26.04.2015 – Mit rund 85 Mio. Euro Fördermitteln von Bund und Land wird das Neubauprojekt jetzt unterstützt.
„Ich freue mich, dass wir der Stadt Ulm und den Stadtwerken Ulm als Träger dieses wichtigen ÖPNV-Infrastrukturprojekts in der Donaustadt jetzt den Zuwendungsbe-scheid für die Förderung des Vorhabens ausstellen konnten“ sagte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Sonntag (26.04.2015) in Stuttgart. Mit der Erteilung des Förderbescheids sichert das Land seine finanzielle Unterstützung für die Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 in Ulm zu.
„In der vergangenen Woche teilte uns das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die endgültige Aufnahme des Neubauvorhabens in das Förderprogramm des Bundes mit und machte damit auch den Weg für die Förderzusage des Landes frei“, erläuterte Minister Hermann. In einem gemeinsamen Kraftakt der Landesregierung und mit Unterstützung des gesamten politischen Raumes sei es zuvor gelungen, den Finanzierungsanteil des Landes sicherzustellen. Nach derzeitigem Stand tragen der Bund (rund 65 Mio. Euro) und das Land (rund 20 Mio. Euro) den Hauptteil an der Finanzierung des Vorhabens.
Durch die rund 9 km lange Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 zwischen dem Schulzentrum auf dem Kuhberg und der Wissenschaftsstadt werden in Zukunft erhebliche verkehrliche Verbesserungen für die Bevölkerung erwartet. „Die kommunalen Ziele der weiteren Stadtentwicklung und der Stärkung des Wissenschaftsstandortes werden so vom Aufbau eines zeitgemäßen Mobilitätskonzepts unterstützt“ unterstrich Minister Hermann.
Die dem Projekt zugrunde liegenden Untersuchungsdaten lassen erwarten, dass ca. 5.500 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV verlagert werden können. „Mit anderen Worten: rund 8.300 Fahrgäste mehr pro Tag werden künftig auf sichere, bequeme und saubere Mobilität setzen, um ihre Arbeitsplätze, Ausbildungsstellen oder Wohnquartiere zu erreichen“, so der Minister.
Er verwies jedoch auf die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Die Hauptfi-nanzierungsquelle für größere ÖPNV-Infrastruktur-Maßnahmen, das Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes, mit dem der Bund den Ländern rund 332 Mio. Euro an Bundesfinanzhilfen pro Jahr zur Verfügung stellt, läuft Ende 2019 aus. Minister Hermann unterstrich, dass eine Fortsetzung des Förderprogramms dringend erforderlich sei. Der Bund dürfe die Länder und Kommunen nicht im Regen stehen lassen. „Große Neu- und Ausbauvorhaben des ÖPNV werden auch zukünftig nur mit finanzieller Unterstützung des Bundes möglich sein. Eine schnelle Weichenstellung für eine sichere Finanzierungsperspektive ist von höchster Dringlichkeit.“ Die Landesregierung setze darauf, dass die Bundesregierung ihrer Aufgabe gerecht werde und es nicht zu einem weiteren Planungsstau bei den Vorhabensträgern kommen lasse.
Hintergrundinformationen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz:
Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest trägt die kommunale Ebene. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist – trotz Drängens der Länderverkehrsminister – bisher nicht geregelt, da das GVFG in Folge der Förderalismusreform zum Jahresende 2019 ausläuft.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur