04.06.2014 – Die letzte Woche vorgestellte Liste des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015) enthält 158 Straßenbaumaßnahmen in Baden-Württemberg und deckt sich damit weitestgehend mit der Projektanmeldung des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, sagte dazu am 04.06.2014 in Stuttgart: „Das spricht für die Qualität unserer Anmeldeliste und unseres konzeptionellen Ansatzes. Auch der Bund vollzieht den Paradigmenwechsel „Erhalt vor Neubau“ und konzentriert sich in seiner Liste in Anbetracht der immer enger werdenden finanziellen Spielräume und dem steigenden Sanierungsbedarf im Infrastrukturbereich auf wichtige Verkehrsachsen.“ Im Einklang mit dem Bund sei man unter anderem auch bei der A 98; so enthalte die Liste des Bundes sowohl die Autobahn- als auch die Bundesstraßenvariante.
Erfreulich sei, dass einige wichtige baden-württembergische Verkehrsprojekte vom Bund als „gesetzt“ definiert wurden, wie etwa der Albaufstieg an der A 8.
Nur schwer nachvollziehbar sei allerdings, dass der Bund einen Großteil der baureifen Straßenprojekte noch einmal überprüfen möchte. „In der Liste der nicht mehr zu untersuchenden Maßnahmen fehlen Projekte, bei denen eine Umsetzung schon in greifbarer Nähe ist“, so Hermann. Neben den im Bau befindlichen Maßnahmen habe das Bundesverkehrsministerium bei den Bundesstraßen nur den 2-streifigen Neubau der B 28 bei Grünmettstetten als „Fertigstellung des Gesamtprojekts“ definiert. Alle anderen Vorhaben – auch die bereits planfestgestellten und die Maßnahmen, für die das Land beim Bund schon Baufreigaben beantragt hat, wie die Westtangente Pforzheim, die B 464 Holzgerlingen, die B 31 Immenstaad – Friedrichshafen oder die B 294 Winden, will der Bund nochmal neu untersuchen.
„Das Land wird sich weiterhin für zeitnahe Baufreigaben für die genannten Vorhaben einsetzen und erwartet, dass der Bund die vorliegenden Baurechte respektiert.“ Behauptungen, das Land hätte bestimmte Maßnahmen beginnen können, wenn es nur wolle, seien mit dieser Liste aber einmal mehr widerlegt. „Wenn der Bund selbst Vorhaben, für die wir für dieses Jahr Baufreigaben beantragt haben, nochmal neu auf den Prüfstand stellen will, belegt dies, dass der Bund und nicht das Land auf der Bremse steht.“
Die Ankündigung des Bundesverkehrsministers, dass mit einer Projektbewertung erst gegen Ende 2015 zu rechnen sei, unterstreicht nach Ansicht des baden-württembergischen Verkehrsministeriums die Bedeutung der vom Land durchgeführten Priorisierung. „Der Bund hat uns im vergangenen Jahr aufgefordert, unsere Projekte anzumelden – ohne dass er die Verkehrsprognose und die Bewertungsmethodik dazu vorgelegt hatte. Nun wird der Bund noch viele Monate an der Bewertung arbeiten. Unsere Priorisierung ist deshalb eine unverzichtbare Orientierung für unsere Arbeit und für den Bund eine wichtige Hilfe“, betonte Staatssekretärin Gisela Splett MdL.
Hintergrund:
Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, im Lauf des zweiten Halbjahres 2014 mit der Bewertung der Projekte auf Basis der aktualisierten Verkehrsprognose 2030 zu beginnen. Dieser Prozess werde bis weit in das Jahr 2015 andauern; eine Einordnung der Projekte in Priorisierungskategorien könne erst nach Abschluss der Projektbewertungen erfolgen.
Im Bereich Straße erfolgte die Projektanmeldung beim Bund ausschließlich durch die Länder. Baden-Württemberg hatte hierzu im vergangenen Jahr ein Landeskonzept erstellt und die Öffentlichkeit bei der Erstellung der Anmeldeliste beteiligt. Zudem hatte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Priorisierung der angemeldeten Vorhaben durchgeführt und deren Ergebnis im November 2013 präsentiert.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Presseartikel
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