Staatssekretärin Splett: Lärmschutz an kommunalen Straßen wird künftig förderfähig
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) bereitet Änderungen bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte vor. Den Eckpunkten für eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) und einem Vorschlag für neue Fördermodalitäten hat der Ministerrat am Dienstag, 1. Oktober 2013, zugestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Durch die geplanten Änderungen sorgen wir dafür, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für den kommunalen Straßenbau und für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen zielgerichteter eingesetzt werden und insgesamt mehr Kommunen von der Förderung profitieren können. Die Anpassungen der bisherigen Regelungen sind zudem notwendig, um vom kommenden Jahr an erstmals Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen bezuschussen zu können.“
Damit können beispielsweise Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Lärmschutzfenstern aus Mitteln des sogenannten Entflechtungsgesetzes gefördert werden „Die Landesregierung stärkt damit alle Kommunen, die sich aktiv für den Schutz ihrer BürgerInnen vor Verkehrslärm einsetzen wollen“, ergänzte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett.
Mit den neuen Fördermodalitäten entspricht das Land auch den Forderungen des Rechnungshofes insbesondere nach Einführung einer Festbetragsförderung. In Anbetracht des begrenzten vom Bund zur Verfügung gestellten Mittelvolumens und der langen Antragslisten ist zudem eine Absenkung der Fördersätze notwendig. Statt bisher bis zu 70 Prozent im Straßenbau (durchschnittlich 63 Prozent), bis zu 75 Prozent im ÖPNV und bis zu 50 Prozent im Radverkehr, werden künftig alle Projekte mit 50 Prozent gefördert werden.
Gesamtvolumen der Fördermittel bleibt erhalten Im Gegenzug entfallen Selbstbehaltsregelungen, so dass die effektive Absenkung der Fördersätze geringer ausfällt. „Das Gesamtvolumen der LGVFG-Förderung bleibt erhalten“, unterstrich Minister Hermann. Er erläuterte: „Das Missverhältnis zwischen den vom Bund für die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben zur Verfügung gestellten Mitteln und der Zahl der Förderanträge macht eine moderate Anpassung und Vereinheitlichung der Fördersätze notwendig. Wir sorgen damit dafür, dass mehr Kommunen Mittel aus der LGVFG-Förderung erhalten und somit mehr Maßnahmen umgesetzt werden können.“ Zudem könnten die Mittel effizienter eingesetzt und die Steigerung der Kosten für die Projekte unterbunden werden.
Neue Regeln für die Förderung des kommunalen Straßenbaus Für die Förderung kommunaler Straßenbau-Projekte sollen in einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift künftig folgende Regelungen verankert werden:
• Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als zweckgebundener Zuschuss mit einer Festbetragsfinanzierung (als Höchstbetrag) gewährt. • Die Höhe des Festbetrags beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. • Die bisherige Selbstbehaltsregelung entfällt. • Die Bagatellgrenzen werden auf 100.000 Euro reduziert, bei passiven Lärmschutzmaßnahmen auf 50.000 Euro. • Von 1. Januar 2014 an können auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen gefördert werden.
Anpassung der Fördermodalitäten für den ÖPNV Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Fördermodalitäten analog angepasst werden. Darüber hinaus ist für diesen Bereich eine Änderung des LGVFG geplant. Deren Ziel ist es, zukünftig auch bisher nicht förderfähige innovative und kleinteilige Maßnahmen bezuschussbar zu machen und damit möglichst flächendeckende Verbesserungen zu erzielen. Die neuen Fördermöglichkeiten sollen neben Verbesserungen z.B. bei Fahrgastinformationen, Echtzeitinformationen und Anschlusssicherungssystemen auch die Beschaffung kleinerer Fahrzeuge für Rufbussysteme ermöglichen. Dies dient in besonderer Weise dem Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum.
Land fordert vom Bund mehr Geld für kommunale Verkehrsinfrastruktur
Minister Hermann betonte, dass das Land sich für eine bessere Finanzausstattung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch den Bund einsetzt. So habe die Bodewig-Kommission unter seiner Beteiligung eine Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über 2019 hinaus gefordert. Der Einsatz der Mittel soll hierbei auch für den Erhalt und Sanierung ermöglicht werden. „Die neue Bundesregierung ist am Zug, was die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur angeht“, so Hermann. „Wir als Land sorgen mit unseren neuen Fördermodalitäten für einen effizienten Einsatz und eine faire Verteilung der Mittel – das Mittelvolumen jedoch bestimmt der Bund.“