Fördermittel – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Wed, 15 Jul 2015 13:27:12 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 1,5 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg https://winnehermann.de/site/15-milliarden-euro-fuer-verkehrsprojekte-in-baden-wuerttemberg/ Tue, 14 Jul 2015 14:18:49 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5213 „1,5 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg“ weiterlesen

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Baustelle-A8-Hohenstadt-Bagger_RP Tuebingen_voll14.07.2015 – Minister Hermann: „Unser Werben bei Bundesregierung und EU-Kommission hat sich gelohnt.“

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2015 die Entscheidung der EU-Kommission zur Vergabe von 1,437 Milliarden Euro Fördermitteln für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg begrüßt. Damit kommen 85 Prozent aller nach Deutschland fließenden Fördermitteln Baden-Württemberg zu Gute. Das Kabinett wurde von Minister Hermann über die Entscheidung der EU-Kommission informiert, nachdem in der letzten Woche der für das Finanzierungsinstrument „Connecting Europe Facility“ zuständige Ausschuss dem Vorschlag der Kommission über die Verteilung der Fördermittel zugestimmt hatte.

Minister Hermann: „Unser Werben bei Bundesregierung und EU-Kommission hat sich gelohnt.“ Die EU-Mittel fließen in Baden-Württemberg nahezu vollständig in den Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Bahnstrecken zwischen Stuttgart und Ulm und der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel sowie in die Ausstattung des Schienennetzes mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS.

Über die „Connecting Europe Facility“ fördert die EU den Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation. In dieser ersten Förderentscheidung für die Transeuropäischen Netze – Verkehr (TEN-V) im Zeitraum 2014-2020 werden insgesamt 13,1 Milliarden Euro EU-Fördermittel vergeben, hiervon sind 4,8 Milliarden Euro für Projekte in Ländern reserviert, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.

Außergewöhnlich hohe Förderung für Baden-Württemberg

Von den verbleibenden 8,3 Milliarden Euro werden 1,7 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte in Deutschland vergeben, Maßnahmen in Baden-Württemberg erhalten somit 85% der für ganz Deutschland zugesagten Fördermittel. Die Strecke Stuttgart – Ulm ist Teil des Rhein-Donau-Korridors zwischen Straßburg/Frankfurt und dem Schwarzen Meer, die Rheintalbahn liegt im Rhein-Alpen-Korridor, der die Nordseehäfen mit dem Mittelmeer verbindet. Beide Strecken sind wichtige Transit-Verbindungen für den Personen- und Güterverkehr.

Die Landesregierung ist über die außergewöhnlich hohe Förderung sehr erfreut. Vom Ausbau der Bahnverbindungen ist eine deutliche Entlastung im Straßenverkehr zu erwarten. Die erheblichen EU-Fördermittel werden eine spürbare Entlastung des Bundes- und Landeshaushalts in der Finanzierung dieser vorrangigen Mobilitätsprojekte mit sich bringen. Nun gilt es den Ausbau der Strecken zügig voranzubringen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

Presseartikel

Stuttgarter Nachrichten: EU gibt hohen Zuschuss

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moveBW sucht neue Lösungen für Mobilität https://winnehermann.de/site/movebw-sucht-neue-loesungen-fuer-mobilitaet/ Thu, 28 May 2015 13:31:04 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4972 „moveBW sucht neue Lösungen für Mobilität“ weiterlesen

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Heldinnen und Helden der Neuen Mobilität28.05.2015 – Verkehrsminister Hermann startet Wettbewerb zur Mobilitätsinformation und Verkehrssteuerung. Konsortien aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen können bis zum 21. August 2015 mit innovativen Projektideen an moveBW, dem Wettbewerb zur Mobilitätsinformation und Verkehrssteuerung teilnehmen.

Gesucht werden Vorschläge zur nachhaltigen Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens und zur übergreifenden Information für alle Verkehrsarten. Das Gewinnerprojekt erhält vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eine Fördersumme von bis zu 2 Millionen Euro. Verkehrsminister Winfried Hermann verkündete heute (28. Mai 2015) in Stuttgart den Start der Ausschreibung: „Besonders im Fokus steht bei moveBW die Metropolregion Stuttgart. Dort sollen die Ergebnisse des Wettbewerbs ab 2016 zum Einsatz kommen“. Die Unterlagen zur Ausschreibung gibt es online unter: Auschreibungen MVI

Hermann erläuterte den Hintergrund des Wettbewerbs: „Die Straßenverkehrsinfrastruktur der meisten Ballungszentren Europas ist am Limit ihrer Belastbarkeit angelangt. Die dort lebenden Menschen sind gezwungen, täglich neu zu entscheiden, ob sie Zeit im Stau oder bei der Parkplatzsuche verbringen. Besonders von diesen Problemen betroffen ist die baden-württembergische Metropolregion Stuttgart.“ Ein weiterer Ausbau der bestehenden Straßenverkehrsinfrastruktur sei nur sehr begrenzt möglich. Die hohe Verkehrsbelastung senke die Lebensqualität in der Region und habe negative wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Auswirkungen.

