BGH-Urteil zum Tragen von Fahrradhelmen

17.06.2014 – Baden-Württemberg und Thüringen lassen die Frage der Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern durch das Tragen von Helmen wissenschaftlich untersuchen

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) beschäftigt sich intensiv mit der Verkehrssicherheit. So wurde zusammen mit dem Innenministerium vor etwa einem Jahr ein umfassendes Verkehrssicherheitskonzept aufgelegt, das als langfristiges Ziel einen Verkehr ohne Unfallopfer („Vision Zero“) verfolgt. Das Konzept ist auf eine sicherheitsorientierte Verbesserung der Infrastruktur sowie auf die verschiedenen Gruppen der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, darunter Radfahrerinnen und Radfahrer ausgerichtet.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit kann nur erreicht werden, wenn viele einzelne Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Regeln, Information/Prävention und Kontrollen zusammenwirken sowie alle Verkehrsarten und Handlungsfelder einbezogen werden. Ungeachtet dessen sollten alle Radlerinnen und Radler im eigenen Interesse mit Helm im Verkehr unterwegs sein.“

Als Teil eines umfassenden Maßnahmenbündels im Bereich Radverkehr beschäftige sich sein Ressort auch mit der Frage, wie die Sicherheit beim Radfahren durch Helme erhöht werden kann. Ein Fahrradhelm kann bei bestimmten Unfallkonstellationen das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern. Daher habe sich das Ministerium zum Ziel gesetzt, die Helmtragequote deutlich zu erhöhen.

Die Länder Baden-Württemberg und Thüringen haben eine Fachstudie zum Thema Fahrradhelme vereinbart, die aktuelle Erkenntnisse zum Thema auswerten und bisher ungeklärte Aspekte beleuchten soll. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Studie wird über weitere Schritte entschieden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur


 

Pressemedlungen

Stuttgarter Zeitung: Tragen von Fahrradhelmen: Hermann appelliert an Radler