04.12.2014 – Das Land steht zu dem vereinbartem Konzept für den Schienenpersonennahverkehr. Ziel ist ein durchgehender halbstündlicher Takt.
Das Land strebt nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann auch in den kommenden Jahren einen weiteren Ausbau des S-Bahn-Angebots auf der Rheintalbahn an. Ziel sei bis 2030 ein durchgehender 30-Minuten-Takt, erklärte Minister Hermann am Mittwoch in Stuttgart. Nach den landeseinheitlichen Maßstäben von Fahrgastpotenzial und Angebotsdichte ist nach dem Zielkonzept 2025 auf der Rheintalbahn zwischen Müllheim und Basel folgendes Angebot vorgesehen:
- Stündlicher schneller Regionalexpress mit Halten in Basel, Weil am Rhein und Müllheim, der über Freiburg weiter nach Offenburg verkehrt.
- Stündliche Regionalbahn mit Halt an allen Stationen, die in den Hauptverkehrszeiten zu einem 30 Minuten-Takt verdichtet wird.
So wurde das Angebot in einem mehrmonatigen Prozess im Jahr 2012 zwischen Land, Landkreis und Regionalverband als optimales Konzept für die verschiedenen Verkehrsbedürfnisse abgestimmt.
Nach den Worten von Minister Hermann ist das Land aber bereit, für den Zeithorizont 2030 im Zuge eines Regio-S-Bahn-Konzepts einen durchgehenden Halbstundentakt einer S-Bahn-Linie von Basel bis Müllheim zu planen. „Wir müssen hier zukunftsorientiert und ambitioniert denken, wenn wir den Schienenverkehr deutlich steigern wollen. Die Bundesländer haben hierzu einen steigenden Bedarf nachgewiesen. Alle Länder haben sich zudem auf einen neuen Verteilungsschlüssel geeinigt, der den Mehrbedarf von Baden-Württemberg anerkennt und eine deutliche Steigerung des Mittelanteils für den Südwesten vorsieht. Dies würde uns die Spielräume für die nötigen Verbesserungen geben.“ Die Länder warten nun darauf, dass der Bund den Bedarf anerkennt. Minister Hermann kündigte an: „Wir werden zusätzliche Regionalisierungsmittel in bessere SPNV-Angebote investieren.“
In den kommenden Jahren ist jedoch ein durchgehender Halbstundentakt für das Land alleine nicht finanzierbar. „Wir müssen hier einheitliche Kriterien anlegen und können nicht einzelne Regionen und Strecken bevorzugen“, unterstrich der Verkehrsminister. Eine Ausweitung über die definierten Standards hinaus sei nur mit finanzieller Beteiligung aus der Region möglich. Entscheidend für die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) insgesamt sei auch die Novellierung des Gesetzes über die Regionalisierungsmittel auf Bundesebene.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Presseartikel
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