Der Wettbewerb zur Mobilitätsinformation und Verkehrssteuerung Baden-Württemberg, moveBW, soll dazu beitragen, die Verkehrslage vor allem in der Region Stuttgart positiv zu beeinflussen. Den Projektkonsortien sind bei der Umsetzung ihrer Ideen kaum Grenzen gesetzt: moveBW fordert lediglich, den aktuellen Stand von Technik und Markt aufzugreifen und speziell für Stuttgart weiterzuentwickeln. Projektvorschläge könnten beispielsweise eine multimodale Routenführung in Echtzeit unterstützen, mit deren Hilfe Verbraucher situationsabhängig verschiedene Transportmittel auf der jeweils besten Wegstrecke kombinieren. Auch Einrichtungen der öffentlichen Hand könnten von moveBW profitieren, indem sie bessere Möglichkeiten zur Verkehrsleitung erhalten. Neben dem Personenverkehr kann das Gewinnerprojekt auch den Güterverkehr in Betracht ziehen. Immerhin hat in urbanen Ballungsräumen wie Stuttgart insbesondere die so genannte letzte Meile auf dem Weg zum Empfänger eines Warentransports erheblichen Anteil an der Verkehrsproblematik.

Konsortien aus drei bis fünf Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind zur Einreichung ihrer Projektskizzen aufgerufen. Ein unabhängiger Beirat aus Mobilitätsexperten beurteilt die Qualität. Am Ende steht ein Gewinnerprojekt, das seine Arbeit im Herbst 2015 beginnen soll. Nach einer einjährigen Entwicklungszeit ist der Start in Stuttgart geplant. „Während eines Pilotversuchs von sechs Monaten können Verkehrsteilnehmer das Ergebnis von moveBW selbst testen. Danach soll die Lösung wenn möglich auch in anderen Regionen zum Einsatz kommen“, so Hermann.

Weitere Informationen
Der moveBW-Förderaufruf und die Wettbewerbsbedingungen stehen unter folgendem Link zum Download. Mit der Realisierung von moveBW ist die bwcon GmbH, Stuttgart, beauftragt. Ansprechpartner bei Fragen zum Wettbewerb ist:

Dr. Christian Förster
bwcon GmbH
Telefon: 0711 – 18421 – 622
Email: foerster@bwcon.de

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Minister Hermann: Fördermittel für ÖPNV und kommunale Straßen werden gerechter verteilt https://winnehermann.de/site/minister-hermann-foerdermittel-fuer-oepnv-und-kommunale-strassen-werden-gerechter-verteilt-2/ Tue, 11 Feb 2014 18:19:05 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=2036 „Minister Hermann: Fördermittel für ÖPNV und kommunale Straßen werden gerechter verteilt“ weiterlesen

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Mehr Projekte bekommen Zuschüsse – vor allem der ländliche Raum profitiert

Update 11.02.2014: Das Ministerium hat die Anmerkungen der zur Änderung der Fördermodalitäten angehörten Verbände und Institutionen gesammelt und ausgewertet. In einem Schreiben dokumentiert es die Haltung der Landesregierung und wirbt für die Vorteile der neuen Richtlinien.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat Kritik an den Änderungen der Fördermodalitäten zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zurückgewiesen. „Die Änderung beim Förderprogramm für kommunale Verkehrsprojekte nutzt vor allem den kleineren Städten und Gemeinden sowie dem ländlichen Raum. Und sie ermöglicht, mehr Projekte zu realisieren und zu finanzieren“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 12. Dezember in Stuttgart. Die Absenkung der Fördersätze auf 50 Prozent bedeutet keine Kürzung des Mittelvolumens, sondern nur eine andere Verteilung der knappen Mittel.

Mit der Änderung der Fördermodalitäten für kommunale Straßenbau- und ÖPNV-Projekte solle sichergestellt werden, dass auch zahlreiche kleine Projekte im ländlichen Raum und nicht nur wenige teure Großprojekte in den Genuss einer Landesförderung kommen. Zudem stehe schon heute der Fördersatz von 75 Prozent aufgrund von Vorwegabzügen oft nur auf dem Papier. Teure Projekte bekämen zwar bislang zwischen 70 und 73 Prozent Förderung, kleinere Projekte dagegen zum Teil weniger als 50 Prozent.

Minister Hermann unterstrich zugleich:“Zur ganzen Wahrheit gehört es, dass erst durch eine massive Intervention der rot-grünen/grün-roten Länder im Bundesrat die geplante Kürzung der Bundesmittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur verhindert wurde. Schwarz-Gelb hatte eine lineare Absenkung bis auf Null im Jahre 2019 geplant. Außerdem hat die grün-rote Landesregierung durch eine Umschichtung inner-halb der LGVFG-Förderung die Mittel für den ÖPNV/Umweltverbund von 65 Mio. Eu-ro auf jetzt 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Zur Wahrheit gehöre auch, dass die Wunschliste der zur Förderung angemeldeten ÖPNV-Projekte die vorhandenen Mittel um das Zweieinhalbfache übersteigt.“
Im Übrigen würden im Jahr 2014 faktisch noch die alten Fördersätze zur Anwendung kommen, weil etliche Projekte schon begonnen oder bereits bewilligt seien. Damit gelten für diese Vorhaben Übergangsregelungen.

Die neue Regelung werde vielen Kommunen nützen. Sie kann sogar für eine Kommune bedeuten, dass sie mit einer mehrfachen 50-Prozent-Förderung mehr Mittel abrufen kann, als mit nur einem Projekt mit 75 Prozent. Sie muss allerdings selbst die andere Hälfte investieren. „Schließlich ist es die Aufgabe der Kommunen, ÖPNV und vorhandene Infrastruktur auszubauen. Das Land gibt hierfür Zuschüsse, kann aber nicht der Hauptfinanzier sein“, betonte Minister Hermann.

Für kommunale Straßen wird in Folge der Neuregelung im neuen Jahr auch der seit 2011 geltende Förderstopp aufgehoben. Grund für den Stopp war , dass das laufende Programm überbucht war und deshalb keine neuen Projekte aufgenommen wurden. Mit der neuen Regelung können erstmals auch Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen oder Schienenstrecken oder Echtzeitanzeigen im ÖPNV bezuschusst werden.

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