Allgemein – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Mon, 02 May 2016 13:08:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Nach Gerichtsbeschluss: Weg frei für attraktive Nahverkehrszüge in den Stuttgarter Netzen https://winnehermann.de/site/nach-gerichtsbeschluss-weg-frei-fuer-attraktive-nahverkehrszuege-in-den-stuttgarter-netzen/ Mon, 02 May 2016 13:08:20 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6562 „Nach Gerichtsbeschluss: Weg frei für attraktive Nahverkehrszüge in den Stuttgarter Netzen“ weiterlesen

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csm_Talent_2_9c77d1015029.04.2016 – Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich erfreut über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Freitag, 29. April 2016, zur Vergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den sogenannten Stuttgarter Netzen (Netz 1) geäußert.

„Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war, den Zuschlag den Bietern Abellio und Go Ahead erteilen zu wollen und die Deutsche Bahn in diesem Netz wegen Angebotsfehlern bei den Mindestkriterien aus dem Wettbewerb auszuschließen. Nun können die in der Ausschreibung erfolgreichen Bieter die Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme in Angriff nehmen. Für die Fahrgäste heißt das: viele Verbesserungen im zukünftigen regionalen Schienenverkehr “, so der Minister in Stuttgart.

Zuvor hatte das Gericht eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt. Demnach ist die vorgesehene Vergabe an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio sowie der Ausschluss der DB Regio wegen der Nichteinhaltung von Vergabekriterien rechtmäßig. Das Oberlandesgericht hat in letzter Instanz entschieden. Damit ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. „Unser sorgfältig geprüftes und von verschiedenen Experten bestätigtes Vorgehen im Vergabeverfahren war richtig. Die klaren Entscheidungen des Oberlandesgerichts und der Vergabekammer bestätigen dies“, so Minister Hermann. „Nun können die Verträge unterzeichnet und die neuen Verkehrsleistungen angegangen werden.“

Nach der Vergabemitteilung des Landes vom 17. November 2015 sollte der zur niede-ländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH das Los 1 und der Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, der deutschen Tochter des briti-schen Unternehmens Go-Ahead, die Lose 2 und 3 zugeschlagen werden. Nach der Entscheidung des OLG wird der Zuschlag an Abellio und Go-Ahead nun am 9. Mai 2016 erfolgen, nachdem die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) den Darlehenswettbewerb für die Fahrzeugfinanzierung durchgeführt hat (s.u.).

Die DB Regio musste wegen der Nichteinhaltung von Mindestkriterien vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dabei ging es um die Kalkulation des Zuschussbedarfs im ersten Jahr nach Inbetriebnahme des Netzes sowie um weitere Kalkulationsschritte im eingereichten Angebot. Ein weiterer Bieter war ebenfalls wegen eines Verfahrensfehlers vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.

Bei dem Wettbewerbsverfahren lagen die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander. Die angebotenen Preise führen dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem großen Verkehrsvertrag von 2003 zukünftig halbiert. Für diesen bezahlt das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer. Verkehrsminister Hermann sieht darin die Bestätigung für die konsequente Ausschreibung der SPNV-Leistungen im Land, die mit viel Aufwand vorbereitet werden musste: „Wir haben bereits jetzt eine deutliche Kostensenkung je Zugkilometer gegenüber dem großen Verkehrsvertrag erreicht. Dadurch konnten wir die Leistungen und das Fahrangebot für die Fahrgäste deutlich ausweiten. In allen drei Losen des Stuttgarter Netzes kommen, neben weiteren Verbesserungen, barrierefreie und voll klimatisierte Neufahrzeuge zum Einsatz. Diese verfügen über ausreichende Fahrradmitnahmekapazitäten und kostenloses WLAN.“

Ergänzende Informationen:

Das Vergabeverfahren zu Netz 1 (Stuttgarter Netze) war wie auch alle anderen aktuellen Vergabeverfahren des Landes mit erheblichem Aufwand vorbereitet. Die Anforderungen wurden in einem Lastenheft ausführlich festgelegt. Um attraktive Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, wurden die Verkehrsleistungen in Lose aufgeteilt, damit auch kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen als Bieter auftreten konnten. Außerdem wurden Fahrzeugfinanzierungsmodelle angeboten. Damit konnte sichergestellt werden, dass nicht unterschiedliche Bonitätsbewertungen den Wettbewerb verzerren, sondern die Leistung gerecht gewertet werden konnte. Zum Zuge kommt nun jeweils das sogenannte BW-Modell, bei dem die SFBW Eigentümerin der Fahrzeuge wird und diese an Abellio und Go-Ahead zurückverpachtet.

Loslimitierung:

Als Besonderheit bei den Stuttgarter Netzen kam eine Loslimitierung zum Einsatz, sodass nicht ein Bieter allein alle drei Lose gewinnen konnte. Auch dies hat nach Einschätzung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur dafür gesorgt, dass letztendlich ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte.

Steckbrief SPNV-Netz 1; Los 1 (Neckartal)

Strecken:

1) Stuttgart – Mühlacker – Bruchsal / Pforzheim

2) Stuttgart – Heilbronn – Mannheim / Osterburken

3) Stuttgart – Plochingen – Tübingen

Kartendownload

Steckbrief SPNV-Netz 1; Los 2 (Rems – Fils)

Strecken:

1) Stuttgart – Aalen – Crailsheim

2) Stuttgart – Geislingen (Steige) – Ulm

Kartendownload

Steckbrief SPNV-Netz 1; Los 3 (Franken – Enz)

Strecken:

1) Stuttgart – Aalen

2) Stuttgart – Karlsruhe

3) Stuttgart – Heilbronn – Lauda – Würzburg

Kartendownload

Losübergreifende Informationen:

Inbetriebnahme: Im Zeitraum von Juni 2019 bis Dezember 2020

 

Grundsätzliche Ziele bei der Umsetzung der Ausschreibung:

  • Zweite Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des Zielkonzeptes 2025 und des Metropolexpresses (gemäß ÖPNV-Pakt zwischen Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart und umliegenden Verbund-Landkreisen)
  • Ausweitung des Angebots mit einem attraktiven Gesamtkonzept und einer Bedienung von den frühen Morgenstunden bis in die Abendstunden auch am Wochenende mindestens im Stundentakt
  • Einsatz neuer komfortabler und barrierefrei zugänglicher Fahrzeuge
  • Künftig ist das Land an den Einnahmen beteiligt. Das bedeutet, dass Mehreinnahmen bei wachsenden Fahrgastzahlen auch wieder direkt in eine Ausweitung des Angebots fließen können.

Künftiges Fahrplanangebot

Das für die Stuttgarter Netze vorgesehene Fahrplanangebot stellt gegenüber dem heutigen Zustand eine deutliche Verbesserung dar (siehe auch Anlage „Informationen zum Stuttgarter Netz“):

  • dichtere Takte
  • neue umsteigefreie Verbindungen
  • Reisezeitverkürzungen durch mehr schnellere Züge
  • durch Halbstundentakt auf bestimmten Verbindungen Einstieg in das geplante Metropolexpress-System

Fahrzeuge:

  • Je nach Los drei- bis sechsteilige Fahrzeuge des Fahrzeugtyps Flirt von STADLER (Los 2 u. 3) und des Fahrzeugtyps Talent 2 von BOMBARDIER (Los 1) mit bis zu 329 Sitzplätzen
  • Einheitliches Landesdesign
  • Klimaanlage, Klapptische, Steckdosen, Mobilfunkverstärker und barrierefreie Universaltoiletten in allen Fahrzeugen
  • Computer-Funknetzwerk WLAN für drahtlosen Internetzugang in allen Fahrzeugen
  • Barrierefreier Zugang zu allen Fahrzeugen
  • Großzügige Sitzabstände
  • Multifunktionsbereiche mit 24 bis 51 Fahrradstellplätzen pro Fahrzeug je nach Fahrzeuggröße
  • Download von Bildmaterial zu den Fahrzeugen, Innenausstattung etc.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Ab 1. Februar Doppelstockwagen auf der Remsbahn unterwegs https://winnehermann.de/site/ab-1-februar-doppelstockwagen-auf-der-remsbahn-unterwegs/ Mon, 01 Feb 2016 13:09:58 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6277 „Ab 1. Februar Doppelstockwagen auf der Remsbahn unterwegs“ weiterlesen

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seemed-880482_64029.01.2016 – DB Regio Baden-Württemberg setzt modernere Züge auf der Strecke Stuttgart-Aalen ein • Kapazität wächst um über 250 Plätze pro Tag

Ab Montag, 1. Februar2016, setzt DB Regio Baden-Württemberg auf der Remsbahn montags bis freitags bei sechs Zügen Doppelstockwagen anstelle der bisherigen einstöckigen Nahverkehrswagen (n-Wagen) ein. „Die ersten Vorboten für Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg werden sichtbar. Es ist erfreulich, dass die DB jetzt Zug um Zug die alten Wagen durch modernere Doppelstockwagen ersetzt. Damit wird der Schienenverkehr für die Fahrgäste in einzelnen Zügen auf dieser Strecke bereits attraktiver, bevor die in den Übergangsverträgen mit der DB vereinbarte Modernisierung der Züge umgesetzt wird“, sagt Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg.

„Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, früher als geplant mehr Komfort für die Reisenden auf der Remsbahn anzubieten. Damit ist ein erster Schritt auf unserem gemeinsamen Weg zu mehr Qualität im Nahverkehr getan“, sagt Andreas Moschinksi-Wald, Vorsitzender der Geschäftsleitung DB Regio Baden-Württemberg. Die Wagen waren in anderen Regionen Deutschlands freigeworden. Durch das Bereitstellen der Doppelstockwagen steigt das Platzangebot auf der Remsbahn um über 250 Sitzplätze pro Tag.

Die Wagen werden nach derzeit laufenden aufwendigen Redesign-Maßnahmen nach und nach in Baden-Württemberg eingesetzt. Die Züge setzen sich aus je fünf Doppelstockwagen und einem einstöckigen Steuerwagen mit Mehrzweckabteil zusammen.

 

Folgende Züge sind mit Doppelstockwagen unterwegs:

RE 19410 Aalen (6.00 Uhr) – Stuttgart (7.14 Uhr, ab Dienstag, 2. Februar)

RE 19435 Stuttgart (16.19 Uhr) – Aalen (17.25 Uhr)

RE 19468/19492 Aalen (17.35 Uhr) – Stuttgart (18.42 Uhr)

RE 19457 Stuttgart (20.22 Uhr) – Aalen (21.25 Uhr)

RE 19414 Aalen (6.29 Uhr) – Stuttgart (7.42 Uhr, ab Dienstag, 2. Februar)

RE 19443 Stuttgart (17.19 Uhr) – Aalen (18.25 Uhr)

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung DB Regio BW und MVI

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Hermann ging es nie um ein generelles Tempolimit https://winnehermann.de/site/hermann-ging-es-nie-um-ein-generelles-tempolimit/ Tue, 26 Jan 2016 12:55:00 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6217 „Hermann ging es nie um ein generelles Tempolimit“ weiterlesen

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320px-A8palmbachSchwäbische.de am 26.01.2016 – Nächste Runde der Briefwechsel zwischen Landes- und Bundespolitik zum umstrittenen Modellversuch von Tempo 120 auf der A 96 und der A 81: Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) widerspricht erneut seinem Amtskollegen in Berlin, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). (Foto: Wikimedia Commons)

In dem aktuellen Schreiben streitet Hermann Dobrindts Vorwurf ab, auf beiden Streckenabschnitten ein generelles Tempolimit einführen zu wollen.

weiterlesen auf schwäbische.de

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Go-Ahead und Abellio sollen Zuschlag für Schienenpersonennahverkehr in den drei Losen des Stuttgarter Netzes bekommen https://winnehermann.de/site/go-ahead-und-abellio-sollen-zuschlag-fuer-schienenpersonennahverkehr-in-den-drei-losen-des-stuttgarter-netzes-bekommen/ Wed, 18 Nov 2015 13:30:45 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5887 „Go-Ahead und Abellio sollen Zuschlag für Schienenpersonennahverkehr in den drei Losen des Stuttgarter Netzes bekommen“ weiterlesen

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GO_Ahead_FLIRT3_700x36017.11.2015 – Ministerpräsident Kretschmann: Hervorragende Ergebnisse durch Vergabeverfahren erreicht, Angebot im Stuttgarter Netz wird deutlich attraktiver werden – Verkehrsminister Hermann: Alle Angebote liegen je Zugkilometer etwa bei der Hälfte des Zuschussbedarfs des großen Verkehrsvertrages von 2003

„Die hervorragenden Ergebnisse des Vergabeverfahrens können sich wirklich sehen lassen. Mit den vorliegenden Angeboten werden unsere ökonomischen Erwartungen voll erfüllt. Angebotsausweitungen in diesem und in anderen Vergabeverfahren können wie geplant finanziert werden und gleichzeitig verbessern wir im Stuttgarter Netz das Angebot deutlich. Altfahrzeuge werden endgültig der Vergangenheit angehören. Es werden moderne Fahrzeuge im attraktiven und einheitlichen Landesdesign unterwegs sein“, freute sich Ministerpräsident Kretschmann.

