S-21-Projektpartner haben Auskunftsansprüche – DB-Vorgehen widerspricht Finanzierungsvertrag
„Damit beim nächsten Lenkungskreis zu Stuttgart 21 ein Informationsaustausch überhaupt möglich ist, benötigen die Projektpartner vorab schriftliche und ausführliche Unterlagen“, brachte Winfried Hermann, baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur am Donnerstag, 03. Januar 2013, seinen Unmut über die im letzten Arbeitskreis vorgelegten Unterlagen der Deutschen Bahn zum Ausdruck.
In einem Brief an Dr. Volker Kefer, Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, forderte Hermann neben Antworten zu den Themen ‚Mehrkosten von 1,1 Mrd. Euro‘, ‚Risiken in Höhe von 1,2 Mrd. Euro‘ und ‚Chancen‘, auch bisher nicht veröffentlichte Gutachten und Berichte vorzulegen. Dazu gehört auch das so genannte ‚6-Punkte-Programm‘. „Da dieses Programm über die Projektkosten abgerechnet werden soll, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass den Projektpartnern diese Informationen unmittelbar und nicht gefiltert zur Verfügung gestellt werden“, stellte Hermann klar.
Im Arbeitskreis Baden-Württemberg 21, der als Informations- und Vorbereitungsrunde für eine erfolgreiche Gestaltung des Lenkungskreis dient, hatten die DB-Vertreter zuletzt lediglich aus den bereits öffentlich bekannten Unterlagen für den Aufsichtsrat berichtet . Nachfragen zu den Gründen für die Kostensteigerung blieben unbeantwortet. „Ein solches Vorgehen widerspricht dem Finanzierungsvertrag. Die Projektpartner haben Auskunftsansprüche“, so Hermann. Auch die vorgelegte Beschlussvorlage sei inakzeptabel und nicht zustimmungsfähig, worauf im Arbeitskreis von allen Projektpartnern hingewiesen worden war.
Die Projektpartner steuern zusammen mit dem Flughafen rund 1,7 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln zum Projekt S 21 bei. Die Forderung nach umgehenden und umfassenden Informationen ist vor diesem Hintergrund mehr als berechtigt. Bis zum 10. Januar 2013 soll die Deutsche Bahn AG die entsprechenden Informationen vorlegen, damit sich die Projektpartner sachgerecht auf den Lenkungskreis vorbereiten können.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg