdynamikregelsysteme, automatische Abstandsregelsysteme, Notbremsassistenzsystem und ein Kamerasystem am Heck des Fahrzeugs.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Winfried Hermann im Interview zum Lang-Lkw https://winnehermann.de/site/winfried-hermann-im-interview-zum-lang-lkw/ Thu, 30 Apr 2015 15:26:50 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4702 „Winfried Hermann im Interview zum Lang-Lkw“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermanntrans aktuell am 24.04.2015 – Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) wollte die Lang-Lkw auf dem Klageweg stoppen. Nun lässt er sie auf einem Teil des Straßennetzes rollen. Daran knüpft er jedoch Bedingungen.

Ein Wunschkonzert sollte es nicht werden. Baden-Württembergs Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann (Grüne), hat eine lange Liste mit Streckenwünschen für Lang-Lkw erhalten. Welche Auswahl er daraus getroffen und warum er sich für das Projekt geöffnet hat, sagt er im Gespräch mit trans aktuell-Redakteur Matthias Rathmann.

das Interview in trans aktuell…

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Land und Daimler verständigen sich auf wissenschaftliche Studie zur C02-Bilanz von Lang-Lkw https://winnehermann.de/site/land-und-daimler-verstaendigen-sich-auf-wissenschaftliche-studie-zur-c02-bilanz-von-lang-lkw/ Mon, 23 Mar 2015 16:00:54 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4559 „Land und Daimler verständigen sich auf wissenschaftliche Studie zur C02-Bilanz von Lang-Lkw“ weiterlesen

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Baustellenbesuch-an-der-A-8-am-25.04.2014-522.03.2015 – Auf zwei Versuchsstrecken in Baden-Württemberg sollen die Auswirkungen von Lang-LKW auf Klima und Verkehr untersucht werden.

Die Auswirkungen von Lang-Lkw auf den Klimaschutz sind bisher umstritten. „Ich freue mich, dass nun auf wissenschaftlicher Basis geklärt wird, ob Lang-Lkw wirklich Klimaschutz-Vorteile haben“, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am Sonntag in Stuttgart.

Die Landesregierung werde beim Bund beantragen, dass drei Autobahn-Abschnitte in Baden-Württemberg in den Feldversuch mit Lang-Lkw aufgenommen werden. Das Land und Daimler haben sich außerdem darauf verständigt, die Klimabilanz der 25 Meter langen Lkw in einer gemeinsamen Studie zu untersuchen. Dabei sollen nicht nur direkte, sondern auch indirekte Effekte wie z.B. die mögliche Verlagerung von Güterverkehr von der Schiene auf die Straße betrachtet werden.

“Die Entscheidung der Landesregierung, am Feldversuch teilzunehmen und damit einen wichtigen Teil der Autobahnen für den Einsatz des Lang-Lkws freizuschalten, ist ein erfreulicher erster Schritt. Wir sind zuversichtlich, dass dabei eine erhebliche Entlastung für Infrastruktur und Klima nachgewiesen werden kann, denn verlängerte Lkw sparen nach bisherigen Erkenntnissen bis zu 25 Prozent CO2 und Diesel. Viele Transportunternehmen können die Chance nutzen, Ökologie und Ökonomie auf diese Weise in Einklang zu bringen,“ sagte Dr. Wolfgang Bernhard, im Vorstand der Daimler AG verantwortlich für Lkw und Busse.

Im Feldversuch des Bundes werden rechnerische Treibstoff- und CO2-Einsparungen im Verhältnis zur beförderten Gütermenge betrachtet. Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg hatte bemängelt, dass eine fundierte Untersuchung zur vollständigen Klimabilanz der Lang-LKW fehle. Dies soll nun im Rahmen der neuen Untersuchung nachgeholt werden.

Bei den zu beantragenden Strecken handelt es sich um die A 81 von Würzburg kommend zwischen der bayrischen Grenze und Herrenberg, sowie die A 8 von der bayerischen Grenze bis nach Karlsruhe in Verbindung mit der Anschlussstrecke A 5 von Karlsruhe nach Rastatt. Der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begleitete Feldversuch soll dazu erweitert werden. Es ist die erste derartige Studie eines Ministe-riums zusammen mit einem Fahrzeughersteller überhaupt.

Der Feldversuch des Bundes läuft noch bis Ende 2016. Es haben sich nach Angaben des BMVI bislang 42 Unternehmen mit 111 Lang-Lkw bei der BASt gemeldet (Stand 09.02.2015). Die wissenschaftliche Untersuchung des Landes soll binnen eines Jahres abgeschlossen sein. Sie soll Klarheit darüber bringen, ob die Lang-Lkw einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase leisten können.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

 

Presseartikel

Stuttgarter Zeitung: Daimler kann nun doch Riesenlaster testen

Badische Zeitung: Bald rollen die Riesenlaster – auch auf der A5

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Minister Hermann kritisiert Daimlers Lang-LKW-Vorstoß https://winnehermann.de/site/minister-hermann-kritisiert-daimlers-lang-lkw-vorstoss/ Mon, 15 Dec 2014 13:15:20 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4066 „Minister Hermann kritisiert Daimlers Lang-LKW-Vorstoß“ weiterlesen

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Verkehrsminister Winfried HermannVerkehrsrundschau am 15.12.2014 – Daimler hat einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt, um seine Werke im Südwesten mit dem Lang-LKW beliefern zu können. Der grüne Landesverkehrsminister ist skeptisch.