Den Schienenpersonennahverkehr auf dem durch Stuttgart führenden Netz 1 sollen vom Jahr 2019 an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio betreiben. Dies ist das Ergebnis des SPNV-Vergabeverfahrens für dieses zentrale Netz, das in die drei Lose a, b und c unterteilt ist. Verkehrsminister Winfried Herrmann teilte am 17. November 2015 in Stuttgart mit, die zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH solle den Zuschlag für das Los 1a, das britische Unternehmen Go-Ahead solle den Zuschlag für die Lose 1b und 1c bekommen. Minister Winfried Hermann erklärte, sein Ressort beabsichtige, die Zuschläge nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zehn Tagen entsprechend zu erteilen und habe hierüber am Dienstag, den 17. November 2015 das Landeskabinett sowie die Bieter informiert.

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Minister Hermann erläuterte, die Angebote aller Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 hätten sehr eng beieinander gelegen. Die angebotenen Preise hätten dazu geführt, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem Verkehrsvertrag von 2003 halbiert, für den das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer bezahlt. Dies belege erneut, dass der vom Land ausgeschriebene Wettbewerb zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen in Baden-Württemberg der richtige Weg ist: „Damit erreichen wir eine deutliche Senkung der Kosten, die es uns ermöglicht, trotz des knappen Budgets die Leistungen und das Angebot für die Fahrgäste spürbar auszuweiten, zum Beispiel mit Stunden- und Halbstundentakten je nach Auslastung der Strecke. Neben zahlreichen weiteren Verbesserungen kommen in allen drei Losen des Stuttgarter Netzes barrierefreie und voll klimatisierte Neufahrzeuge zum Einsatz, die über ausreichende Fahrradmitnahmekapazitäten sowie über kostenloses WLAN verfügen.“

Das Interesse an dem Verfahren, so der Minister,  sei von Beginn an sehr groß gewesen. Von ursprünglich zehn Bietern hätten am Ende sieben ein Angebot abgegeben. Minister Hermann sieht sich deshalb in seiner konsequent auf fairen Wettbewerb ausgerichteten Vergabestrategie bestätigt: „Fahrzeugfinanzierung, Bruttoverträge und die Loslimitierung haben dieses hervorragende Ergebnis in einem angesichts der Randbedingungen nicht einfachen Wettbewerbsumfeld ermöglicht.“ Die Loslimitierung bedeutet, dass im Stuttgarter Netz von den drei Losen maximal zwei einem Bieter zugeschlagen werden können.

Die stufenweise Betriebsaufnahme der neuen SPNV-Leistungen im Netz 1 mit einem Gesamtumfang von jährlich 14,8 Mio. Zugkilometern ist vom Jahr 2019 an vorgesehen. Die letzte Stufe der Inbetriebnahme erfolgt im Jahr 2020. Die Endpunkte des Stuttgarter Netzes liegen in Mannheim, Bruchsal, Osterburken, Tü-bingen, Crailsheim, Ulm, Karlsruhe, Würzburg und Aalen. Die Strecken führen in allen drei Losen führen durch Stuttgart.

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Ein Bieter hatte zwar für alle drei Stuttgarter Netze das günstigste Angebot abgegeben, muss aber wegen der Nichteinhaltung eines Mindestkriteriums vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, das von allen übrigen Bietern eingehalten wurde. Ein weiterer Bieter wurde ebenfalls wegen eines Verfahrensfehlers vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Minister Hermann erklärte: „Der Ausschluss des günstigsten Bieters in allen drei Losen aus dem Vergabeverfahren fällt uns wahrlich nicht leicht. Denn auch wir als Land und Auftraggeber haben selbstverständlich ein Interesse daran, den Bieter mit dem geringsten Zuschussbedarf zu beauftragen – auch wenn die Abstände zum Zweitplatzierten nur gering sind. Das sehr strenge Vergaberecht lässt uns jedoch keinen Spielraum. Wenn zwingende Anforderungen an das Angebot nicht erfüllt sind – und dies ist hier der Fall -, muss der Bieter ausgeschlossen werden.“

Binnen zehn Tagen können unterlegene Bieter gegen die Entscheidung Beschwerde bei der Vergabekammer einlegen. Die Vergabekammer ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelt und überprüft auf Antrag die Bewertung der Angebote.

Ergänzende Informationen:

Steckbrief SPNV-Netz 1a (Neckartal)Kartendarstellung

Strecken:

Stuttgart – Mühlacker – Bruchsal / Pforzheim
Stuttgart – Heilbronn – Mannheim / Osterburken
Stuttgart – Plochingen – Tübingen

Steckbrief SPNV-Netz 1b (Rems – Fils)Kartendarstellung

Strecken:

Stuttgart – Aalen – Crailsheim
Stuttgart – Geislingen (Steige) – Ulm

Steckbrief SPNV-Netz 1c (Franken – Enz)Kartendarstellung

Strecken:

Stuttgart – Aalen
Stuttgart – Karlsruhe
Stuttgart – Heilbronn – Lauda – Würzburg

Netzübergreifende Informationen

Inbetriebnahme: im Zeitraum von Juni 2019 bis Dezember 2020

Grundsätzliche Ziele bei der Umsetzung der Ausschreibung:

  • Zweite Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des Zielkonzeptes 2025 und des Metropolexpress (gemäß ÖPNV-Pakt zwischen Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart und umliegenden Verbund-Landkreisen)
  • Einsatz neuer komfortabler und barrierefrei zugänglicher Fahrzeuge

Fahrzeuge:

  • Je nach Los drei- bis sechsteilige Fahrzeuge des Fahrzeugtyps Flirt von STADLER (Netz 1b und 1c) und des Fahrzeugtyps Talent 2 von BOMBARDIER (Netz 1a) mit bis zu 329 Sitzplätzen
  • Im einheitlichen Landesdesign (s. Fotos)
  • Klimaanlage, Klapptische, Steckdosen, Mobilfunkverstärker und barrierefreie Universaltoiletten in allen Fahrzeugen
  • Computer-Funknetzwerk WLAN für drahtlosen Internetzugang in allen Fahrzeugen
  • Barrierefreier Zugang zu allen Fahrzeugen
  • Großzügige Sitzabstände
  • 24 bis 51 Fahrradstellplätze pro Fahrzeug je nach Fahrzeuggröße

Weitere Informationen zu Go-Ahead und ABELLIO Rail Südwest

Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren Stuttgarter Netze

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Minister Hermann: „Ausbau der A 8 ist wichtiges Großprojekt“ https://winnehermann.de/site/minister-hermann-ausbau-der-a-8-ist-wichtiges-grossprojekt/ Thu, 27 Aug 2015 16:07:45 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5422 „Minister Hermann: „Ausbau der A 8 ist wichtiges Großprojekt““ weiterlesen

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Baustelle-A8-Hohenstadt-Bagger_RP Tuebingen_voll27.08.2015 – Verkehrsminister Hermann informiert sich über sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm/West

Am Donnerstag, 27. August 2015, informierte sich Verkehrsminister Winfried Hermann über den Fortschritt beim sechsstreifen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm/West im Regierungsbezirk Tübingen. Begleitet wurde er von Mitarbeitern des Regierungspräsidiums, einigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie Bürgermeistern der Markungsgemeinden.

Der sechsstreifige Ausbau erfolgt auf einer Länge von rund 22,6 Kilometer und wird voraussichtlich über 200 Millionen Euro kosten. Unter anderem umfasst er den Neubau von 26 Brückenbauwerken, aktive Lärmschutzmaßnahmen wie den Einbau von offenporigem Asphalt auf einer Länge von 3 Kilometern und den Bau von Lärmschutzwällen, teilweise ergänzt mit aufgesetzten Lärmschutzwänden, auf einer Länge von 9 Kilometern sowie zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Gesamtprojekt, das in enger Abstimmung mit dem Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm der Deutschen Bahn steht und beide Projektpartner vor große Herausforderungen stellt, soll voraussichtlich 2019 abgeschlossen sein.

„Die Autobahn 8 Karlsruhe-Stuttgart-München ist eine Hauptverkehrsachse von europäischer Bedeutung. Der durchgehende Ausbau der Autobahn ist eines der größten und wichtigsten Straßenbauprojekte im Land. Deshalb muss auch der noch ausstehende Ausbau des Albaufstiegs vom Bund vorrangig vorangetrieben werden“, so Minister Winfried Hermann.

Das Regierungspräsidium Tübingen arbeitet seit dem Baubeginn im Mai 2012 mit Nachdruck an diesem überregional außerordentlich wichtigen Großprojekt. Der Abschnitt zwischen Dornstadt und Temmenhausen von etwa 8 Kilometer Länge ist bereits fertig und wird voraussichtlich im September 2015 sechsstreifig für den Verkehr freigegeben. Zurzeit wird hauptsächlich im Bauabschnitt zwischen Temmenhausen und Nellingen gebaut. Der Ausbau des Abschnitts zwischen Nellingen und Hohenstadt sowie der Anschlussstelle Ulm/West werden sich daran anschließen.

Mit dem Bau der B 28 neu zwischen Rottenburg und Tübingen, der B 311 zwischen Erbach und Dellmensingen, der Ortsumfahrung Grafenberg im Zuge der B 313 sowie der B 31 zwischen Überlingen/West und Überlingen/Ost hat der Bund vor wenigen Tagen weitere Bundesstraßenbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 98 Millionen Euro freigegeben.

