Altkennzeichen – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Tue, 13 Jan 2015 14:27:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Land ermöglicht Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken https://winnehermann.de/site/land-ermoeglicht-altkennzeichen-in-mehreren-verwaltungsbezirken/ Tue, 13 Jan 2015 14:27:44 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4231 „Land ermöglicht Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann13.01.2015 – Nach Änderungen auf Bundesebene ermöglicht das Land nun die Vergabe von Altkennzeichen auch in mehreren Verwaltungsbezirken. „Altkennzeichen können künftig in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden. Ich freue mich, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Altkennzeichen erhalten können. Wir haben für Baden- Württemberg ein Verfahren festgelegt, das alle Interessen berücksichtigt und den betroffenen Kreisen alle Möglichkeiten gibt“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am 13. Januar 2015 in Stuttgart mit.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hatte in den vergangenen Monaten unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vergabe von Altkennzeichen ausgeweitet wird. „Das Votum der kommunalen Seite war mir wichtig. Nachdem dieses aber uneinheitlich ausfiel, haben wir uns für eine weitere Liberalisierung entschieden“, so Minister Hermann. Der Städtetag Baden-Württemberg habe sich für eine Vergabe in mehreren Verwaltungsbezirken ausgesprochen, der Landkreistag Baden-Württemberg jedoch gegen eine solche Öffnung.

Antragsberechtigt sind weiterhin die seit der Kreisreform für die Abwicklung zuständigen Landkreise und neuerdings zusätzlich auch die Nachbarkreise, denen die Kommunen aus den Altkreisen angehören. Denn der Bund hat die Vorgabe gemacht, dass das Altkennzeichen in einem Teilgebiet des Kreises, bereits einmal vergeben worden sein muss.

Voraussetzung für eine Vergabe in mehreren Landkreisen ist, dass sich die betroffenen Verwaltungsbezirke darüber einigen, ob ein Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden soll. Anschließend müssen sie klären, wie sie die Doppelvergabe eines Kennzeichens ausschließen. Sollte ein Landkreis aktuell kein Interesse an der Wiedereinführung eines oder mehrerer Altkennzeichen haben, kann er nicht verhindern, dass der Nachbarkreis dies umsetzt. Er kann sich aber in den Einigungsgesprächen mit den anderen betroffenen Kreisen ein bestimmtes Kontingent an Kennzeichen sichern, wenn er dies möchte. Sind sich die Kreise einig, können sie ihr jeweiliges Interesse an der Wiedereinführung des jeweiligen Altkennzeichens unter Vorlage des Konzepts beim MVI bekunden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das MVI einen entsprechenden Antrag beim Bund. Nach Vorliegen des positiven Bescheides, kann der Verwaltungsbezirk mit der Vergabe des Altkennzeichens beginnen.

Dem MVI liegen bereits zwei Anträge zur Vergabe eines Altkennzeichens in mehreren Verwaltungsbezirken vor. Das MVI hat sich dabei an den Verfahren anderer Bundesländer orientiert. Bei dem gewählten Verfahren ist gewährleistet, dass jeder betroffene Verwaltungsbezirk die Vergabe eines oder mehrerer Altkennzeichen jetzt oder zukünftig umsetzen kann.

Hintergrund
Bisher hatte der Bund ein Altkennzeichen nur in jenem Verwaltungsbezirk zugelassen, der seit der Kreisreform formal für die Abwicklung zuständig ist. Von dieser Rechtsauffassung ist der Bund abgewichen, nachdem beim Wohnortwechsel seit 1. Januar 2015 bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet wird. Damit verliert das Kennzeichen seine Bedeutung als „Unterscheidungszeichen“. Daher war der Weg für die Vergabe der Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken frei. Bislang wurden in Baden-Württemberg 14 von 29 Altkennzeichen wieder eingeführt.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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13 Retro-Kennzeichen rollen wieder durch Baden-Württemberg https://winnehermann.de/site/13-retro-kennzeichen-rollen-wieder-durch-baden-wuerttemberg/ Sun, 28 Sep 2014 12:10:59 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3610 jr_120404_2686Focus am 28.09.2014 – Laut Verkehrsminister Winfried Hermann seien 13 von 29 möglichen Autoschildern im Südwesten wieder eingeführt worden.

Die Landesregierung prüft zur Zeit, welche weiteren Altkennzeichen ermöglicht werden können.

der gesamte Artikel im Focus…

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Bund macht Weg zur Wiedereinführung von weiteren Altkennzeichen frei https://winnehermann.de/site/bund-macht-weg-zur-wiedereinfuehrung-von-weiteren-altkennzeichen-frei/ Mon, 16 Jun 2014 12:04:45 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=2916 „Bund macht Weg zur Wiedereinführung von weiteren Altkennzeichen frei“ weiterlesen

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Das Ministerium fuer Verkehr und Infrastruktur16.06.2014 – Verkehrsminister Hermann: „Das Land ist zur unbürokratischen Umset-zung bereit. Votum der kommunalen Seite ist wichtig“

„Der Bund hat seine bisherige Rechtsauffassung geändert hat und damit den Weg für eine weitere Liberalisierung bei der Wiedereinführung von Altkennzeichen frei gemacht. Wir sind zu einer unbürokratischen Umsetzung bereit. Bevor das Land aber eine Entscheidung trifft, ist es mir wichtig, zunächst die kommunalen Landesverbände anzuhören“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 16. Juni 2014 in Stuttgart mit.

