Kfz – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Tue, 30 Sep 2014 14:54:53 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Minister Hermann unterstützt Licht-Test 2014: zwei Millionen Pkw mit Beleuchtungsmängeln sind zu viel https://winnehermann.de/site/minister-hermann-unterstuetzt-licht-test-2014-zwei-millionen-pkw-mit-beleuchtungsmaengeln-sind-zu-viel/ Tue, 30 Sep 2014 14:53:44 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3633 „Minister Hermann unterstützt Licht-Test 2014: zwei Millionen Pkw mit Beleuchtungsmängeln sind zu viel“ weiterlesen

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[See image gallery at winnehermann.de] 30.09.2014 – Über sechs Millionen Pkw im Land – für alle schlägt jetzt die Stunde der Wahrheit: „In den nächsten Monaten mit den langen Phasen von Dämmerung, Dunkelheit und oft wetterbedingter schlechter Sicht ist eine intakte Beleuchtung am Auto besonders wichtig“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann.

Das gilt nicht nur für Autos untereinander: „Fußgänger und Radfahrer sind nicht immer optimal gekleidet, da helfen intakte und guteingestellte Scheinwerfer am Auto, sie rechtzeitig zu sehen und Unfälle zu vermeiden.“ Doch auch die Autofahrer profitieren: „Gut beleuchtete Autos sind bei Regen, Schnee und Nebel besser zu erkennen.“ Deswegen unterstützt das Verkehrsministerium die Verkehrssicherheitsaktion Licht-Test 2014. „Das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe leistet mit dieser kostenlosen Überprüfung aller Autos in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung im Land“, bedankte sich der Minister bei Dr. Harry Brambach, dem Präsidenten des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes im Land. Dieser wiederum freute sich, „dass das Ministerium uns bei der Aktion unterstützt.“ Schätzungsweise zwei Millionen Pkw sind mit mangelhafter oder falsch eingestellter Beleuchtung im Land unterwegs, schätzt Dr. Brambach.

„Sehen und gesehen werden – wenn es dunkel wird, hilft nur Licht“, sagt Dr. Harry Brambach, „eigentlich ist das eine Binsenweisheit. Wer mal einen silbergrauen, schlecht beleuchteten Wagen in der Dämmerung, im Nebel oder im Regen plötzlich vor sich auftauchen sah, der weiß, was ich meine.“ Licht allein ist aber auch nicht alles. „Es kommt auch darauf an, dass die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.“ Nur dann wird die Fahrbahn optimal ausgeleuchtet. „Die Beleuchtungstechnik“, so Dr. Brambach im Gespräch mit Verkehrsminister Winfried Hermann, „hat inzwischen beträchtliche Fortschritte gemacht, wo es immer noch hapert, ist das Bewusstsein für die Bedeutung der Beleuchtung.“ Um dieses Bewusstsein zu stärken, gibt es den Licht-Test, die gemeinsame Aktion des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und der Deutschen Verkehrswacht. „Dämmert’s?“ ist die Aktion in diesem Jahr überschrieben. Vom 1. bis zum 31. Oktober überprüfen die dem Verband des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes angehörenden teilnehmenden Werkstätten innerhalb weniger Minuten die Beleuchtung an Pkw kostenlos. Die Licht-Test-Plakette an der Windschutzscheibe signalisiert dann beispielsweise der kontrollierenden Polizei, dass hier alles in Ordnung ist, und „gibt ein gutes Gefühl“, so Dr. Brambach.Minister Winfried Hermann sieht diese Aktion „als Musterbeispiel für bürgerschaftliches Engagement der oft noch als Familienbetriebe arbeitenden Werkstätten.“ Er betont aber auch die Notwendigkeit der Aktion: „Wenn erfahrungsgemäß jedes Jahr bei über einem Drittel der Fahrzeuge Mängel festgestellt werden, die Scheinwerfer nachgestellt oder Rückleuchten ersetzt werden müssen, zeigt das wie wichtig die Aktion ist.“ Denn bei sechs Millionen Pkw im Land sind zwei Millionen mit fehlerhafter Beleuchtung unterwegs.

Der Minister appelliert deswegen an die Autofahrer, den kostenlosen Licht-Test in der Werkstatt zu nutzen, um Gefahren und Unfälle zu vermeiden. Zur Gefährdung zählt beispielsweise, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet wird und es „kommt immer wieder vor, dass daraus Unfälle entstehen, weil Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen“, sagt Dr. Harry Brambach. Die Scheinwerfereinstellung könne sich im Dauerbetrieb eines Autos unbemerkt verändern: „Mehr als jedes achte Auto ist nach früheren Licht-Test-Ergebnissen mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern unterwegs und blendet den Gegenverkehr“.

