04.04.2016 – Minister Hermann gibt den Startschuss für den Bau des Mittelabschnitts der B 28 neu zwischen Rottenburg und Tübingen. Das letzte Teilstück der neuen B 28 werde die Bevölkerung spürbar entlasten, so der Minister.
Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, hat am Montag, 4. April 2016, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Norbert Barthle, MdB und dem Tübinger Regierungspräsidenten Dr. Jörg Schmidt den Startschuss für die Bauarbeiten am Mittelabschnitt der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen gegeben. „Durch den Bau des rund 6,7 km langen Abschnittes wird das letzte Teilstück der neuen B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen realisiert. Damit werden die Anwohnerinnen und Anwohner südlich und nördlich des Neckars erheblich entlastet“, so Verkehrsminister Hermann beim feierlichen Spatenstich. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehre von der L 371 nördlich und L 370 südlich des Neckars auf der neuen B 28 zu bündeln.
Bereits im Jahr 2007 hatte die Verkehrsfreigabe der Abschnitte bei Tübingen (Bauabschnitt 1) und bei Rottenburg (Bauabschnitt 3) stattgefunden. Der nun zum Bau freigegebene Mittelabschnitt beginnt am Knoten Rottenburg und verläuft parallel zur Bahnlinie bis zum neuen Anschlussknoten bei Tübingen-Weilheim. Die Strecke erhält durchgehend eine befestigte Fahrbahnbreite von 8 Metern. Zwischen den Tübinger Ortsteilen Bühl und Kilchberg ist eine weitere Anschlussstelle (Bonlanden) an das bestehende Straßennetz vorgesehen. Des Weiteren werden drei schienengleiche Bahnübergänge, an der L 370 und an zwei Ortsstraßen, beseitigt. Insgesamt werden elf Brückenbauwerke und eine Foliengrundwasserwanne errichtet. Als Lärmschutz dient zum einen die Führung nördlich der Bahn, wodurch über Teilstrecken der Bahndamm die Straße abschirmt. Ergänzend kommen noch kombinierte Wall-Wand-Konstruktionen und reine Lärmschutzwände im Bereich der Ortschaften hinzu.
„Die Entscheidung des Bundes zum Bau des Mittelabschnitts war Anlass zur Freude, auch wenn diese von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern im Rottenburger Ortsteil Kiebingen wegen der künftigen Überführung der Neckarstraße nicht in allen Punkten geteilt wurde. Es war uns als Landesstraßenbauverwaltung ein großes Anliegen, den Konflikt um die Tieferlegung der Brücke zu befrieden und eine allgemein akzeptierte Lösung herbeizuführen“, betonte Hermann. „Da aber keiner der Beteiligten (Bund, Land, Stadt) bereit war, die erheblichen Mehrkosten einer Tieferlegung der B 28-Trasse zu übernehmen, musste es letztlich bei der planfestgestellten Lösung bleiben. Das Regierungspräsidium hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, so dass diese Lösung im Rahmen des vorliegenden Baurechts noch optimiert werden konnte. Ein Minister kann nichts bauen, was in parlamentarischen Haushaltsbeschlüssen nicht abgesichert ist.“
Hintergrundinformationen:
Baubeginn ist am Anschlussknoten Tübingen-Weilheim mit der Vorschüttung für ein Brückenbauwerk. Insgesamt ist der Bau in zwei Abschnitten geplant. Nach Fertigstellung des ersten Abschnittes zwischen Weilheim und dem Anschluss Bonlanden soll nach einer Teilverkehrsfreigabe der zweite Abschnitt zwischen Bonlanden und Rottenburg folgen.
Wo eine breitflächige Versickerung des Fahrbahnwassers nicht möglich ist, tragen die neuen Regenklärbecken zur umweltschonenden Ableitung in den Vorfluter bei. Zum Ausgleich für die erforderliche zusätzliche Flächeninanspruchnahme sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen im Umfeld der Trasse berücksichtigt. Hier sind besonders die Teilentsiegelung der Landesstraße 370 und ihrer Parallelwege, Wall-schüttungen zu den Natur- und Landschaftsschutzgebieten und zu den landwirtschaftlichen Flächen, Fledermausüberflughilfen sowie Renaturierungen und Bepflanzungen zu nennen.
Die Gesamtkosten der aktuellen Baumaßnahme belaufen sich auf 29,3 Millionen Euro, die im Wesentlichen der Bund trägt. Das Land Baden-Württemberg ist mit 1,5 Millionen Euro, die Deutsche Bahn AG mit 0,9 Millionen Euro und die Stadt Tübingen mit 0,6 Millionen Euro beteiligt. Diese Anteile fallen vor allem für die Beseitigung der Bahnübergänge und für die Umbauten im Landesstraßennetz an.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur