Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Wed, 17 Feb 2016 17:02:35 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Minister Hermann: Bund soll Mittel für Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf eine halbe Milliarde Euro aufstocken https://winnehermann.de/site/minister-hermann-bund-soll-mittel-fuer-gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-auf-eine-halbe-milliarde-euro-aufstocken/ Wed, 17 Feb 2016 17:02:35 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6410 „Minister Hermann: Bund soll Mittel für Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf eine halbe Milliarde Euro aufstocken“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann17.02.2016 – Verkehrsminister Winfried Hermann hat den Bund aufgefordert, bei der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) die Programmmittel von derzeit 333 auf 500 Millionen Euro im Jahr aufzustocken. „In Baden-Württemberg wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich mehr Geld in entsprechende Vorhaben investiert“, sagte Minister Hermann am 17. Februar 2016 in Stuttgart.

„Dies zeigt, die Notwendigkeit, dass der Bund den entsprechenden Fördertopf vergrößert. Denn dieser wurde seit 1996 nicht mehr inflationsbereinigt und auch Kostensteigerungen bei Infrastrukturvorhaben wurden seither nicht berücksichtigt.“ Zudem müssten künftig nicht nur Aus- und Neubau, sondern auch Sanierung und Modernisierung finanziert werden.

Der Minister fuhr fort: „Die politische Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr  in der laufenden Legislaturperiode nachhaltig zu fördern, wurde dank höherer Landesmittel erreicht. Was den ÖPNV-Ausbau angeht stehen wir an der Spitze aller Bundesländer. Noch nie konnte Baden-Württemberg über mehrere Jahre hinweg von einem so hohen Anteil des GVFG-Bundesprogramms profitieren. Der hohe Mittelabfluss verdeutlicht den weiterhin vorhandenen Bedarf an Investitionen in große kommunale Infrastrukturvorhaben im ÖPNV.“

Minister Hermann hatte am Dienstag das Kabinett über die Förderung großer ÖPNV-Projekte im Zeitraum 2011 bis 2015 informiert. Er sagte: „Es war richtig, dass die Landesregierung schon zu einem frühen Zeitpunkt die Ko-Finanzierung der Vorhaben sichergestellt hat.“ Im November 2012 hatte der Ministerrat einer Vorlage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zugestimmt, wonach das Land eigene Mittel in Höhe von 450 Mio. Euro bereitstellt, um den 20-Prozent-Anteil des Landes an zehn großen GVFG-Projekten zu finanzieren. Für weitere zwei GFVG-Vorhaben wurde im Mai 2014 ebenfalls die Ko-Finanzierung des Landes von rund 40 Mio. Euro sichergestellt.

Hintergrundinformationen

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden stellt der Bund den Ländern Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von jährlich insgesamt rund 333 Mio. Euro zur Verfügung. Feste Länderquoten sind nicht vorgesehen. Aus dem Bundesprogramm können ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten gefördert werden, bei denen die zuwendungsfähigen Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen. Der Fördersatz des Bundes beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bislang hat der Bund keine gesetzgeberischen Aktivitäten zur Verlängerung des nach derzeitiger Rechtslage Ende 2019 auslaufenden GVFG-Bundesprogramms entfaltet. Allerdings wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. September 2015 mit dem Bund vereinbart, das Programm über 2019 hinaus fortzuführen.
Die Investition in derartige Großvorhaben wird zudem vom Land in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kofinanziert. Die restlichen 20 Prozent der Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z.B. Planungskosten) tragen die Vorhabensträger.

Bei den Förderverfahren muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Vorhaben, die von kommunalen Vorhabensträgern umgesetzt werden („Kommunale Vorhaben“) und Vorhaben der Deutschen Bahn („DB-Vorhaben“).

DB-Vorhaben werden direkt mit dem Bund abgewickelt. Das Land trägt hierzu nur seinen Förderanteil (20 Prozent) bei, hat aber ansonsten keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Kommunale Vorhabensträger erhalten hingegen Zuwendungsbescheide des Landes. Das Land reicht damit neben seinem eigenen Förderanteil auch den Förderanteil des Bundes weiter.

In den Jahren 2011 bis 2015 wurden in Baden-Württemberg insgesamt elf ÖPNV-Projekte in Betrieb genommen. Davon waren sieben kommunale Vorhaben, wie der Ausbau der Stadtbahnen in Stuttgart, Freiburg oder Heilbronn und vier DB-Vorhaben wie die S-Bahn Rhein-Neckar. Für 19 Projekte wurden in den Jahren 2011 bis 2015 Zuwendungen bewilligt oder öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Davon waren zehn kommunale Vorhaben und neun DB-Vorhaben. Für weitere fünf Projekte hat das Land in den vergangenen Jahren die Kofinanzierung bereits sichergestellt, so dass diese Vorhaben beim Bund eingereicht werden können, sobald die konkreten Anträge der Vorhabensträger vorliegen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Bundesmittel für kommunale Infrastruktur im Land bisher nicht gesichert https://winnehermann.de/site/bundesmittel-fuer-kommunale-infrastruktur-im-land-bisher-nicht-gesichert/ Tue, 13 Oct 2015 15:02:39 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5660 „Bundesmittel für kommunale Infrastruktur im Land bisher nicht gesichert“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann13.10.2015 (Pressemitteilung) – Verkehrsminister Hermann setzt sich für ausreichende Finanzausstattung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ein

Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) hat der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann den Bund aufgefordert, nun auch rasch für eine Fortsetzung der Entflechtungsmittel zu sorgen. Er wies am Dienstag, 13.Oktober darauf hin, dass eine Einigung des Bundes mit den Ländern bezüglich der Entflechtungsmittel noch aussteht. Nach derzeitigem Stand sollen diese Mittelzuweisungen des Bundes 2019 auslaufen. Sie sind bisher Grundlage für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen. Das Land setzt die Mittel zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur ein und ist damit bereits einer wichtigen Forderung des Bundes nachgekommen.

Gefördert werden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ÖPNV-Infrastruktur und Busse, Straßen und Radverkehrsanlagen. Minister Hermann unterstrich: „Mit der Novellierung des LGVFG hat das Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig mehr Projekte von einer Förderung profitieren können. Barrierefreiheit im ÖPNV, E-Ticketing oder Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau können nun als eigenständige Maßnahmen gefördert werden. Was nach diesem nachhaltigen und ökologischen Umbau nun noch für die Zukunft fehlt, ist die finanzielle Absicherung durch den Bund.“ Dies sei im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugesagt worden.

Ergänzende Informationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es ist auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ausgerichtet. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an für den Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das Landes-GVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden.

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr Vorhaben und kleinere Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden. Zudem wird eine Verpflichtung eingeführt, wonach nur gefördert wird, wenn das Projekt binnen eines Jahres begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass Fördermittel über Zusagen jahrelang blockiert, aber nicht abgerufen werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Minister Hermann begrüßt Einigung bei den Regionalisierungsmitteln https://winnehermann.de/site/minister-hermann-begruesst-einigung-bei-den-regionalisierungsmitteln/ Fri, 25 Sep 2015 13:54:29 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5570 „Minister Hermann begrüßt Einigung bei den Regionalisierungsmitteln“ weiterlesen

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2015-07-04_seehas_01_300px25.09.2015 – Endlich Finanzierungsklarheit für die kommenden 15 Jahre – Baden-Württemberg profitiert von erhöhtem Schlüsselanteil. Einigung bringt für den Schienenverkehr die dringend nötige Finanzierungssicherheit.

Die zwischen Bund und Ländern am 24.09.15 erreichte Verständigung über die Anhebung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr bezeichnete Minister Hermann als wichtige Entscheidung. Verkehrsminister Hermann: „Die Einigung bringt für den Schienenverkehr die dringend nötige Finanzierungssicherheit für die kommenden 15 Jahre“. Angesichts der enormen Herausforderungen bei der Finanzierung der Aufgaben im Flüchtlingsbereich sei die Einigung ein fairer Kompromiss mit einer maßvollen Erhöhung, mit der die Finanzierung der Nahverkehrszüge wieder ist Lot gebracht werden kann.

Ein zentraler Erfolg ist für Baden-Württemberg die beschlossene Änderung des Verteilungsschlüssels dieser Bundesmittel unter den Ländern. „Dafür habe ich persönlich jahrelang gekämpft. Baden-Württemberg als Wachstumsland mit Nachholbedarf im Schienenverkehr profitiert davon besonders“  sagt Hermann. Der Anteil des Landes an den Bundeszuweisungen in Höhe von künftig 8,0 Milliarden Euro wird von bislang 10,44 Prozent auf 12,37 Prozent anwachsen.

Ein weiterer wichtiger Erfolg für die Länder ist, dass in das Regionalisierungsmittelsystem eine Preisbremse für die Infrastrukturpreise des DB-Schienennetzes eingebaut werden soll, die zulsetzt das Bestellbudget der Länder sehr belastet haben. „Dies gibt uns mehr Budgetsicherheit und auf dieser Basis ist der maßvolle Dynamisierungssatz von 1,8 Prozent akzeptabel.“ Die zentrale Aufgabe sei nun, wie dies konkret umgesetzt wird.

Überraschend wurde am gestrigen Tag auch die Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes über 2019 hinaus beschlossen. An der ungewissen Verlängerung drohten immer mehr Projekte im Land zu scheitern. Hermann: „Auch damit wird ein dringendes Anliegen des Landes eingelöst, für das sich die Landesregierung lange Jahre engagiert hat. Ich persönlich bedauere, dass es kein Anhebung des seit langen Jahren stagnierenden Betrags möglich war. Aber angesichts der Gesamtkonstellation ist das ein ganz wichtiger Erfolg.“ Hermann weiter: „ Viele wichtige ÖPNV-Zukunftsprojekte im Land erhalten jetzt eine konkrete Finanzierungsperspektive, insbesondere: die Regionalstadtbahn Neckar-Alb, das Mobilitätsnetz Heidelberg, die S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen/Filder, die Regio-S-Bahn Donau-Iller und die Stadtbahn in Ludwigsburg.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

Presseartikel

Die Welt: Hermann freut sich über mehr Mittel für die Schiene

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