12.06.2014 – Bund stellt Vorhaben vielfach noch einmal auf den Prüfstand – Südbahn und Gäubahn betroffen
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat den Bund mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 zur Unterstützung für wichtige Schienenprojekte im Land aufgefordert.„Angesichts der jüngsten Verkehrsprognose des Bundes mit erheblichen Zuwächsen vor allem beim Schienengüterverkehr ist es umso notwendiger, bedeutsame Projekte wie die Rheintalbahn im Südwesten voranzutreiben“, so Hermann am 12.06.2014.
Das Land hatte im April 2013 dem Bundesverkehrsministerium eine umfassende Anmeldung zu Schienenprojekten in Baden-Württemberg zugeleitet. In der vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) am 29.05.2014 veröffentlichten Projektliste zum BVWP sind rund 1.000 Vorschläge für Schienenprojekte aus der ganzen Republik enthalten. In dieser Übersicht zu den laufenden und vorgeschlagenen Vorhaben ist aber die Gäubahn nicht gesetzt und die Südbahn nur unter der Voraussetzung eines substanziellen Baubeginns vor Ende 2015.
Verkehrsminister Hermann erklärte: „Südbahn und Gäubahn sind wichtige Schienenstrecken im Süden Deutschlands mit internationaler Bedeutung. Die Verbindungen Richtung Schweiz und Österreich müssen endlich zeitgemäß ausgebaut werden. Es gibt internationale Vereinbarungen und vielfach gemachte politische Zusagen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum diese Schienenstrecken noch einmal einer voll umfänglichen wirtschaftlichen Überprüfung unterzogen werden sollen und ihr Ausbau damit in Frage gestellt wird.“ Bei der Südbahn seien die notwendigen Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Anhörungsergebnisse würden zum Jahresende weitestgehend vorliegen. Daher stehe das Land bereit, noch in diesem Jahr eine Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn und Bund zu schließen. Und bei der Gäubahn wurde für den ersten Ausbauabschnitt bereits die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Von den weiteren Maßnahmen wurden auch der Ausbau zwischen Kehl und Appenweier sowie der gesamte Bereich der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Hügelheim nicht in den sogenannten Bezugsfall, d. h. in die Liste der gesetzten Maßnahmen, übernommen und sollen daher noch einmal voll umfänglich einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit unterzogen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um Strecken des transeuropäischen Eisenbahn-Kernnetzes.
Auch anderen wichtigen Einzelpunkten ist die Anmeldeliste des Bundesministeriums bisher nicht klar. So hatte das Land beispielsweise in seiner Anmeldung ausdrücklich festgehalten, dass beim Bau einer Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim eine „Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim“ erfolgen soll. Dieser wichtige Eckpunkt fehlt. Für Rems- und Murrbahn war vom Land der „Ausbau zur Beschleunigung der Strecke, optional durch Neigetechnikausrüstung“ angemeldet worden. Dieser Hinweis wurde nicht aufgenommen.
Verkehrsminister Hermann unterstrich: „Die Landesregierung wird sich beim Bund vehement dafür einsetzen, dass möglichst alle vom Land angemeldeten Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2015 ihren Niederschlag finden werden. Denn wir haben im Südwesten beim Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur einen sehr großen Nachholbedarf.“