Weitere Informationen zum sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm/West können im folgendem Info-Flyer entnommen werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Schäden am Asphalt: Autobahnen werden hitzefest https://winnehermann.de/site/schaeden-am-asphalt-autobahnen-werden-hitzefest/ Fri, 21 Aug 2015 06:10:07 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5402 Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-HermannStuttgarter Nachrichten am 21.08.2015 – Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will die Autobahnen im Land hitzefest machen. Dazu sollen in den kommenden fünf bis zehn Jahren 270 Autobahnkilometer saniert werden.

Da der Bund die Mittel für den Straßenerhalt im kommenden Jahr erhöhen will, sei die Finanzierung gesichert.

der gesamte Artikel in den Stuttgarter Nachrichten…

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Minister Hermann bei Festveranstaltung zu 10 Jahre „Seehas“ https://winnehermann.de/site/minister-hermann-bei-festveranstaltung-zu-10-jahre-seehas/ Mon, 06 Jul 2015 16:01:03 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5173 „Minister Hermann bei Festveranstaltung zu 10 Jahre „Seehas““ weiterlesen

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2015-07-04_seehas_01_300px04.07.2015 – Musterbeispiel für Nachhaltige Mobilität – Schienenverbindung mit besten Werten bei Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat den „Seehas“ – die Zugverbindung zwischen Konstanz und Engen als „Musterbeispiel für Nachhaltige Mobilität“ gelobt. „Der Seehas befördert tagtäglich tausende Menschen sicher und komfortabel auf der Schiene. Die Betreibergesellschaft, die deutsche Tochter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), erreicht regelmäßig beste Werte bei Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit“, sagte Minister Hermann am Samstag, den 04. Juli 2015 in Radolfzell bei der Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Seehas. Dies sei einer der Gründe, weshalb der Vertrag mit den SBB bis 2020 verlängert worden sei.

Der Verkehrsminister würdigte zugleich das Engagement des Landkreises Konstanz für ein besonders gutes Angebot auf der Seehas-Strecke. Dadurch sei es möglich, auch auf dem weniger nachgefragten Abschnitt zwischen Engen und Singen außerhalb der Hauptverkehrszeiten täglich bis in die frühen Abendstunden einen Halbstundentakt anzubieten. An diesem hohen Einsatz des Landkreises Konstanz für einen guten Nahverkehr könnten sich andere Kreise und Regionen ein Beispiel nehmen. Im Gegenzug werde der Seehas von den Fahrgästen auch außerordentlich gut angenommen und sei damit Rückgrat für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Region zwischen Konstanz und dem Hegau.

Weitere Informationen:

Als Seehas wird ein S-Bahn-ähnliches Nahverkehrsangebot auf der Strecke Engen-Konstanz bezeichnet, das zum Großteil vom Land bestellt und finanziert wird. Die Züge fahren täglich bis etwa 20:00 Uhr im Halbstundentakt und danach etwa im Stundentakt. Die Betriebsführung liegt bei der SBB-GmbH, einer Tochter der Schweizerischen Bundesbahnen. Die Seehas-Züge befahren zwischen Engen und Singen die Schwarzwaldbahn. Im weiteren Verlauf über Radolfzell nach Konstanz fahren sie auf der Hochrheinbahn.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Publikation: Die Zwischenbilanz https://winnehermann.de/site/publikation-die-zwischenbilanz/ Tue, 12 May 2015 15:15:11 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4750 „Publikation: Die Zwischenbilanz“ weiterlesen

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zwischenbilanz2015-115.05.2015 – Die Landesregierung will Baden-Württemberg zur Pionierregion für nachhaltige Mobilität machen. Dazu gehört eine Politik, die im Straßenbau Erhalt vor Neubau setzt, den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) stärkt, Verkehrsmittel intelligent vernetzt, beim Lärmschutz neue Akzente setzt und auch im Baurecht eine neue Mobilitätskultur fördert. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Initiativen des Ministeriums auf allen Themenfeldern des Hauses.

Herausgeber: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Publikationsart: Broschüre

weiter zum Download auf der Homepage des MVI

zwischenbilanz2015

 

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Land fördert Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 in Ulm https://winnehermann.de/site/land-foerdert-neubaustrecke-der-strassenbahnlinie-2-in-ulm/ Tue, 28 Apr 2015 17:57:36 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4670 „Land fördert Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 in Ulm“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann26.04.2015 – Mit rund 85 Mio. Euro Fördermitteln von Bund und Land wird das Neubauprojekt jetzt unterstützt.

