kommunale Straßen – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Fri, 04 Apr 2014 17:49:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Land fördert neue kommunale Straßenbauprojekte mit über 40 Mio. Euro https://winnehermann.de/site/land-foerdert-neue-kommunale-strassenbauprojekte-mit-ueber-40-mio-euro/ Fri, 04 Apr 2014 17:42:07 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=2190 „Land fördert neue kommunale Straßenbauprojekte mit über 40 Mio. Euro“ weiterlesen

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Minister Hermann: Geänderte Förderung ermöglicht mehr Bauvorhaben

Das Land fördert in diesem Jahr den kommunalen Straßenbau mit rund 66 Mio. Euro aus den Entflechtungsmitteln des  Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Mit diesen Mitteln werden zunächst die im Bau befindlichen Vorhaben der Kommunen finanziert. Außerdem können im Jahr 2014 64 Maßnahmen neu bewilligt werden, für die mehr als 44 Mio. Euro an Zuwendungen gewährt werden. „Grundlage der Neubewilligungen sind die seit Januar geltenden neuen Förderregelungen. Sie ermöglichen die Förderung einer größeren Zahl von Vorhaben. Davon profitiert gerade der ländliche Raum“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am 04. April 2014 in Stuttgart.

Angesichts des begrenzten Mittelvolumens durch das bevorstehende Auslaufen der Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 müssen wir sorgsam mit den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln umgehen“, so Hermann. Er appellierte erneut an den Bund, für eine Nachfolgeregelung zum LGVFG zu sorgen, dessen Auslaufen zum Jahr 2019 die Föderalismusreformkommission festgelegt hatte: „Ein Ende der LGVFG-Förderung wäre ein massiver Rückschlag für wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte im Straßenbau aber auch im Öffentlichen Personennahverkehr.“

Die Liste der für 2014 neu zu bewilligenden kommunalen Straßenbaumaßnahmen umfasst 64 Projekte. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte und der Schwerpunktsetzung durch die Kommunen wurde im Unterschied zum Bundesfernstraßenbau und zum Landesstraßenbau keine landesweit einheitliche Priorisierung vorgenommen. Minister Hermann erläuterte: „Vorrang genießen die erstmals im Rahmen des LGVFG förderfähigen Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, die Beseitigung von Bahnübergängen sowie Bauvorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und der Ausbau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten.“ Gefördert werden aber auch klassische Straßenaus- und -neubauvorhaben der Kommunen. Das Mittelvolumen verteilt sich in etwa gleich auf die vier Regierungsbezirke.

Das Land hatte wegen der Mittelumschichtung zum Umweltverbund und zahlreicher in den Vorjahren bewilligter aber noch nicht realisierter Projekte im Jahr 2011 einen Förderstopp erlassen. Dieser wurde Anfang 2014 aufgehoben und es werden nun Projekte bewilligt, bei denen auch in diesem Jahr mit dem Baubeginn zu rechnen ist.   Eine Reihe von wichtigen Projekten, die dieses Jahr noch nicht zur Bewilligung anstehen, werden neu ins Programm aufgenommen und damit für eine Förderung vorgesehen. Eine Sonderrolle spielt hierbei die Förderung kommunaler Straßen und Wege im Zusammenhang mit der für 2019 terminierten Bundesgartenschau in Heilbronn. Hierfür werden neben Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) auch Mittel aus dem LGVFG bereitgestellt.   Gesondert entschieden wird über die Förderung kommunaler Radwege und Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs.


Presseartikel

Südwestpresse: Grün-Rot hebt Bewilligungstopp für kommunalen Straßenbau auf

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Minister Hermann: Fördermittel für ÖPNV und kommunale Straßen werden gerechter verteilt https://winnehermann.de/site/minister-hermann-foerdermittel-fuer-oepnv-und-kommunale-strassen-werden-gerechter-verteilt/ Thu, 12 Dec 2013 17:41:59 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=1939 „Minister Hermann: Fördermittel für ÖPNV und kommunale Straßen werden gerechter verteilt“ weiterlesen

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Mehr Projekte bekommen Zuschüsse – vor allem der ländliche Raum profitiert

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat Kritik an den Änderungen der Fördermodalitäten zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zurückgewiesen. „Die Änderung beim Förderprogramm für kommunale Verkehrsprojekte nutzt vor allem den kleineren Städten und Gemeinden sowie dem ländlichen Raum. Und sie ermöglicht, mehr Projekte zu realisieren und zu finanzieren“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 12. Dezember in Stuttgart. Die Absenkung der Fördersätze auf 50 Prozent bedeutet keine Kürzung des Mittelvolumens, sondern nur eine andere Verteilung der knappen Mittel.

Mit der Änderung der Fördermodalitäten für kommunale Straßenbau- und ÖPNV-Projekte solle sichergestellt werden, dass auch zahlreiche kleine Projekte im ländlichen Raum und nicht nur wenige teure Großprojekte in den Genuss einer Landesförderung kommen. Zudem stehe schon heute der Fördersatz von 75 Prozent aufgrund von Vorwegabzügen oft nur auf dem Papier. Teure Projekte bekämen zwar bislang zwischen 70 und 73 Prozent Förderung, kleinere Projekte dagegen zum Teil weniger als 50 Prozent.

Minister Hermann unterstrich zugleich:“Zur ganzen Wahrheit gehört es, dass erst durch eine massive Intervention der rot-grünen/grün-roten Länder im Bundesrat die geplante Kürzung der Bundesmittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur verhindert wurde. Schwarz-Gelb hatte eine lineare Absenkung bis auf Null im Jahre 2019 geplant. Außerdem hat die grün-rote Landesregierung durch eine Umschichtung inner-halb der LGVFG-Förderung die Mittel für den ÖPNV/Umweltverbund von 65 Mio. Eu-ro auf jetzt 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Zur Wahrheit gehöre auch, dass die Wunschliste der zur Förderung angemeldeten ÖPNV-Projekte die vorhandenen Mittel um das Zweieinhalbfache übersteigt.“

Im Übrigen würden im Jahr 2014 faktisch noch die alten Fördersätze zur Anwendung kommen, weil etliche Projekte schon begonnen oder bereits bewilligt seien. Damit gelten für diese Vorhaben Übergangsregelungen.

Die neue Regelung werde vielen Kommunen nützen. Sie kann sogar für eine Kommune bedeuten, dass sie mit einer mehrfachen 50-Prozent-Förderung mehr Mittel abrufen kann, als mit nur einem Projekt mit 75 Prozent. Sie muss allerdings selbst die andere Hälfte investieren. „Schließlich ist es die Aufgabe der Kommunen, ÖPNV und vorhandene Infrastruktur auszubauen. Das Land gibt hierfür Zuschüsse, kann aber nicht der Hauptfinanzier sein“, betonte Minister Hermann.

Für kommunale Straßen wird in Folge der Neuregelung im neuen Jahr auch der seit 2011 geltende Förderstopp aufgehoben. Grund für den Stopp war , dass das laufende Programm überbucht war und deshalb keine neuen Projekte aufgenommen wurden. Mit der neuen Regelung können erstmals auch Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen oder Schienenstrecken oder Echtzeitanzeigen im ÖPNV bezuschusst werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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