kommunaler Straßenbau – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Fri, 19 Feb 2016 17:00:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Land gibt gut 66 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau https://winnehermann.de/site/land-gibt-gut-66-millionen-euro-fuer-kommunalen-strassenbau/ Fri, 19 Feb 2016 17:00:34 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6412 „Land gibt gut 66 Millionen Euro für kommunalen Straßenbau“ weiterlesen

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car-932702_64019.02.2016 – Mit 66,5 Millionen Euro wird das Land Baden-Württemberg im laufenden Jahr 2016 den Straßenbau in den Städten, Gemeinden und Kreisen fördern.

„Im kommunalen Straßenbau können dank der Landesförderung auch in diesem Jahr im ganzen Land viele neue Projekte realisiert werden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann bei der Bekanntgabe neu bewilligter Projekte am 19. Februar in Stuttgart. Er betonte: „Diese Mittel stehen für im Bau befindliche, bewilligte und zur Bewilligung freigegebene Vorhaben der Kommunen zu Verfügung. Wir unterstützen auch dieses Jahr die Kommunen, wichtige Straßenausbau- und Neubauprojekte voran zu bringen.“

Viele Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, beispielsweise die Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen, die Anlage von Kreisverkehrsplätzen, und der Ausbau von Rad- und Gehwegen an Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Straßenausbau- und Neubauvorhaben. Zu den bereits in den Vorjahren bewilligten Vorhaben kommen in diesem Jahr 40 neu freigegebene Projekte hinzu, die nun bewilligt sind und begonnen werden können. Die neuen Vorhaben können mit 26,3 Millionen Euro aus dem Topf der 66,5 Millionen Euro gefördert werden – damit fließt mehr als ein Drittel der Investitionen in neue Projekte. Deren Gesamtkosten, von denen die Kommunen jeweils einen Anteil tragen, belaufen sich auf 114 Millionen Euro.

„Bei der Programmaufstellung müssen wir – Stand heute – immer noch von einem Auslaufen der Gelder aus dem Entflechtungsgesetz nach 2019 ausgehen. Das engt unseren noch zur Verfügung stehenden Mittelrahmen ein und ist in höchstem Maße unbefriedigend. Alle Appelle an den Bund, eine Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen und damit für klare Verhältnisse zu sorgen, verhallten bislang ungehört“, sagte Minister Hermann.

Hintergrund ist der Beschluss der Föderalismusreformkommission, die Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Diese Gelder des Bundes kommen den kommunalen Straßenbauprojekten über Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zu Gute. „Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Bereich – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein. Dazu ist ein ausreichend ausgestattetes Förderprogramm notwendig. Der Bund sollte sich hier nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen“, so Minister Hermann weiter.

Weitere Informationen

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Minister Hermann: LGVFG-Förderung muss weitergehen https://winnehermann.de/site/minister-hermann-lgvfg-foerderung-muss-weitergehen/ Wed, 25 Mar 2015 15:28:19 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4561 „Minister Hermann: LGVFG-Förderung muss weitergehen“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann25.03.2015 – Neubewilligungen 2015 im kommunalen Straßenbau. Mit rund 66 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg auch im Jahr 2015 den kommunalen Straßenbau. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen. Hinzu kommen neue Projekte, die 2015 bewilligt und begonnen werden können.

„Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie beispielsweise die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen und die Anlage von Kreisverkehren“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Ebenso werden klassische Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus und Neubauvorhaben finanziell gefördert.

Die Gelder stammen aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes und kommen den kommunalen Straßenbauprojekten über Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) zu Gute. Jetzt zur Bewilligung neu freigegeben werden 34 Vorhaben mit Gesamtkosten von etwa 50 Millionen Euro. Für diese Vorhaben werden Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro gewährt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte und der Schwerpunktsetzung durch die Kommunen, wurde im Unterschied zum Bundesfernstraßenbau und zum Landesstraßenbau keine landesweit einheitliche Priorisierung vorgenommen.

Minister Hermann appellierte erneut an den Bund, auch weiterhin entsprechende Mittel für kommunale Verkehrsprojekte zur Verfügung zu stellen: „Ein Ende der LGVFG-Förderung träfe den Straßenbau, aber auch den Öffentlichen Personennahverkehr, sehr hart. Wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte, gerade auch im ländlichen Bereich, könnten nicht mehr realisiert werden.“ Hintergrund ist der Beschluss der Föderalismusreformkommission, die Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen.

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett, weist ergänzend darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in kommunaler Baulast förderfähig sind. „Ich appelliere an die Kommunen, diese Fördermöglichkeit im Sinne der lärmbetroffenen AnwohnerInnen zu nutzen. Entsprechende Anträge sind auch für 2015 noch möglich.“

Weitere Informationen

Liste zur Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben – Neubewilligungen 2015

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>