Das Land habe der Stadt und der Region angeboten, die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. „Es sind alles noch Überlegungen.“
der gesamte Artikel in der Südwest Presse
]]>… auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen oder rein elektrisch fahren müssten“, sagte der Grünen-Politiker dem Fachmagazin «Auto Motor und Sport
der gesamte Artikel im Schwäbischen Tagblatt
]]>Frage: Zum ersten Mal in Deutschland wurde in Stuttgart Feinstaub-Alarm ausgelöst und die Bevölkerung aufgefordert, freiwillig das Auto stehen zu lassen und auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Wie viele Ihrer Mitarbeiter hier im Ministerium haben mitgemacht?
das Interview bei Auto Motor und Sport
]]>Die Luftreinhaltung bleibt in Baden-Württemberg und insbesondere in der Landeshauptstadt Stuttgart nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann eine große Herausforderung. „Der Feinstaub-Alarm in Stuttgart zielt darauf ab, die Belastung der Luft mit Schadstoffen kontinuierlich und nachhaltig zu verringern. Dafür tragen alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung und alle können ihren Beitrag dazu leisten, dass die Luft und damit die Lebensqualität besser wird“, erklärte der Minister am 22. Januar 2016 in Stuttgart.
Als großen Erfolg wertete Minister Hermann die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, die der Feinstaub-Alarm ausgelöst hat. „Damit ist das Thema bedeutend stärker ins Bewusstsein vieler Menschen gerückt. Daran wollen wir künftig anknüpfen, wenn es darum geht, erheblich mehr Autofahrer zum Umsteigen auf umweltfreundliche und öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, Fahrgemeinschaften zu bilden oder die Möglichkeit zu nutzen, an einzelnen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten. Einige tausend Menschen haben bereits ihr Auto stehen gelassen. Das müssten in Zukunft einige zehntausend werden, damit die Schadstoffkonzentration in der Luft nicht mehr so stark ansteigt. Aber wir wissen auch, das Verhaltensänderungen Zeit und Geduld brauchen.“
Der Verkehrsminister erklärte weiter, die detaillierte Auswertung der einzelnen Maßnahmen des Feinstaubalarms sowie der aktuellen Verkehrsdaten sei sehr komplex und werde noch einige Tage in Anspruch nehmen. Klar sei aber schon jetzt, dass die Verhaltensänderungen und der Verzicht auf Pkw-Fahrten bei Weitem noch nicht ausreichen. Erste Daten anhand von Verkehrszählungen würden auf einen geringen Rückgang des Autoverkehrs von etwa 3 Prozent in der Landeshauptstadt hindeuten. Erfreulich sei es, dass beim Online-Ticketverkauf im ÖPNV eine gewisse Steigerung sowohl bei der SSB (Stuttgarter Straßenbahnen) als auch beim Anbieter moovel (die Daimler-Tochter bietet an Tagen mit Feinstaub-Alarm Einzeltickets für den Verkehrsverbund Stuttgart zum halben Preis an) und bei Car2Go (Elektrofahrzeuge) verzeichnet wurde.
Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist in Stuttgart war auch am vierten Tag des Alarms noch deutlich zu hoch. So wurde am 20. Januar 2016 an der Messstation Stuttgart Neckartor von der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) ein vorläufiger Tagesmittelwert von rund 95 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Damit war die Feinstaubkonzentration fast doppel so hoch wie der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Die Europäische Kommission schreibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vor, dass der Grenzwert nicht öfter als an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf.
An der Stuttgarter Messstation Neckartor wurde der EU-Feinstaub-Wert im vergangenen Jahr 2015 an insgesamt 72 Tagen überschritten. Auch in den Jahren davor lag die Zahl der Überschreitungstage jeweils deutlich über 35. Deshalb hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dessen Folge dem Land unter Umständen Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe je Überschreitungstag drohen.
Am vergangenen Wochenende wurde für Stuttgart der Feinstaub-Alarm ausgelöst, weil der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage besonders schadstoffträchtige Wetterlagen vorhersagte. Die Behörden haben deshalb die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion aufgerufen, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten. Der Alarm wird solange aufrechterhalten, wie die Inversionswetterlage – eine Wetterlage mit nur wenig Luftaustausch – über Stuttgart anhält. Am 18. Januar 2016 hatte der Tagesmittelwert für Feinstaub PM-10 am Stuttgarter Neckartor mit 89 Mikrogramm je Kubikmeter Luft bereits deutlich über dem EU-Grenzwert gelegen. Es handelt sich dabei um vorläufige Ergebnisse, die sich nach Auswertung durch das europäische Referenzmessverfahren noch verändern können.
Der vorläufige Tagesmittelwert für Feinstaub PM-10 am Stuttgarter Neckartor kann abgerufen werden unter:
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>Die Belastung der Luft mit Feinstaub hat in Stuttgart an der Messstation Neckartor am Montag, 18.01.2016 bei knapp 90 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gelegen. Damit wurde am ersten Tag des Feinstaub-Alarms der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft erheblich überschritten. Dies ergab der von der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) gemessene Tagesmittelwert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu am Dienstag: „Dies zeigt, wie notwendig es war, den Feinstaub-Alarm auszulösen. Und es ist jetzt umso notwendiger, dass möglichst viele Menschen ihr Verhalten ändern. Ich appelliere dringend an alle, in den kommenden Tagen bei ihren Fahrten in der Umweltzone Stuttgart öffentliche oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zu benutzen, Fahrgemeinschaften zu bilden, oder auch – wenn möglich – von zu Hause aus zu arbeiten.“
Die EU schreibt aus Gründen des Umweltschutzes vor, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft nicht an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. An der Stuttgarter Messstation Neckartor wurde der Wert im vergangenen Jahr 2015 an insgesamt 72 Tagen überschritten. Auch in den Jahren davor lag die Zahl der Überschreitungstage jeweils deutlich über 35. Deshalb hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dessen Folge dem Land unter Umständen Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe je Überschreitungstag drohen.
Minister Hermann betonte: „Es geht uns nicht nur um die Vermeidung dieser Strafzahlungen. Feinstaub ist eine ernste Bedrohung der Gesundheit. Durch die winzigen Schadstoffpartikel können Asthma und andere schwere Atemwegserkrankungen ausgelöst werden. Darüber hinaus werden durch weniger Autoverkehr auch die Belastung der Luft mit Stickoxiden reduziert und damit ebenfalls gesundheitliche Gefahren verringert.“
Am Samstag, 16. Januar 2016 wurde für Stuttgart der Feinstaub-Alarm ausgelöst, weil der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage besonders schadstoffträchtige Wetterlagen vorhersagte. Die Behörden haben deshalb die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion aufgerufen, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten. Der Alarm wird solange aufrechterhalten, wie die Inversionswetterlage – eine Wetterlage mit nur wenig Luftaustausch – über Stuttgart anhält.
„Ich appelliere an die Autofahrerinnen und Autofahrer, bei Feinstaub-Alarm auf andere, emissionsarme Verkehrsmittel umzusteigen. Bis zum 21. Dezember 2015 wurde der Feinstaubgrenzwert am Stuttgarter Neckartor 70 mal überschritten – sechsmal häufiger als im Jahr zuvor und 35 mal mehr als zulässig. Mehrere Tage mit austauscharmer Wetterlage im Dezember haben dazu geführt, dass die Vorjahreswerte übertroffen wurden“, sagte der Minister. Dies belege erneut die Notwendigkeit des Feinstaub-Alarms in Stuttgart. „Auch holzbefeuerte Kaminöfen, soweit sie nicht der Grundversorgung dienen, sollten bei Feinstaub-Alarm nicht betrieben werden“, ergänzte Oberbürgermeister Kuhn. Der Feinstaub-Alarm kann ab dem 11. Januar 2016 ausgelöst werden, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Vermögen zum Luftaustausch in der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). Bei diesen Bedingungen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffoxide.
