PM: Verkehrsminister Winfried Hermann besichtigt zusammen mit Regierungspräsident Schmalzl mehrere Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart

Verkehrsminister Winfried Hermann (rechts) mit Regierungspräsident Johannes Schmalzl (rechts) im Hohlkasten unter der Kochertalbrücke

Verkehrsminister Winfried Hermann, hat am 31. Oktober 2013 zusammen mit dem Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl mehrere Brückenbauwerke besichtigt. Dabei hat er anhand der drei exemplarisch ausgewählten Bauwerke Kochertalbrücke bei Geislingen (A 6), Ohrntalbrücke bei Öhringen (A 6) und Kocherbrücke in Kochersteinsfeld (L 1045) auf die Notwendigkeit einer sachgerechten Erhaltung und Ertüchtigung von Brücken hingewiesen. „Aufgrund der topographischen Verhältnisse und der überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung insbesondere im Transitverkehr dürfen die Brücken nicht zur Achillesferse unseres Straßennetzes in Baden-Württemberg werden“, führte der Minister aus. Hermann weiter: „Gerade bei den Brücken wird der bestehende Sanierungsstau besonders deutlich.“

Verkehrsminister Winfried Hermann (rechts) mit Regierungspräsident Johannes Schmalzl (rechts) im Hohlkasten unter der Kochertalbrücke
Verkehrsminister Winfried Hermann (rechts) mit Regierungspräsident Johannes Schmalzl (rechts) im Hohlkasten unter der Kochertalbrücke

Es sind insbesondere die erheblich gestiegenen Nutzungsanforderungen, die den Brücken heute zu schaffen machen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Lkw lag im Jahr 1956 noch bei 24 Tonnen. Heute bringt ein normaler Lkw bis zu 40 Tonnen und bis zu 44 Tonnen im kombinierten Verkehr auf die Waage. Zudem hat sich im gleichen Zeitraum die Güterverkehrsleistung mehr als verachtfacht; sie liegt heute in Baden-Württemberg bei über 62.000 Millionen Tonnenkilometer pro Jahr. Minister Hermann stellte in diesem Zusammenhang fest: „Als Folge dieser Entwicklung sind viele unserer Brücken, die zum Zeitpunkt ihres Neubaus statisch auf ein deutlich geringeres Nutzungsniveau hin ausgelegt wurden, den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen.“ Der Bund habe daher zusammen mit den Ländern ein zweistufiges Vorgehen zur Brückenertüchtigung erarbeitet.

So wird die Straßenbauverwaltung des Landes auf Grundlage einer entsprechenden Priorisierung in den kommenden Jahren neben 278 großen Autobahnbrücken, die rund 50 Prozent der Gesamtbrückenfläche an den Autobahnen ausmachen, auch 402 Brücken im Zuge der Bundesstraßen und 200 Brücken im Zuge der Landesstraßen im Rahmen statischer Nachrechnungen auf ihre Tragfähigkeit hin beurteilen. Sofern sich hierbei Defizite ergeben sollten, werden die Bauwerke baulich ertüchtigt oder – wenn dies technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist – durch einen Neubau ersetzt. Allein für die externen Ingenieurleistungen zur Nachrechnung der derzeit priorisierten 880 Brücken wird das Land in den kommenden Jahren voraussichtlich rund 50 Millionen Euro investieren. „Damit ist klar: Die Brückennachrechnung und -ertüchtigung wird künftig eine Daueraufgabe in der Straßenbauverwaltung sein und muss mit dem notwendigen Nachdruck betrieben werden“, führte Minister Hermann weiter aus. Sollten die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, müsse davon ausgegangen werden, dass es immer häufiger zu verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen auf Brücken bis hin zu Brückensperrungen kommen werde. Die Ohrntalbrücke im Zuge der A 6 sei diesbezüglich ein mahnendes Beispiel ebenso wie die im weiteren Streckenverlauf aktuell notwendig gewordene Sperrung der jeweils äußeren Fahrstreifen auf dem Neckartalübergang bei Heilbronn.

Regierungspräsident Schmalzl wies darauf hin, dass trotz der geschilderten Problematik keine Autofahrer beim Überfahren einer Brücke besorgt sein müsse: „Wir haben die Brücken im Blick!“. So würden vom Regierungspräsidium alle Brücken unter Anwendung der DIN 1076 im Abstand von drei Jahren einer einfachen Prüfung und im Abstand von sechs Jahren einer umfangreicheren Hauptprüfung unterzogen. Dabei gehe es nicht nur um die Sicherstellung der Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke. Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen würden zusammen mit den Ergebnissen der durchgeführten Nachrechnungen auch als Entscheidungshilfe zur Planung und Priorisierung von Erhaltungmaßnahmen dienen. Schmalzl fügte hinzu: „Aufgrund ihrer Bedeutung werden die Prüfungen von besonders qualifizierten und erfahrenen BauwerksprüfingenieurInnen der Straßenbauverwaltung und in Einzelfällen auch von ausgewählten externen Ingenieurbüros durchgeführt“. Somit sei eine hohe Qualität bei dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe sichergestellt.

