Bad Mergentheim – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Mon, 27 Oct 2014 13:19:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Feierliche Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Bad Mergentheim https://winnehermann.de/site/feierliche-verkehrsfreigabe-der-ortsumgehung-bad-mergentheim/ Mon, 27 Oct 2014 13:19:54 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3792 „Feierliche Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Bad Mergentheim“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann27.10.2014 – Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg, hat am Montag, den 27. Oktober 2014 gemeinsam mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Rainer Bomba und dem Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, die Südumgehung von Bad Mergentheim im Zuge der Bundesstraße B 19 offiziell dem Verkehr übergeben. „Mit der Fertigstellung dieses Vorhabens wird für Bad Mergentheim eine wesentliche Entlastung vom Durchgangsverkehr erreicht und die Verkehrsinfrastruktur im Ländlichen Raum entscheidend verbessert.“, sagte Minister Hermann bei der feierlichen Verkehrsfreigabe.

„Die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die außerordentlich günstige Witterung haben die Verkürzung der Bauzeit um ein halbes Jahr ermöglicht,“ sagt Regierungspräsident Johannes Schmalzl und fügt hinzu: „Investitionen in unsere Infrastruktur sind wichtig, damit gerade ländliche Räume nicht abgehängt werden. Unternehmen können sich hier nur ansiedeln und erfolgreich agieren, wenn die gesamte Infrastruktur passt. Gleiches gilt für die Kurbetriebe in der bedeutenden Kurstadt des Landes. Deshalb ist die Investition des Bundes in die Südumfahrung von Bad Mergentheim gut angelegt.“

Die Bauzeit für den 2,7 km langen Straßenneubau sowie zwei Bauwerke hat rund 1,5 Jahre betragen. Auf der Feierlichkeit zum Spatenstich am 7. Mai 2013 rechnete die Straßenbauverwaltung noch mit rund 2 Jahren Bauzeit. Die deutliche Reduzierung der Bauzeit wurde möglich durch einen enormen Fahrzeug-, Geräte- und Personaleinsatz des Auftragnehmers sowie durch die günstige Witterung im Winterhalbjahr 2013/2014. Die beiden Bauwerke konnten über die Wintermonate ohne einen einzigen witterungsbedingt ausfallenden Arbeitstag hergestellt werden.

Besondere Herausforderung an die Maßnahme stellte der Bau der Kreuzungen, der unter laufendem Verkehr erfolgen musste. Der Verkehr rollt im Verknüpfungsbereich der B 19 alt mit der B 19 neu bereits seit Dezember 2013 und im Verknüpfungsbereich B 290/ B 19 neu/ Naturwärmekraftwerk seit Ende Juni 2014 ohne Einschränkungen.

Für die heute freigegebene Südumfahrung von Bad Mergentheim im Zuge der B 19 wurden rund 12,5 Mio. € investiert. Diese Kosten der Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der Bundesstraße.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Verkehrsminister Hermann: Altkennzeichen HOR, MGH und BH können künftig wieder vergeben werden. https://winnehermann.de/site/verkehrsminister-hermann-altkennzeichen-hor-mgh-und-bh-koennen-kuenftig-wieder-vergeben-werden/ Fri, 29 Nov 2013 13:37:18 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=1906 „Verkehrsminister Hermann: Altkennzeichen HOR, MGH und BH können künftig wieder vergeben werden.“ weiterlesen

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„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen HOR, MGH und BH stattgegeben hat“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am Freitag, 29. November 2013 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte vor wenigen Wochen die entsprechenden Anträge beim Bund gestellt und den positiven Bescheid dieser Tage erhalten. Die Altkennzeichen können daher wieder vergeben werden, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit die Anträge zur Wiedereinführung folgender Altkennzeichen in Baden-Württemberg vom Bund positiv beschieden: LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen), GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang, Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis) und BH (Bühl; Landkreis Rastatt).

Hintergrund:

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahinge-hend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.

Baden-Württemberg beantragt all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies gewünscht hat. Auch eine Umfrage bei den anderen Bundesländern hat ergeben, dass 11 von 13 betroffenen Bundesländern eine Antragstellung beim Bund von der Interessenbekundung der Zulassungsbehörden bzw. des Landkreises abhängig machen. Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Antragstellung in Baden-Württemberg nicht von denen anderer Bundesländer.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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