Bereits am 11. Dezember 2015 haben Minister Hermann, der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl und Oberbürgermeister Kuhn auf einer Pressekonferenz über den Feinstaub-Alarm und die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität informiert. In der ersten Stufe sind Informationen und Appelle an die Bevölkerung vorgesehen; Fahrverbote wie in Italien sind bisher nicht geplant. „Wir setzen auf Vernunft und Einsicht und glauben, dass die Menschen bereit sind, zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Umwelt stärkere auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden“, erläuterte Hermann. Die Maßnahmen sollen insbesondere an Tagen mit austauscharmer Wetterlage und zu erwartender hoher Feinstaubbelastung die Luftqualität im Stuttgarter Kessel verbessern.
„Das Umdenken fängt damit an, dass sich die Autofahrer bewusst machen, dass sie Teil des Problems sind und nicht nur die anderen. Jeder kann einen Beitrag für bessere Luft in Stuttgart leisten und damit verhindern, dass in den nächsten Jahren verbindliche Maßnahmen folgen“, sagte Oberbürgermeister Kuhn. Durch gezielte Information und zusätzliche Angebote im ÖPNV solle das Potenzial für eine Verhaltensänderung soweit wie möglich ausgeschöpft werden.
Dabei kommt den von der Landeshauptstadt in Zusammenarbeit mit dem Land betriebenen Informationstafeln, mit denen die Straßenverkehrsteilnehmer über die Verkehrszustände informiert werden, eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können neben den Informationen zur aktuellen Luftqualität auch zur Bekanntmachung des Feinstaubalarms eingesetzt werden und über den Beginn sowie das Ende des Feinstaub-Alarms informieren. Allerdings reichen die bereits vorhandenen Tafeln im Stadtgebiet noch nicht für eine flächendeckende Information, insbesondere auf den Ein- und Ausfallstraßen der Landeshauptstadt, aus. Daher beabsichtigt die Landeshauptstadt bis zu 14 zusätzliche Informationstafeln mit Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Euro aufzustellen. Hierzu überreichte Minister Hermann der Landeshauptstadt einen Förderbescheid in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Beschaffung und sukzessive Aufstellung weiterer Informationstafeln. Dabei betonte der Verkehrsminister, wie wichtig es dem Land ist, die Stadt Stuttgart bei diesem Projekt zu unterstützen: „Es freut mich, dass wir die Stadt mit Landesmitteln in Höhe von 1,5 Millionen Euro unterstützen können. 60 Prozent der Gesamtkosten übernimmt damit das Land.“
„Diese Investition ist dringend notwendig. Wir brauchen die Vario-Tafeln, um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Pendler aus der Region, rechtzeitig über den Feinstaub-Alarm zu informieren“, erklärte Oberbürgermeister Kuhn. „Mein Dank geht an das Land, das uns nicht nur bei den Tafeln, sondern insgesamt bei den Bemühungen zur Luftreinhaltung in Stuttgart unterstützt.“ Kuhn verwies beispielhaft darauf, dass das Land nun mit dem Jobticket der Initiative der Landeshauptstadt folge, um mehr Landesbedienstete zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen.
Zusatzinformation:
Die Auswirkungen eines geänderten Verkehrsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger während des Feinstaub-Alarms sind nicht kurzfristig und unmittelbar messbar. Eine direkte Wirkung der Maßnahmen auf die Messwerte kann nur in einer längerfristigen Beobachtung der Schadstoffentwicklung und bei einem Vergleich mit dem Verlauf benachbarter Stationen – die nicht von den Maßnahmen beeinflusst werden dürfen – erkannt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch online unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de.
Grafiken
„Was wir brauchen, ist eine neue Radkultur“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Lange Zeit war in der Stadtentwicklung das Leitbild der autogerechten Stadt vorherrschend. Die Bedürfnisse der Radfahrer kamen zu kurz“, meinte er.
der gesamte Artikel bei SWR Landesschau…
Heilbronner Stimme: Radverkehr in Baden-Württemberg: bis 2020 verdoppelt
Schwäbisches Tagblatt: Gegen das Leitbild der autogerechten Stadt
Südwest Presse: Radverkehr in Baden-Württemberg: bis 2020 verdoppelt
]]>Neue Wege gegen den krank machenden Feinstaub in Stuttgart: In Baden-Württemberg gibt es Überlegungen über eine mögliche Umweltspur für saubere Fahrzeuge. Für bessere Luft in der Landeshauptstadt dürfe es keine Denkverbote geben, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.
[See image gallery at winnehermann.de]Die Welt: Überlegungen für Stuttgart: Umweltspur für saubere Autos
Stuttgarter Zeitung: Eigene Umweltspur für saubere Autos angedacht
Rhein-Neckar-Zeitung: Stuttgart kämpft gegen den Smog
Frankfurter Allgemeine: Überlegungen für Stuttgart Eigene Umweltspur für saubere Autos
]]>
Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Darüber haben der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart, Johannes Schmalzl, und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Fritz Kuhn, am Freitag, 11. Dezember, informiert.
Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von so genannten „Komfort-Kaminen“ zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.
Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur: „Das Land hat zur Reduzierung der Luftbelastung bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen umgesetzt, denn nur mit einer breiten Palette und unterschiedlichen Ansätzen können wir erfolgreich sein: beispielweise gibt es ab 1. Januar 2016 das JobTicket für Landesbedienstete, wir haben die Finanzmittel zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhöht und stärken den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr. Außerdem sind wir aktiv auf der Bundesebene und werben für die blaue Plakette. Die Politik hat also den Weg vorbereitet, jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, denn jede und jeder Einzelne ist in der Verantwortung und kann seinen Beitrag leisten, indem er umdenkt und umsteigt.“
Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Wir haben schon sehr viel für die Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart gemacht, aber ich bin noch nicht zufrieden. Der Feinstaub-Alarm ist eine Kernmaßnahme, die dafür sorgen soll, dass die Luft in Stuttgart besser wird und die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung weiter runtergeht. Mit dem Feinstaub-Alarm, der die Stuttgarter, aber auch die Pendler aus der Region betrifft, appellieren wir nicht nur an die Freiwilligkeit, sondern auch an die Verantwortung der Bevölkerung. Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“
Regierungspräsident Johannes Schmalzl: „Ich nehme das Problem sehr ernst. Wir geben alles, um unseren Auftrag als staatliche Verwaltung wahrzunehmen und die Bürgerinnen und Bürger vor den Feinstaubeinwirkungen zu schützen. Die Luftreinhaltepläne des Regierungspräsidiums, die wir in den letzten zehn Jahren erlassen und immer wieder fortgeschrieben haben, waren erfolgreich. Mit einem Bündel von Maßnahmen konnten an fast allen Messstationen die Feinstaubgrenzwerte eingehalten werden. Nur am Neckartor liegen wir noch deutlich darüber. Das zu ändern, ist unser Ziel. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger. Wir alle sollten unseren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung des Problems leisten und unser Mobilitätsverhalten überdenken.“
Autofahrern wird empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.
Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Medien, Zeitungsannoncen, Verkehrsmeldungen, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Die Website hält umfangreiches Informationsmaterial rund um den Feinstaub-Alarm bereit und ist ab sofort freigeschaltet.
Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Ein Beispiel: Wenn Montag ausgelöst wird, beginnt der Feinstaub-Alarm in Bezug auf die Autos am Mittwoch 00.00 Uhr; der Aufruf, den Komfort-Kamin auszulassen, beginnt aber bereits am Vorabend, also Dienstag 18.00 Uhr.
Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauchvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.
Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen. Der VVS bietet einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Während der ersten beiden Feinstaub-Alarme können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von Car2Go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.
Bei Feinstaub-Alarm wird die U 11 tagsüber eingesetzt, um Pendler vom Wasen in die Innenstadt zu fahren. Die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 werden über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.