 

der gesamte Artikel in der Verkehrsrundschau…

 

 

weitere Artikel

Schwäbische.de: Lang-Lkw – Minister Hermann sieht Ausnahme für Daimler skeptisch

Die Welt: Stuttgart will Gigaliner nicht auf Straßen lassen

Badische Zeitung: Keine Ausnahme für Daimler: Gigaliner sollen nicht auf die Straße

SWR Landesschau: Gigaliner in BW – Schlechte Karten für Daimler

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Hermann lehnt Vorstoß für Regelbetrieb für Riesenlaster ab https://winnehermann.de/site/hermann-lehnt-vorstoss-fuer-regelbetrieb-fuer-riesenlaster-ab/ Thu, 25 Sep 2014 13:57:15 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3603 „Hermann lehnt Vorstoß für Regelbetrieb für Riesenlaster ab“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-HermannHeilbronner Stimme, 25.09.2014 – Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mehr Güterverkehr von der Straße auf Schiene und Binnenschiff zu verlagern …

und insbesondere den Schienengüterverkehr zu stärken, so Verkehrsminister Winfried Hermann als Reaktion auf den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Dobrindt, den Regelbetrieb für die Riesenlaster einzuführen. Diesen Vorstoß lehnt Minister Hermann ab.

der gesamte Artikel in der Heilbronner Stimme…

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Minister Hermann zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Normenkontrollverfahren Lang-LKW https://winnehermann.de/site/minister-hermann-zur-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-im-normenkontrollverfahren-lang-lkw/ Wed, 28 May 2014 21:28:29 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=2652 „Minister Hermann zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Normenkontrollverfahren Lang-LKW“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann28.05.2014 – Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten Ende August 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt. Sie wehrten sich damit gegen die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die es so genannten Lang-LKW (auch Gigaliner genannt) ermöglicht, ausgewählte Strecken der Bundesländer, auch ohne deren Zustimmung, probeweise zu befahren.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Normenkontrollverfahren am 28.05.20214 entschieden, dass befristete Rechtsverordnung zur Erprobung von „Gigalinern“ mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Rechtsverordnung des Bundes sei von den Ermächtigungsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes gedeckt, habe ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können und genüge den Anforderungen des Zitiergebots und des Parlamentsvorbehalts.

„Ungeachtet der nun entschiedenen Rechtsfrage sind wir aus ökologischen Gründen aber weiterhin gegen den Einsatz von Lang-Lkw, weil nachhaltige Mobilität darauf ausgerichtet sein muss, die umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff zu stärken und deren Wettbewerbsbedingungen zu verbessern“, so Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Normenkontrollanträge der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zum Feldversuch Lang-LKW abzuweisen.

Die Entscheidung ist für das Landesverkehrsministerium überraschend. Zumal das Gericht im schriftlichen Verfahren die Frage nach einer möglichen Teil- oder Gesamtnichtigkeit explizit aufgeworfen und die Verfahrensbeteiligten hierzu um Stellungnahme gebeten hatte. In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts spielt diese Frage dann aber keine Rolle. Die europarechtlichen Fragestellungen hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren nur am Rande thematisiert. Die europarechtliche Diskussion ist daher mit der heutigen Entscheidung noch nicht beendet.

Minister Hermann: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mehr Güterverkehr von der Straße auf Schiene und Binnenschiff zu verlagern und insbesondere den Schienengüterverkehr zu stärken, der gegenüber dem Lkw-Transport deutliche ökologische Vorteile aufweist. Daher wurde schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich Baden-Württemberg an dem Modellversuch der Bundesregierung für Lang-LKW nicht beteiligt“, so Hermann. Es sei ein Märchen, dass die Langlaster aus ökologischen Gründen eingesetzt werden. Es gehe allein darum, die Transportkosten zu senken. Zudem sei bereits heute die Infrastruktur überlastet. Große und schwere LKWs belasten schon heute gerade die Brücken enorm und verursachen immensen Sanierungsbedarf. Dieser würde bei noch größeren und schwereren Fahrzeugen weiter steigen. „Lange Züge gehören auf die Schiene“, fasst Hermann zusammen.

Hintergrund:

Die „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge“ (LKWÜberlStVAusnV) des BMVBS trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Diese erlaubt Lang-LKW beispielsweise auch in Baden-Württemberg, das Befahren von einigen Streckenabschnitten der Bundesautobahnen, beispielsweise der A7. Nach der in Kraft getretenen dritten Änderungs-Verordnung hat das Positivnetz nun insgesamt eine Länge von bundesweit rund 9.300 Kilometern. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten die Verordnung und ihre Erweiterungen als verfassungswidrig angesehen, da eine solche Ausnahmeverordnung grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten.

Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten Ende August 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt. Sie wehrten sich damit gegen die Verordnung. Die grün-rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich an dem Modellversuch für Lang-LKW der Bundesregierung nicht zu beteiligen. Hintergrund ist, dass die sogenannten Gigaliner nach Auffassung des Landes noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Ziel des Landes ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Erhebliche Bedenken gibt es auch bezüglich der Verkehrssicherheit, beispielsweise beim Überholen.

Grundlage des Normenkontrollantrags war ein Gutachten des Justizministeriums sowie die Antragsschrift von Prof. Dr. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Prof. Dr. Nettesheim hat die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur


 

Presseartikel

FAZ: Verfassungsgericht – Tests von Riesen-Lastwagen bleiben erlaubt

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