Verkehrsminister Hermann dankte dem Regierungspräsidenten stellvertretend für die Arbeit der vier Regierungspräsidien und sagte „Ich baue auf die tatkräftige Unterstützung der Regierungspräsidien bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, eine deutlich sicht- und spürbare Verbesserung des Erhaltungszustands der Straßen und Brücken zu erreichen.“ Hermann zeigte sich in diesem Zusammenhang erfreut, dass der Bund als Baulastträger der Autobahnen und Bundesstraßen die Erhaltungsmittel bis zum Jahr 2015 auf rund 350 Millionen Euro pro Jahr steigert. Somit stünden im Bereich der Bundesfernstraßen die Erhaltungsmittel bedarfsgerecht zur Verfügung. Das Land müsse aber sicherstellen, dass diese Mittel in der Straßenbauverwaltung auch umgesetzt werden können. Aber auch für die Landesstraßen finde eine Verstetigung der Haushaltsmittel auf einem im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren hohen Niveau von 100 Millionen Euro statt, wodurch die Erhaltung des Landesstraßennetzes sichergestellt sei und langfristig sogar eine Verbesserung des durchschnittlichen Erhaltungszustands erzielt werden könne. Offen sei derzeit noch die Finanzierung der Ertüchtigung der Landesstraßenbrücken, deren Gesamtvolumen sich auf rund 600 Mio. Euro beläuft und in Jahresscheiben von rund 40 Millionen Euro anfallen wird. „Um hier den Einstieg zu schaffen, setze ich mich für ein Brücken-Sonderprogramm 2014 mit einem Volumen von 10 Mio. Euro ein“, führte Minister Hermann weiter aus und zeigte sich sicher: „Die Erhaltung und Ertüchtigung der Brücken ist ein wichtiger Beitrag für ein leistungsfähiges Straßeninfrastrukturnetz und wird eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre im Straßenbau sein.“

PM: Baubeginn der zweiten Donaubrücke in Tuttlingen B 14

Hermann: Letzter Abschnitt eines Maßnahmenbündels zur Verkehrsentspannung

„Die Erstellung dieser zweiten Brücke über die Donau bildet den letzten Abschnitt eines Maßnahmenbündels wichtiger Straßeninfrastrukturprojekte in der Region in und um Tuttlingen. Mit all diesen Maßnahmen sind wir dem Ziel einer Entspannung der Verkehrssituation und eines besseren Verkehrsflusses in der Region näher gekommen“, so Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, in seiner Ansprache am 28.08.2013, anlässlich des Baubeginns der zweiten Donaubrücke in Tuttlingen.

Im Rahmen des Gesamtprojektes zum Ausbau der West-Ost-Verkehrsachse B 31/B 311 Freiburg – Ulm sowie der B 14 ab dem Aesculap-Kreisverkehr in Richtung Rott-weil und Autobahn nach Stuttgart wurden bereits folgende Baumaßnahmen fertiggestellt:

• der Kreuzstraßentunnel
• die innere und äußere Umgestaltung des Aesculap-Kreisverkehrs
• der Ausbau der B 14 zwischen Aesculap-Kreisverkehr und der Donau
• die Verlegung der B 311 in der Möhringer Vorstadt
• die Ortsumgehung Neuhausen ob Eck im Zuge der B 311

Die komplette Donaubrücke gliedert sich in drei Bauabschnitte – die vorgespannte Zweifeldbrücke über die Donau und das Vorland und die zu beiden Seiten an die Widerlager angehängten Rahmenkonstruktionen über die Radwege entlang der Donau. Das Flussbett der Donau bleibt dabei unbefestigt. Die Böschungen im Bauwerksbereich erhalten eine Böschungssicherung aus Flussbausteinen.
Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für den Herbst 2014 geplant. Für diesen Bauabschnitt wurden Baukosten in Höhe von rund 3,1 Mio


Pressemeldungen

Schwäbische.de: Brücke bringt Großprojekt um B 14 und B 311 zu Ende

PM Minister Hermann: Rechnungshofbericht ist dringliche Mahnung

„Mehr Geld für Brückensanierung nötig“

„Wir sehen den im Rechnungshofbericht aufgeführten Bedarf zur Sanierung der Brücken in Baden-Württemberg als dringliche Mahnung an Bund und Land, dafür auch die nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Um die Schäden an den Brücken an Landesstraßen zu beseitigen und diese in einem ordentlichen Zustand zu erhalten, sind in den kommenden Jahren 40 Mio. Euro pro Jahr im Landesetat notwendig“, sagte der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Montag, 8. Juli 2013 in Stuttgart.

Ein Großteil der 3147 Brücken an Landesstraßen (Stand: 1.1.2012) ist älter als 30 Jahre, ein Viertel ist bereits älter als 50 Jahre. Bisher standen im Landes-haushalt für den Erhalt dieser Brücken zwischen 10 Mio. und 12 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.