Dieser Tage habe bereits ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene mit dem Landkreis-, dem Städte- und dem Gemeindetag stattgefunden. Ein Votum der kommunalen Landesverbände sei noch vor der Sommerpause angekündigt. „Ob wir in Baden-Württemberg von der Möglichkeit der Wiedereinführung von Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken Gebrauch machen, entscheiden wir nach Vorlage der Voten der Kommunalen Landesverbände und deren Prüfung nach der Sommerpause“, so Minister Hermann.

Bisher hatte der Bund ein Altkennzeichen nur in jenem Verwaltungsbezirk zugelas-sen, der seit der Kreisreform formal für die Abwicklung zuständig ist. Von dieser Rechtsauffassung ist der Bund mittlerweile abgewichen, nachdem beim Wohnortwechsel ab 1. Januar 2015 bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden kann. Damit verliert das Kennzeichen seine Bedeutung als „Unterscheidungszeichen“. Wo Altkreise aufgelöst wurden und deren Teilgebiete anschließend in mehreren Landkreisen aufgingen, kann nun für alle diese Landkreise die Wiedereinführung des Altkennzeichens beantragt werden. Der Bund fordert allerdings, dass das Unterscheidungszeichen zumindest in einem Teilgebiet der heutigen Verwaltungsbezirke, die die Zuständigkeit für das Unterscheidungszeichen erhalten sollen, bereits einmal zugeteilt worden sein muss. Gleichzeitig müssen sich die betroffenen Kreise auf ein Bewirtschaftungskonzept verständigen, das die Doppelvergabe von Kennzeichen ausschließt.

Das bedeutet, dass die Länder nun grundsätzlich Altkennzeichen nicht nur für einen, sondern für mehrere Verwaltungsbezirke beantragen können, denen Kommunen aus Altkreisen angehören. Dem Landesverkehrsministerium liegen bereits zwei Interessensbekundungen vor:

  • vom Ortenaukreis für BH (Bühl), welches im Rahmen der Kreisgebietsre-form dem Landkreis Rastatt zugeordnet wurde (das nördliche Gebiet des Alt-kreises mit der Stadt Bühl wurde seinerzeit dem Landkreis Rastatt, das südliche Gebiet dem neu gebildeten Ortenaukreis zugeordnet. Drei Orte waren bereits 1972 in den Stadtkreis Baden-Baden eingegliedert worden), und vom
  • Landkreis Schwäbisch Hall für BK (Backnang), welches im Zuge der Kommunalgebietsreform dem Rems-Murr-Kreis zugeordnet wurde (der größere Teil des Altkreises Backnang, darunter die Kreisstadt Backnang selbst, ging im neu gegründeten Rems-Murr-Kreis auf, der östliche Teil wurden dem vergrößerten Landkreis Schwäbisch Hall, einige Gemeinden im Westen dem ver-größerten Landkreis Ludwigsburg, die Gemeinde Gschwend dem Ostalbkreis zugeordnet).

Die Altkennzeichen BH und BK sind bereits in den Landkreisen Rastatt und Rems-Murr wiedereingeführt worden.

Übersicht über die bislang in BW wieder zugeteilten Altkennzeichen

Zuständiges Landratsamt und Altkennzeichen

  • Ostalbkreis – GD
  • Böblingen – LEO
  • Rems-Murr-Kreis – BK
  • Neckar-Odenwald-Kreis – BCH
  • Zollernalbkreis – HCH
  • Freudenstadt – HOR
  • Main-Tauber-Kreis – MGH
  • Rastatt – BH
  • Schwäbisch Hall – CR
  • Ortenaukreis – KEL, LR, WOL

Hintergrund

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert, und damit die Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag ermöglicht. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entscheidet. Baden-Württemberg beantragt seither all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies wünscht. Bei seiner Entscheidung orientiere sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Haltung im jeweiligen Landkreis.

Zwischenzeitlich sind zwölf Interessenbekundungen von Landkreisen zur Wiedereinführung von Altkennzeichen vom Land an den Bund weitergeleitet und positiv beschieden worden (siehe oben). Ganz aktuell ist eine weitere Interessenbekundung des Landkreises Ludwigsburg zur Wiedereinführung des Altkennzeichens „VAI“ für Vaihingen/Enz.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Verkehrsminister Hermann: „Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL können künftig wieder vergeben werden.“ https://winnehermann.de/site/verkehrsminister-hermann-altkennzeichen-cr-kel-lr-und-wol-koennen-kuenftig-wieder-vergeben-werden/ Wed, 26 Mar 2014 18:39:31 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=2167 „Verkehrsminister Hermann: „Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL können künftig wieder vergeben werden.““ weiterlesen

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Bund übermittelt positiven Bescheid

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL stattgegeben hat“, teilte Winfried Herman, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 25.03.2014 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte den Bescheid heute erhalten und umgehend an die Regierungspräsidien weitergeleitet.

Die Vergabe der Altkennzeichen kann beginnen, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit in Baden-Württemberg folgende Altkennzeichen wieder eingeführt:

LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen); GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang; Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis), BH (Bühl; Landkreis Rastatt), CR (Crailsheim; Landkreis Schwäbisch Hall), KEL (Kehl; Ortenaukreis), LR (Lahr; Ortenaukreis) und WOL (Wolfach; Ortenaukreis).

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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