Bei Feinstaub-Alarm besteht eine so genannte Inversionswetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel und in den Tälern entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.
Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre, also eine anhaltende Inversionswetterlage, prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf so genannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:
Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (Wind aus ungünstigen Windrichtungen) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Regierungspräsidium Stuttgart und Landeshauptstadt Stuttgart
Frankfurter Allgemeine: Bundesweit einmalig: Stuttgart ruft Feinstaub-Alarm aus
Stuttgarter Zeitung: Luftreinhaltung in Stuttgart – Feinstaubalarm soll Schadstoffwerte senken
]]>Das Konzept sieht zwei Phasen vor. In einer ersten Phase wird die Bevölkerung durch Information sowie Verhaltenshinweise sensibilisiert und für eigenverantwortliches Handeln gewonnen. Die Menschen werden in dieser Phase dazu aufgerufen, ihren jeweiligen Beitrag für eine umweltverträgliche Mobilität zu leisten. Der Erfolg dieser ersten Phase wird im Frühjahr 2017 bewertet. In der zweiten Phase werden – soweit notwendig – weitere und neue Maßnahmen umgesetzt. Diese müssen verwaltungstechnisch vorbereitet werden und sie bedürfen der Akzeptanz. Thematisch verteilen sich die Maßnahmen auf fünf Bereiche:
Minister Hermann unterstrich: „Dies ist ein ambitioniertes Gesamtkonzept mit einer breiten Palette von Aktivitäten und Maßnahmen. Es geht um Gesundheitsschutz und darum, eine Verurteilung durch den EuGH zu verhindern. Die Konzeption beinhaltet zahlreiche Schritte zur Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, der Information und der Aufklärung.“
Oberbürgermeister Kuhn erklärte: „Wir müssen einerseits die Mobilität in der Stadt sicherstellen und zugleich die Gesundheitsvorsorge gegenüber den Bürgern gewährleisten. Dazu hat Stuttgart bereits verschiedene Maßnahmen verwirklicht wie das Jobticket, die Verkehrsverflüssigung, den Ausbau der Radwege oder Tempo 40 auf Steigungsstrecken. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Belastungen mit Feinstaub und Stickoxiden in Stuttgart teils deutlich zurückgegangenen sind, so können wir noch nicht zufrieden sein. Deshalb sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung und bereits im Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt für 2016/17 enthalten. Die Schadstoffwerte in Stuttgart sind aber ein Problem der gesamten Metropolregion, soweit es die Pendler mit den Autos betrifft. Alle müssen mitwirken, um die Grenzwerte einzuhalten: Politik, Bürger und Unternehmen.“
Die zuständigen Behörden konkretisieren mit diesem Konzept die der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben vom 26. Januar 2015 übermittelten Grundzüge des Konzeptes zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 in Stuttgart und legen gleichzeitig ein Bündel an Maßnahmen vor, mit dem auch der Grenzwert für NO2 eingehalten werden kann.
Die von der DUH geforderte Blaue Plakette ist im Kern eine Bundesverordnung. Auf der letzten Umweltministerkonferenz (UMK) hat das Verkehrsministerium stark dafür geworben. Daher wird es im Januar eine Sonder-UMK, auf der dieses Thema schwerpunktmäßig behandelt werden wird.
Das Konzept zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart sieht in dreierlei Hinsicht eine neue Herangehensweise vor.
Am Freitag, 27. November 2015 findet zwischen 17 und 20.30 Uhr eine Informationsmesse zum Thema Luftbelastung im Stuttgarter Rathaus (großer Sitzungssaal) statt. Fachleute stehen als direkte Ansprechpartner an unterschiedlichen Themeninseln u.a. zu den Themen Ursachen, Gesundheitsgefahren, Maßnahmen und Nachhaltige Mobilität zur Verfügung. Gegen 18.45 Uhr ist eine Podiumsdiskussion über Luftreinhaltungspolitik vorgesehen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen.
Quelle: Stadt Stuttgart
]]>