„Ich freue mich, dass wir der Stadt Ulm und den Stadtwerken Ulm als Träger dieses wichtigen ÖPNV-Infrastrukturprojekts in der Donaustadt jetzt den Zuwendungsbe-scheid für die Förderung des Vorhabens ausstellen konnten“ sagte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Sonntag (26.04.2015) in Stuttgart. Mit der Erteilung des Förderbescheids sichert das Land seine finanzielle Unterstützung für die Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 in Ulm zu.

„In der vergangenen Woche teilte uns das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die endgültige Aufnahme des Neubauvorhabens in das Förderprogramm des Bundes mit und machte damit auch den Weg für die Förderzusage des Landes frei“, erläuterte Minister Hermann. In einem gemeinsamen Kraftakt der Landesregierung und mit Unterstützung des gesamten politischen Raumes sei es zuvor gelungen, den Finanzierungsanteil des Landes sicherzustellen. Nach derzeitigem Stand tragen der Bund (rund 65 Mio. Euro) und das Land (rund 20 Mio. Euro) den Hauptteil an der Finanzierung des Vorhabens.

Durch die rund 9 km lange Neubaustrecke der Straßenbahnlinie 2 zwischen dem Schulzentrum auf dem Kuhberg und der Wissenschaftsstadt werden in Zukunft erhebliche verkehrliche Verbesserungen für die Bevölkerung erwartet. „Die kommunalen Ziele der weiteren Stadtentwicklung und der Stärkung des Wissenschaftsstandortes werden so vom Aufbau eines zeitgemäßen Mobilitätskonzepts unterstützt“ unterstrich Minister Hermann.

Die dem Projekt zugrunde liegenden Untersuchungsdaten lassen erwarten, dass ca. 5.500 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV verlagert werden können. „Mit anderen Worten: rund 8.300 Fahrgäste mehr pro Tag werden künftig auf sichere, bequeme und saubere Mobilität setzen, um ihre Arbeitsplätze, Ausbildungsstellen oder Wohnquartiere zu erreichen“, so der Minister.

Er verwies jedoch auf die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Die Hauptfi-nanzierungsquelle für größere ÖPNV-Infrastruktur-Maßnahmen, das Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes, mit dem der Bund den Ländern rund 332 Mio. Euro an Bundesfinanzhilfen pro Jahr zur Verfügung stellt, läuft Ende 2019 aus. Minister Hermann unterstrich, dass eine Fortsetzung des Förderprogramms dringend erforderlich sei. Der Bund dürfe die Länder und Kommunen nicht im Regen stehen lassen. „Große Neu- und Ausbauvorhaben des ÖPNV werden auch zukünftig nur mit finanzieller Unterstützung des Bundes möglich sein. Eine schnelle Weichenstellung für eine sichere Finanzierungsperspektive ist von höchster Dringlichkeit.“ Die Landesregierung setze darauf, dass die Bundesregierung ihrer Aufgabe gerecht werde und es nicht zu einem weiteren Planungsstau bei den Vorhabensträgern kommen lasse.

Hintergrundinformationen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz:

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest trägt die kommunale Ebene. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist – trotz Drängens der Länderverkehrsminister – bisher nicht geregelt, da das GVFG in Folge der Förderalismusreform zum Jahresende 2019 ausläuft.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Landtag macht Weg frei für Landesanstalt zur Fahrzeugfinanzierung https://winnehermann.de/site/landtag-macht-weg-frei-fuer-landesanstalt-zur-fahrzeugfinanzierung/ Thu, 12 Mar 2015 14:05:06 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4505 „Landtag macht Weg frei für Landesanstalt zur Fahrzeugfinanzierung“ weiterlesen

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11.03.2015 Winfried Hermann im Landtag (1)12.03.2015 – Attraktive Modelle zur Finanzierung neuer Schienenfahrzeuge sind nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann ein zentrales Element für ein modernes Nahverkehrsangebot in Baden-Württemberg. „Neufahrzeuge kosten viel Geld und müssen über Kredite finanziert werden. Die meisten Bieter bekommen bei den Banken aber schlechtere Konditionen als der Marktführer DB als Staatskonzern. Deshalb muss im Interesse eines echten Wettbewerbs bei den Ausschreibungen des Landes Chancengleichheit hergestellt werden. Das erreichen wir mit der Landesanstalt Schienenfahrzeuge“, erklärte der Minister am Donnerstag,  12. März 2015, in der Plenarsitzung des Landtags. „Die Landesanstalt kauft die gewünschten Fahrzeuge und verpachtet sie für die Nutzung.“

Das Parlament verabschiedete in abschließender zweiter Lesung das Gesetz zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW). Diese soll kleineren Verkehrsunternehmen den Ankauf entsprechender Fahrzeuge ermöglichen. Die positive Reaktion auf die Ausschreibung der Stuttgarter Netze im vergangenen Jahr zeige die Notwendigkeit der Einrichtung einer entsprechenden Landesanstalt, so Hermann. „Mehr als eine Handvoll Bieter interessieren sich dafür, in den Stuttgarter Netzen SPNV-Leistungen zu fahren, weil wir diese günstige Fahrzeugfinanzierung bieten“, berichtete der Verkehrsminister.

Die Landesanstalt nimmt die entsprechenden Kredite für die Beschaffung von Zugmaterial selbst auf. Da sie aufgrund des Triple-A-Ratings des Landes günstigere Kredite bekommt, könne sie diese quasi an die Bieter weiter geben. „Das ist schlussendlich zum Vorteil für das Land, weil dadurch die Kosten gesenkt werden. Bieter preisen Fahrzeugkosten in ihr Angebot ein, das Land als Besteller zahlt deshalb weniger, als wenn private Unternehmen das selbst finanzieren“, erläuterte Hermann in der Landtagssitzung.

Hintergrund:

Am 24. April 2013 hat der Landtag einstimmig im Nachtrag zum Haushaltsplan für die Jahre 2013 und 2014 die Grundlage für Kapitalgarantien auch zugunsten einer Einrichtung des Landes gelegt. Dort wurden Garantieermächtigungen für zwei verschiedene Finanzierungsmodelle in Höhe von insgesamt ca. 3,4 Mrd. Euro festgeschrieben.

Die SFBW wird Eigentümerin und Verpächterin der Fahrzeuge. Sie ist die für das Land wirtschaftlichste Lösung, da sie die Vorteile der öffentlichen und privaten Rechtsform verbindet. Die Anstalt unterliegt der vollständigen Prüfung durch den Landesrechnungshof.

Im Vorfeld des Nachtragsgesetzes 2013/2014 haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in einem breit angelegten Prozess unter Beteiligung des Landesrechnungshofs und externer Sachverständiger die möglichen Modelle zur Fahrzeugfinanzierung erörtert.

Beim „Baden-Württemberg-Modell“ können sich die Unternehmen die günstigeren Kreditkonditionen des Landes erschließen und des Restwertrisikos für neue Fahrzeuge entledigen, indem Fahrzeugeigentümer- und -verpächterstellung in einer vom Land getragenen, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, der SFBW, gebündelt werden.

Dabei erfolgt die Fahrzeugauswahl wie bisher durch das Unternehmen. Wenn dieses unter Inanspruchnahme des BW-Modells das wirtschaftlichste Angebot abgibt und somit den Zuschlag erhält, kauft die SFBW die gewünschten Fahrzeuge und verpachtet sie an das Bahnunternehmen zurück. Das Land garantiert dann für den Schuldendienst der SFBW. Wartung und Instandhaltung bleiben Aufgabe des Verkehrsunternehmens, werden aber von der SFBW kontrolliert. Da die Fahrzeuge nach Ablauf des Verkehrsvertrages in der Regel noch nicht abgeschrieben sind, werden sie bei der Zweitausschreibung dem dann erfolgreichen Bieter beigestellt. Das Land bleibt Eigentümer der Fahrzeuge.

Landeshaushalt wird nicht belastet

Die SFBW wird für das Land kostenneutral sein. Sie wird sich aus den Pachtzahlungen der Eisenbahnunternehmen für die Fahrzeuge in Verbindung mit vom Land gesicherten, aus diesen Pachtentgelten zu tilgenden Krediten finanzieren. Errichtung und laufender Betrieb der SFBW werden somit den Landeshaushalt wie auch die kommunalen Haushalte nicht belasten.

Neben dem BW-Modell bietet das Land den Bietern für die Beschaffung von Neufahrzeugen auch noch das sogenannte Kapitaldienstgarantiemodell (KDG-Modell) an. Bei diesem Modell wird nicht die SFBW, sondern eine private Leasinggesellschaft Eigentümerin und Verpächterin der Fahrzeuge. Das Land garantiert dann gegenüber den Banken für den Schuldendienst der Leasinggesellschaft. Das KDG-Modell ist wegen der zwischengeschalteten Leasinggesellschaft jedoch komplizierter als das BW-Modell und daher bei den Bietern weniger beliebt.

Weitere Informationen

SPNV-Ausschreibung des Landes

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>