Unfälle zu vermeiden ist auch für den Verkehrsminister oberstes Gebot. Dass es dabei auch darum geht, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen, betont Winfried Hermann besonders: „Die Morgenstunde zwischen sieben und acht Uhr ist in den Wintermonaten für Fußgänger laut Unfalldaten besonders kritisch“.

Teilnehmende Betriebe finden Sie unter www.kfz-meister-finden.de

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg

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PM: Land für Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BK, BCH und HCH https://winnehermann.de/site/land-fuer-wiedereinfuehrung-der-altkennzeichen-gd-leo-bk-bch-und-hch/ Tue, 15 Jan 2013 17:45:05 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=685 „PM: Land für Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BK, BCH und HCH“ weiterlesen

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„Wir werden die Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BK, BCH und HCH beim Bund beantragen“, teilte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Dienstag in Stuttgart mit. Damit werden all jene Kennzeichen beim Bund beantragt, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde dies gewünscht hatte. Eine Abfrage im Land hatte ergeben, dass sich 14 Landratsämter gegen eine Wiedereinführung aussprechen. Fünf Zulassungsbehörden haben sich noch nicht abschließend geäußert. Wenn die jeweilige Zulassungsbehörde Interesse bekundet, ist es nach wie vor möglich, weitere Altkennzeichen zu beantragen.

Bei seiner Entscheidung orientierte sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Haltung im jeweiligen Landkreis. Daher war es dem Land wichtig, dass einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde auch ein eventueller Beschluss des Kreistages beigefügt werde. „Auch wenn dies keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, war uns dieses demokratische Stimmungsbild in der Region wichtig“, so Hermann. „Wo eine breite Mehrheit aller Beteiligten sich das alte Kennzeichen zurückwünscht, haben wir das ermöglicht und werden das auch zukünftig so handhaben.“

Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.

Hintergrund:

Sonderfall BK BK ist derzeit sowohl für den früheren Verwaltungsbezirk Kreis Backnang. als auch als gültiges Unterscheidungszeichen für den Kreis Börde (Sachsen-Anhalt) aufgeführt. Das BMVBS hat bereits gefordert, dass in einem so gelagerten Fall das Verfahren zum Ausschluss einer Doppelvergabe und zur eindeutigen Halterermittlung darzulegen ist. Das MVI beabsichtigt mit dem Ministerium in Sachsen-Anhalt Kontakt aufzunehmen, um etwaige Lösungsmöglichkeiten zu eruieren. Durch die letzte Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Inkrafttreten 1. November 2012) wurde die Möglichkeit eröffnet, bisher auslaufende Unterscheidungszeichen wieder zuzuteilen. Alte Unterscheidungszeichen, die bislang bei neuen Zulassungen nicht mehr zugeteilt wurden, können künftig vom BMVBS wieder festgelegt werden mit der Folge, dass sie dann von der Zulassungsbehörde künftig wieder regulär als weiteres Unterscheidungszeichen zugeteilt werden könnten.

Die Wiedereinführung der Altkennzeichen setzt einen entsprechenden Antrag des Landes (nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt) voraus, über den dann das BMVBS zu entscheiden hat. Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur war es zur Entscheidung über eine etwaige Antragstellung wichtig, die Haltung im jeweiligen Kreis zu kennen. Daher hat sich das Ministerium bei den Zulassungsbehörden darüber erkundigt, welche bislang auslaufenden Unterscheidungszeichen nach deren Auffassung vom Land beim BMVBS beantragt werden sollten. Hierzu wurde gebeten, dass einer entsprechenden Interessensbekundung „ein etwaiger diesbezüglicher Beschluss des Kreistages beigefügt werden“ sollte, auch wenn dies keinen rechtlich zu berücksichtigenden Charakter hat, da es sich um eine zulassungsrechtliche Angelegenheit handelt, die keiner Mitwirkung des Kreistages bedarf.

Gleichwohl haben sich in der Regel auch die Kreistage mit der Thematik befasst mit unterschiedlichem Ergebnis: Teilweise stimmten die Kreistage der Wiedereinführung zu, andere Kreistage lehnten eine Wiedereinführung ab. Entsprechend der Weiterentwicklung der Meinungsbildung vor Ort können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anträge gestellt werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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